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Rückware aus China, Präferenzursprungsverlust der Ware bei Versand
Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?
_Denp_ |
Geschrieben am 10 Dezember 2020
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Dabei seit 03 Mai 2019 15 Beiträge
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Hallo Community,
weis jemand ob Waren bei einem Export in ein Drittland ohne Präferenz-Abkommen (China) den Präferenziellen Ursprung verlieren?
Hintergrund:
Wir haben in China ein sehr teures Bauteil defekt liegen, welches nun zurück muss.
Das Bauteil ist Teil der Maschine und nur in der Maschinendokumentation ist die Seriennummer vorhanden. (Also quasi keine Nämlichkeitssicherung). Versand liegt >3Jahre zurück, daher wird es mit der Rückwarenabfertigung nix.
Eine Ersatzlieferung ist bereits erfolgt (als endgültiger Verkauf).
Wir haben zwar Möglichkeiten, aber eine genaue Aussage konnte man mir bislang nicht nennen:
- Nur mit Schrottwert oder geringeren Wert importieren (Schrottwert ist jetzt nicht so nice, da es nach Reparatur wieder weiterverkauft werden kann)
- Verfahren "aktive Veredelung von Austauschware" --> konnte ich bislang keine Information zu finden, aber der Prozess der aktive Veredelung ist so komplex.. :(
- Rückwarenabfertigung
- Oder halt - und hier zurück zur Frage, belegen - dass die Ware bei Versand einen präferenziellen Ursprung hatte (Lieferantenerklärung vorhanden). Das geht wohl wenn man die Ware nicht be-/verarbeitet. Wobei wohl Gebrauch leider auch dazu zählt...
hier der Link:
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html
Hat dies bereits irgendjemand durchbekommen?
Ich konnte im Zollkodex/Durchführungsverordnung nichts finden :(
Vielen Dank für eine Rückinfo!
Schönen Gruß _Denp_
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CARGOFORUM PARTNER
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_Denp_ |
Geschrieben am 10 Dezember 2020
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Dabei seit 03 Mai 2019 15 Beiträge
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+ Da es ja kein Präferenzabkommen mit China gibt, weis ich nicht unter welchen Bedingungen die Ware in einem solchen Fall Präferenzursprung haben kann...
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Chev |
Geschrieben am 10 Dezember 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo,
das kann man meiner Meinung nach kurz und knapp beantworten.
Präferenzen und China: das beißt sich mangels fehlenden Abkommens.
Zur Frage konkret, ob der präferenzielle Ursprung bei einem Export in ein Drittland ohne Abkommen "verloren" geht: Ja, tut er. Er geht nicht nur verloren, er war nie existent - mangels fehlenden Abkommens.
"Territorialitätsprinzip" und "Unmittelbare Beförderung" sind noch ein paar Stichworte bzw. präferenzielle Grundsätze, die hier absolut nicht greifen.
Die Ware ist beim Export nach China schon nicht präferenziell gewesen. Somit kann sie auch unmöglich bei einem Re-Import aus China in die EU präferenziell sein. Das funktioniert leider nicht.
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waldorf |
Geschrieben am 10 Dezember 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich glaube, die Frage zielt darauf ab, ob eine präferenzielle Ursprungsware, die nach China exportiert wurde und zurückkommt, seinen Präferenzursprung behält und anschließend mit Präferenz zB in die CH verkauft werden kann. Ich würde es tun - frag nicht warum. Wie soll der Zoll wissen, dass diese Ware vorher schon in CN war?
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Exactor |
Geschrieben am 11 Dezember 2020
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Dabei seit 20 Juli 2020 43 Beiträge
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waldorf wrote: |
Ich glaube, die Frage zielt darauf ab, ob eine präferenzielle Ursprungsware, die nach China exportiert wurde und zurückkommt, seinen Präferenzursprung behält und anschließend mit Präferenz zB in die CH verkauft werden kann. Ich würde es tun - frag nicht warum. Wie soll der Zoll wissen, dass diese Ware vorher schon in CN war? |
Indem der Zoll in Deiner Buchhaltung bzw. Deinen Belegen nachschaut?
Zum Thema: Einfach mal Zoll bezahlen? Es sei denn, Ihr wollt das Ding wieder nach Reparatur exportieren.. Dann aktive Veredelung lernen.
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_Denp_ |
Geschrieben am 11 Dezember 2020
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Dabei seit 03 Mai 2019 15 Beiträge
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Hallo alle zusammen,
okay vielen Dank alle für eure Meinung!
Anders hätte ich es mir auch wirklich nicht denken können.
Euch schöne Weihnachtstage und bleibt gesund! :)
Gruß _Denp_
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waldorf |
Geschrieben am 11 Dezember 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Exactor, da machst du deinem Namen alle Ehre. Wie hoch ist a) die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung im allgemeinen b) dass dabei genau dieses Produkt geprüft c) sich der Zoll mit dem reinen Nachweis des Ursprungs nicht zufriedengibt (der USA vorliegt), sondern nachforscht, ob diese Ware vorher schon mal in einem Drittland war ???
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NAVARA |
Geschrieben am 12 Dezember 2020
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Dabei seit 10 Februar 2010 46 Beiträge
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Zitieren:: |
Ich würde es tun - frag nicht warum. Wie soll der Zoll wissen, dass diese Ware vorher schon in CN war? |
Ich frag doch mal warum. Hältst Du Dich nur dann an die Regeln, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Du erwischt wirst? Die Ware war ein paar Jahre im Drittland, keine Aussicht auf eine Präferenz ohne weitere Bearbeitung, und da würdest Du wirklich eine EUR1 beantragen, eine UE ausstellen? Wie cool. § 370 AO lässt grüßen:)
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waldorf |
Geschrieben am 13 Dezember 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Navarra: Wäre dankbar, für eine eindeutige Rechtsgrundlage, die besagt, dass eine Ware, für die ich den Präferenzursprung eindeutig nachweisen kann, ihre Ursprungseigenschaft verliert, nur weil sie mal in ihrer Historie in einem Drittland war ??? Warum dürfen dann zB für Gebrauchtwagen Nachweise ausgestellt werden ? M.E. beruht das alles auf einer falschen Auslegung von Territorialitäts- und Direktbeförderungsprinzip.
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NAVARA |
Geschrieben am 14 Dezember 2020
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Dabei seit 10 Februar 2010 46 Beiträge
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Ach komm, das Bauteil war > 3 Jahre in China im Gebrauch, ist defekt, wurde ausgebaut, kein Nämlichkeitsnachweis, keine Präferenzabkommen mit China mit Kumulierungsmöglichkeit für eine angenommene Ausfuhr in die Schweiz. Wenn das kein Verstoß gegen territoriale Auflagen ist, was denn dann? Wenn Du eine Vorschrift brauchst, z. B. Artikel 11 des Regionalen Übereinkommen.
Wenn man das alles so einfach ignorieren könnte, bräuchte man auch den ganzen Palaver mit Lieferantenerklärung & Co. auch nicht.
Auch für Gebrauchtwagen benötigt man Nachweise in Form einer LE oder EUR.1 /UE. Nur für Waren für die z.B. die Aufbewahrungsfrist für die üblichen Unterlagen verstrichen ist (zumeist 10 Jahre), kommt die Gebrauchtwarenregelung in Betracht. Für Gebrauchtwagen ggf. in Form einer spezieller Herstellererklärung (guckst Du zoll.de "Gebrauchtwarenregelung").
Aber: auch bei der Anwendung der Gebrauchtwarenregelung muss der Ursprungserwerb immer nach den einschlägigen Regeln erfolgt sein. Hast Du Kenntnis, dass die Waren, wie in unserem SV, im Drittland waren, dürfte kein Präferenznachweis/LE ausgestellt werden (ich weiß, sehr theoretisch).
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Exactor |
Geschrieben am 14 Dezember 2020
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Dabei seit 20 Juli 2020 43 Beiträge
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waldorf wrote: |
Exactor, da machst du deinem Namen alle Ehre. Wie hoch ist a) die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung im allgemeinen b) dass dabei genau dieses Produkt geprüft c) sich der Zoll mit dem reinen Nachweis des Ursprungs nicht zufriedengibt (der USA vorliegt), sondern nachforscht, ob diese Ware vorher schon mal in einem Drittland war ??? |
Danke für den Hinweis. Da könnte man wirklich mal genauer hinsehen.
Lg
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