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Ausfuhranmeldung - Technischer / Fachlicher Fehler?


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Zanna91 Geschrieben am 20 Januar 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich versuche schon seit gestern eine Ausfuhranmeldung zu erstellen aber leider erfolglos.

Es wird mir die folgende Fehlermeldung angezeigt:


- Fehlerhafte BAFA Plausibilitätsprüfung.


Eine Sammelausfuhrgenehmigung haben wir schon und die Sendung (es handelt sich um Rüstungsgüter) soll nach Großbritannien erfolgen.

Die Codierung, die ich angegeben habe, ist die folgende:
3LLC/81S - Sammelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste für Waffen und sonstige, nicht in der Kriegswaffenliste genannte Rüstungsgüter

In der Ausfuhranmeldung muss ich die folgende Angaben angeben:
• Detail: die Listenposition
• Referenz: Antragsnummer + DE + 001
• Datum der Ausstellung: 01.12.2020
• Datum des Gültigkeitsende: 01.12.2022
• Wert: Hier gebe ich der tatsächliche Wert der von der Ausfuhranmeldung erfassten Güter an


Hat jemand vielleicht Ideen?

Danke!!

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Erzi4 Geschrieben am 21 Januar 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Zanna91 wrote:

• Detail: die Listenposition
• Referenz: Antragsnummer + DE + 001
Hat jemand vielleicht Ideen?

Hallo Zanna,

ich nehme an, Du trägst die Listenposition genau so ein, wie sie auf der Genehmigung steht. Hierzu steht im ATLAS EDI-IHB zum Code 3LLC/81S beim Datenfeld "Detail": "Das Datenfeld muss die Angabe der konkret zutreffenden „AL-Position“ enthalten, ggf. abweichend von der auf dem Genehmigungsdokument ausgewiesenen „führenden AL-Position“".

Bei der Referenz steht "001" für die erste Position in der SAG. Wenn Du in der SAG nur eine Position genehmigt hast oder Waren aus der ersten Position der SAG ausgeführt werden sollen, ist 001 richtig. Hast Du mehrere Positionen in der SAG und soll eine andere als die erste Position ausgeführt werden, muss hier die Nummer der zutreffenden Position der SAG eingetragen werden, also z.B. 002, 003 etc.

Du hast nicht geschrieben, dass Du die abzuschreibende Menge mit der Mengeneinheit eingegeben hast. Wenn die SAG neben dem Wert auch eine Menge enthält, muss die Menge mit der zutreffenden Mengeneinheit wie genehmigt auch erfasst werden.

Saludos
Erzi4

Zanna91 Geschrieben am 21 Januar 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Vielen lieben Dank Erzi4!!!!

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