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Antwortfrist zur Wiedervorlage der Ausfuhr überschritten
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
bedsen40 |
Geschrieben am 06 Januar 2021
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Dabei seit 06 Januar 2021 1 Beiträge
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Hallo liebes Forum,
ich wurde in unserem Zollmodul (BEO-Atlas/Ausfuhr) per digitaler Nachricht aufgefordert einen Alternativnachweis hinsichtlich einer bestimmten Drittlandsausfuhr einzuholen, da eine andere Zollausgangsstelle vom FCA Spediteur verwendet wurde, als ursprünglich angegeben.
Ich habe die Frist zur Wiedervorlage überschritten. Stichtag für die Antwort war 26.12.2020.
Die Ausfuhr erfolgte bereits am 20.08.2020.
AWB als Alternativnachweis liegt vor und ist korrekt.
Nachdem die Frist meinerseits nun überschritten wurde, kann ich digital keine korrigierenden Angaben mehr senden.
Welche Möglichkeiten habe ich noch, um die Situation zu retten, ohne dass der Vorgang für ungültig erklärt wird oder immense Kosten entstehen?
Gibt es Formulare, um die Angelegenheit postalisch nachzuweisen?
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TheDispatcher |
Geschrieben am 06 Januar 2021
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Moin,
deine Ausfuhrzollstelle kann den Vorgangsstatus auch noch ändern, unser ZA verlangt jedoch
die Angabe der MRN auf dem AWB. Sprich mit deinem Binnenzollamt ob Ihm der AWB reicht, eine
weisse Spediteursbescheiningung würde auch funktionieren.
Viel Erfolg
Grüße
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