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Präferenz zur Widerausfuhr nach Repartur
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Maschinenbau |
Geschrieben am 18 November 2020
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Dabei seit 07 September 2010 13 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich stolper gerade über eine Sache und möchte mich nur vergewissern, das alles richtig ist.
Wir haben im Mai eine Werkzeug aus Korea zurück bekommen, welches defekt gewesen ist. Da dieses Werkzeug (Spritzgusswerkzeug) erst ein Jahr zuvor geliefert wurde, haben wir eine Rückwarenabfertigung gemacht.
Das Werkzeug ist dann zu unserem Zulieferer gegangen und es wurde hier reparariert. Jetzt soll das Werkzeug zum Kunden zurück gehen und er will den Präferenztext auf der Rechnung haben.
MEiner Meinung nach, kann ich ihm den aber nicht geben, da ich keinen Nachweiß (LE) von unsererm Zulieferer habe.
Stichwort: Territorial Prinzip und den benötigten Nachweis des Zulieferes.
Liege ich hier richtig, oder habe ich einen Kniff nicht beachtet, den wir anwenden können.
Besten Dank
Gruß
Eva Hüffmeyer
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CARGOFORUM PARTNER
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Erzi4 |
Geschrieben am 18 November 2020
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Dabei seit 02 Dezember 2008 468 Beiträge
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Hallo Eva,
das Territorialitätsprinzip ist hier tatsächlich nicht verletzt. Durch die erfolgreiche Abfertigung als Rückware hast Du faktisch im Hinblick auf Präferenzabkommen den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt. Das lassen die Ursprungsregeln in den Freihandelsabkommen zu. Durch das Territorialitätsprinzip soll ausschließlich sichergestellt werden, dass Ursprungswaren in einem Nichtvertragsstaat manipuliert worden sein könnten. Das Werkzeug war aber nach Deiner Darstellung nur in Vertragsstaaten aus Präferenzsicht, also in Deutschland, Korea und dann wieder Deutschland.
In Deinem Fall ist entscheidend, dass Du von dem Zulieferer eine LE/LLE erhältst. Dann kannst Du für das reparierte Werkzeug auch eine UE auf der Rechnung ausstellen. Um vom Zulieferer eine LE zu bekommen, musst Du diesem ggf. selbst für das Werkzeug eine LE ausstellen. Ohne LE vom Zulieferer darf aber keine UE auf der Rechnung erstellt werden.
Saludos
Erzi4
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