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Ursprungserklärung auf der Rechnung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


pablohq Geschrieben am 22 Januar 2021



Dabei seit
06 November 2020
5 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben angefangen nach Südafrika zu exportieren. Jetzt der Kunde verlangt von uns eine EUR1 zu senden.
Wir hatten das erste Problem, dass der Kunde dieses Dokument wollte als die Ware in Südafrika war. Wir wollten eine nachträgliche Ausstellung aber das Zollamt hat das abgelehnt.

Wir haben die Möglichkeit eine Ursprungserklärung auf der Rechnung für einen Warenwert unter 6Tsd EUR, leider der Wortlaut auf der Rechnung zu generieren nicht einfach ist, da unserem System das nicht erlaubt.
Meine Frage wäre ob es möglich ist, dieser Wortlaut für die Erklärung als Stempel vorbereiten zu lassen.
Wäre das zulässig?

Diese Ursprungserklärung auf der Rechnung bezieht auf einen Rechnungswert unter 6Tsd EUR oder auf einen Wert unter 6Tsd EUR der präferentiellen Ware auf der Rechnung. Ich frage das, weil die Rechnungswert kann 10Tsd EUR sein, aber der Wert der Artikeln mit europäischen Ursprung auf der Rechnung unter 6Tsd EUR liegt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Peterchen Geschrieben am 26 Januar 2021



Dabei seit
23 August 2007
42 Beiträge
Hallo,

meine Erfahrung als Spediteur: Der Präferenzvermerk auf der Rechnung wird auch akzeptiert, wenn er als Stempel oder einfach mit der Schreibmaschine dazugesetzt wird. Wichtig ist nur, dass die Rechnung dann auch mit eurem Firmenstempel und Unterschrift versehen wird, andernfalls macht der südafrikanische Zoll Probleme. Die Rechnung muss übrigens nicht als Original nach Südafrika geschickt werden, sondern genügt als PDF-Scan.

Zu deiner zweiten Frage: Es ist tatsächlich leider so, dass der südafrikanische Zoll diesen Vermerk OHNE EA-Bewilligungsnummer nur akzeptiert, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung EUR 6.000,00 nicht übersteigt. Hast du also z.B. EU-Präferenzwaren im Wert von EUR 2000 und Nichtpräferenzwaren im Wert von EUR 5000 auf einer Rechnung, dann wird der Präferenzursprungsvermerk nicht akzeptiert. Es ist beknackt, aber es ist so. Wir haben uns gelegentlich damit beholfen, zwei separate Sätze Dokumente zu erstellen, jeweils einen für die Präferenzware und einen für den Rest. Also separate Handelsrechnung und Bill of Lading. Dann kann der Zolldeklarant in Südafrika da in aller Regel zwei separate Verzollungen draus machen. Das kannst du deinem Kunden ja mal vorschlagen, er soll das mal mit seinem Deklaranten prüfen. Es setzt natürlich voraus, dass das Bill of Lading auch nachträglich geteilt werden kann. Der Spediteur muss also mitspielen.

Es wundert mich übrigens, dass das Zollamt euch die nachträgliche Abfertigung der EUR.1 verweigert hat. Normalerweise sollte das gehen. Da kommt dann ein Vermerk "issued retrospectively" drauf (ohne würde der südafrikanische Zoll es nicht akzeptieren).

pablohq Geschrieben am 04 Februar 2021



Dabei seit
06 November 2020
5 Beiträge
Hallo Peterchen,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Wir können leider die Rechnung zwischen Präferenz und nicht-Präferenz Items trennen. Wir werden mit der Erklärung als Stempel probieren. Ich habe in andere Themen in Forum gelesen, dass man kann auch nach der Erklärung hinweisen, welche Positionen nicht präferenzberechtigt sind.

Das Zollamt hat die nachträgliche Ausstellung der EUR1 mit folgendem Kommentar abgelehnt:
In diesem Fall ist eine nachträgliche EUR1 Ausstellung nicht möglich, da keine Rechtsgrundlage vorliegt.
Eine nachträgliche EUR1 kann nur mit einer stichhaltigen, sinnvollen Begründung ausgestellt werden.
Dass bei dieser Sendung keine ausgestellt werden kann, liegt daran dass letztendlich einfach keine EUR1 beantragt wurde. Diese hätte zum Zeitpunkt der Ausfuhr erstellt werden müssen.
Außerdem ist der Import in Südafrika auch ohne EUR1 möglich. Hier müssen dann lediglich die normalen Zollabgaben gezahlt werden. Dass die Sendung nicht eingeführt werden kann, stimmt nicht.

Zanna91 Geschrieben am 09 Februar 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
pablohq wrote:

Wir können leider die Rechnung zwischen Präferenz und nicht-Präferenz Items trennen.

Hallo pablohq,
Wie seid ihr vorgegangen?

Danke!

pablohq Geschrieben am 09 Februar 2021



Dabei seit
06 November 2020
5 Beiträge
Hallo

Es ist noch ein offenes Thema bei uns.

Peterchen Geschrieben am 21 Februar 2021



Dabei seit
23 August 2007
42 Beiträge
Mich würde auch interessieren, wie das ausgegangen ist. Gib dann mal bitte Bescheid.
Unsere Kunden in Südafrika haben immer wieder Probleme mit dem Präferenzvermerk, sobald der Gesamtrechnungswert über EUR 6.000 ist. Selbst wenn auf der Rechnung sauber zwischen Präferenz- und Nichtpräferenzware getrennt wird.

Kann natürlich sein, dass das (wie so oft in Zollfragen) vom Goodwill des jeweiligen Zöllners abhängt. Oder von seinem Ausbildungsstand.

waldorf Geschrieben am 21 Februar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
...... oder ob er etwas Taschengeld braucht ?

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