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FCA Import Verzollung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Kaiju |
Geschrieben am 17 November 2020
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Dabei seit 17 November 2020 1 Beiträge
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Hallo zusammen,
freue mich jetzt Mitglied im Forum zu sein. Grund meiner Anmeldung ist eine aktuelle Verzollung. Wir sollen für einen Kunden verzollen welcher bisher immer DDP geliefert hat. Nun soll es FCA sein.
Bei DDP sind ja die Transportkosten Hafen > Hinterland abziehbar, sowie der Zoll selbst. Der Verkäufer möchte FCA verzollt liefern, der Käufer holt die Ware also nur noch am benannten Ort ab.
Nun meine Frage, sind bei FCA die inländischen Transportkosten auch abziehbar oder ist das nur bei DDP?
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 17 November 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Zum Zollwert gehören nur die Kosten bis zum sog. Ort des Verbringens, also bis EU-Grenze. Alles danach gehört folglich nicht mehr dazu.
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Exactor |
Geschrieben am 18 November 2020
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Dabei seit 20 Juli 2020 43 Beiträge
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FCA ist quasi EXW:
Der Verkäufer/Versender übergibt die Ware an einen Frachtführer, der vom Käufer beauftragt wurde. Das heißt, der Käufer bezahlt die Frachtkosten, Versicherungskosten, etc.
Also werden diese Kosten auf der Rechnung nicht aufgeführt und auch nicht im Rechnungsbetrag inbegriffen sein.
Nun zur Wertberichtigung. Der Zollwert (Bemessungsgrundlage Zoll) bildet sich aus dem Warenwert und den Beförderungs- und Versicherungskosten bis EU-Außengrenze. Du musst also für einen korrekten Zollwert noch Kosten hinzurechnen. Ich denke in Deutschland müsste die Wertberichtigung ebenso ZBAG heißen (ich merks mir mit: hinZurechenbare Beförderungsosten bis AußenGrenze).
An die Bemessungsgrundlage der Steuer musst Du eigentlich nicht mehr denken, da die Eingaben dazu gleich bleiben.
Die Abgaben werden bei Abwerk-Lieferungen nur anders berechnet:
Erst wird der Warenwert mit den ZBAG-Kosten addiert -> Zollwert
Dann werden die Einfuhrabgaben wie Zoll berechnet -> Zoll
Anschließend werden die Beförderungskosten in der Union sowie der Zoll zum Zollwert addiert -> Bemessungsgrundlage Steuer
Bei FreiHaus-Lieferungen sind die gesamten Beförderungskosten ja im Kaufpreis inbegriffen, da der Verkäufer die Kosten trägt:
Also müssen für den Zollwert zuerst die Beförderungskosten in der Union abgezogen werden - > Zollwert
Zoll berechnet -> Zoll
Anschließend werden die Beförderungskosten in der Union sowie der Zoll zum Zollwert addiert -> Bemessungsgrundlage Steuer
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