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EUR.1/EUR.MED möglich?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Zanna91 Geschrieben am 14 Dezember 2020



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich habe eine Sendung mit EU- und Israel-Ware. Diese soll jetzt in die CH und nach Serbien geschickt werden.
Meines Wissen hat die EU mit der CH und Serbien für EU-Ware ein Abkommen.
Meine Arbeitskollegen bestehen darauf, dass ich auch für Israel-Ware ein EUR.1 / EUR-MED ausstellen soll oder für Sendungen bis zu 6000 Euro eine Ursprungserklärung auf der Rechnung abgeben soll.

Was meint ihr?

Danke! :)

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waldorf Geschrieben am 14 Dezember 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ja, die EU hat mit beiden Ländern ein Präferenzabkommen. Du musst prüfen, ob deine Ware die Ursprungsregeln erfüllt, wenn du selber produzierst. Bei zugekaufter Ware brauchst du eine Lieferantenerklärung. Für die IL-Ware musst du prüfen, ob Kumulation in PanEuroMed- oder SAP-Zone. Gute Info auf wup.Zoll.de . Auch deine IHK kann helfen.

Zanna91 Geschrieben am 14 Dezember 2020



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Hallo wadorf,

Vielen Dank für deine Antwort! :)


waldorf wrote:
Ja, die EU hat mit beiden Ländern ein Präferenzabkommen. Du musst prüfen, ob deine Ware die Ursprungsregeln erfüllt, wenn du selber produzierst.
Das ist klar.

waldorf wrote:
Bei zugekaufter Ware brauchst du eine Lieferantenerklärung. Für die IL-Ware musst du prüfen, ob Kumulation in PanEuroMed- oder SAP-Zone.
Wir beziehen Ware direkt aus Israel mit Ursprung IL.
Kumulierung im Präferenzrecht bedeutet, dass beim Ursprungserwerb Bearbeitungen, die in anderen Ländern durchgeführt wurden, "angerechnet" werden.
Z.B
Meine Sendung besteht aus:
1 Radiergummi mit Urprung DE
1 Radiergummi mit Urpung IL

Wenn die Ware 100% in IL produziert wird und bei uns gelagert und nach Serbien/in die CH weiterbefördert, darf ich für diese Ware eine EUR-MED ausstellen?
Danke!

waldorf Geschrieben am 14 Dezember 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
IL und Serbien bzw. IL und CH haben ein Kreuz in der Kumulierungsmatrix, also geht’s.
Voraussetzung ist aber eine EUR-MED oder eine Ursprungserklärung mit entsprechendem Vermerk aus IL.
Matrix: eur-lex.europa.eu/lega...1)&from=DE
Frag zur Sicherheit deine IHK

Lohnt sich der Aufwand? Deine Produkte sind offenbar nicht sehr hochpreisig.
Wir hoch sind die Zölle in CH und Serbien?

Chev Geschrieben am 14 Dezember 2020



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1477 Beiträge
Zitieren::

Kumulierung im Präferenzrecht bedeutet, dass beim Ursprungserwerb Bearbeitungen, die in anderen Ländern durchgeführt...

Hier wäre ich vorsichtig. Der Begriff "Kumulierung" beinhaltet ein hochkomplexes Thema. Allgemeine Definitionen sind dafür nicht möglich, denn es gibt zudem unterschiedliche Formen der Kumulierung, z. B. volle und eingeschränkte Kumulierung, letztere unterteilt nach bilateral und multilateral.
"Ursprungserwerb", "Bearbeitungen", "andere Länder", "anrechnen" - das ist schwammig und kann im Präferenzrecht alles oder nichts bedeuten.
Man sollte immer den konkreten Fall betrachten.

Zitieren::

Z.B
Meine Sendung besteht aus:
1 Radiergummi mit Urprung DE
1 Radiergummi mit Urpung IL

Wenn die Ware 100% in IL produziert wird

Was bedeutet zu 100% in Israel? Wenn eine Ware israelischen Ursprung hat weil sie dort produziert wird, dann heißt das noch nicht, dass die Ware auch präferenziellen Ursprung dort hat. Vielleicht kommen die Vorprodukte/Rohstoffe aus nicht präferenziellen Drittländern. Wenn dann die "Wertschöpfung" beim IL Hersteller nicht ausreicht, ist das "Erzeugnis" nicht präferenziell. Das muss der Israeli anhand der Listenregel prüfen. Zudem muss er wie von Waldorf schon erwähnt Angaben zur Kumulierung machen. Vielleicht "kumuliert" ja auch der Israeli selbst, dann ist er sogar gezwungen, Angaben zur Kumulierung zu machen mittels EUR-MED-Ursprungsnachweis. Das würde euch in die Karten spielen, da ihr diesen dann für eure EUR-MED verwenden könntet. Aber auch, wenn er nicht kumuliert und das Erzeugnis israelischen präf.Ursprung hat, benötigt ihr eine EUR-MED von ihm. Dann mit negativem Kumulierungsvermerk.
Habt ihr nur einen EUR.1-Ursprungsnachweis vom IL, haut das ganze Konzept nicht hin und ihr könnt nur präferenziell in die EU importieren, nicht aber in weitere Abkommensländer (Serbien/CH) präferenziell weiter exportieren.

Das DE Radiergummi würde ich mal komplett ausklammern. Dazu habt ihr sicherlich eine LLE? Allerdings auch hier wichtig, dass die LLE einen Kumulierungsvermerk hat, wenn ihr das DE Radiergummi auch mit auf die EUR-MED setzen wollt. Ist kein Kumulierungsvermerk in der LLE vorh., ginge dafür aber eine EUR.1 an den Serben/CH - da sind wir dann wieder im normalen Standard, was Präferenzen betrifft (ohne Matrix, etc.).
Vorsichtig ist auch geboten, wenn ich mehrere Artikel auf einer EUR-MED habe und diese unterschiedlich kumuliert sind. Denn die Kumulierungsangaben gelten für die gesamte EUR-MED. Auch da ist also Vorsicht geboten.

Aufgrund der Komplexität und Stolpersteine, lassen die meisten die Finger von dem Thema.

NAVARA Geschrieben am 15 Dezember 2020



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46 Beiträge
Zitieren::
Ich habe eine Sendung mit EU- und Israel-Ware. Diese soll jetzt in die CH und nach Serbien geschickt werden.

Israelische Ursprungsware geht nicht mit Präferenz nach Serbien, Israel ist "TEILNEHMER DES BARCELONA-PROZESSES", Serbien "TEILNEHMER DES STABILISIERUNGS- UND ASSOZIIERUNGSPROZESSES DER EU" (SAP Kumulierung), die beiden Zonen kumulieren nicht, kein Kreuz in der Matrix, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Erzi4 Geschrieben am 15 Dezember 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo zusammen,

ich will mal versuchen, die Frage und die bisherigen Antworten zusammenzufassen, zu ergänzen und wo es geht, es so einfach wie möglich zu formulieren:

1. Es geht um reine Handelsware mit Präferenzursprung in Israel. Die Ware ist zunächst aus Israel nach Deutschland verbracht und in Deutschland in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden. (An dieser Stelle eine Annahme: für die israelischen Waren liegt entweder eine Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED oder eine Ursprungserklärung auf dem Handelspapier mit Kumulierungsvermerk vor. Sollte jedoch kein Präferenznachweis oder lediglich eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. eine Ursprungserklärung auf dem Handelspapier ohne Kumulierungsvermerk vorliegen, wäre der Fall bereits erledigt. Denn dann dürfte für die Weiterlieferung, egal wohin, in Deutschland kein Präferenznachweis ausgestellt werden).

2. Bei der Kumulierung im Präferenzrecht geht es eigentlich um die Anerkennung von Vormaterialien als „fiktive“ Ursprungsware im Rahmen der eigenen Produktion. ABER: In den Ursprungsregeln der Pan-EUR-MED-Zone werden auch Handelswaren in den Regeln zur Kumulierung berücksichtigt. D.h. vereinfacht, dass man in Deutschland für reine Handelswaren einen Präferenznachweis austellen darf, in dem als Ursprungsland Israel steht, jedoch nur, WENN DIE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SIND!!!

3. Für die Länderkombination Israel-Deutschland-Serbien sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, weil in der sog. Kumulierungsmatrix (siehe auch wup.zoll.de) in dem Kästchen Israel/Serbien kein Kreuz ist. Zwischenergebnis: Für Handelsware mit Ursprung Israel darf in Deutschland für die Ausfuhr nach Serbien KEIN Präferenznachweis ausgestellt werden!

4. Für die Länderkombination Israel-Deutschland-Schweiz ist die erste Voraussetzung erfüllt, denn in der Kumulierungsmatrix sind Kreuze in den Kästchen Israel-EU, Israel-Schweiz und EU-Schweiz. Es könnte daher grundsätzlich in Deutschland ein Präferenznachweis mit Angabe des Ursprungslands Israel für die Ausfuhr in die Schweiz ausgestellt werden. Dafür müsste aber noch eine weitere Voraussetzung erfüllt sein (siehe auch oben bei 1. und nachfolgend 5.).

5. Für die Ausfuhr in die Schweiz darf der Ausführer eine Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED oder (bis 6.000 € Sendungswert) eine Ursprungserklärung MIT Kumulierungsvermerk, jeweils mit Angabe des Ursprungslands Israel ausstellen, wenn dem Ausführer als Vorbeleg seinerseits eine Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED oder eine Ursprungserklärung mit Kumulierungsvermerk aus Israel vorliegt.

Na, alles klar?

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 15 Dezember 2020



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10 April 2009
1477 Beiträge
Alles verständlich. Es zeigt erneut, welche Komplexität in dieser Thematik steckt und, dass man sehr schnell in ein Fettnäpfchen treten kann.
Ich rate dazu, die Regeln der Kumulierung nur anzuwenden, wenn man diese zu 100% beherrscht und es sich auch wirklich lohnt - z. B. bei wiederkehrenden Prozesse, hohen Warenwerten, etc...

Zanna91 Geschrieben am 17 Dezember 2020



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18 November 2014
179 Beiträge
Lieben Dank für die ausführliche Erklärung! :)

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