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Ausfuhr nach England nach Reparatur


Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.


Nannerl Geschrieben am 30 Januar 2021



Dabei seit
14 Dezember 2019
27 Beiträge
Hallo liebes Cargoforum,

folgender Sachverhalt:

wir haben Objektive 2020 nach GB verkauft.

Jetzt kam im Januar nach dem Brexit ein Objektiv wieder von GB zu uns zur Reparatur.
Leider hat Fedex hier bei der Importverzollung viele Fehler gemacht:
1. mit falscher Tarifnummer verzollt, bei der nur 0,5 % Zollabgaben anfallen; richtig wäre eine Tarifnummer bei der 6,7 % Zollabgaben anfallen
Wie kann man das berichtigen lassen?


2. mit falschem Verfahren angemeldet: 4000 endgültiger Kauf
Wie kann man das berichtigen lassen?
Welcher Verfahrenscode wäre hier richtig? Welche Art des Geschäfts?
(meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Rückware, aber ich weiß den Verfahrenscode und den Code für Art des Geschäfts hierfür nicht; weiters weiß ich nicht, wie man in dem Fall eine Rückware anmeldet, da wir hier ja kein ABD mit Versendungsvermerk haben - Brexit)

Nun soll das Objektiv nach kostenpflichtiger Reparatur wieder nach GB exportiert werden.
Müssen oben angegebene Fehler vorher bereinigt werden, bevor die Ausfuhr stattfinden kann?
Welcher Verfahrenscode muß jetzt in die Ausfuhranmeldung und welche Art des Geschäfts?

Was muß auf der Proformarechnung stehen:
1. eine Position mit Objektiv und dessen Warenwert (hier evtl. niedriger als der damalige Verkaufswert, da schon benutzt?)?
mit Zusatz "nur für Zollzwecke"
2. eine Position mit Reparatur und dessen Reparaturpreis?

Was gibt man dann als Gesamtpreis auf der Proformarechnung an: Warenwert + Reparaturpreis oder doch nur den Reparaturpreis?

Muß in der Ausfuhranmeldung dann in das Feld "in Rechnung gestellter Betrag" der Reparaturpreis?
Und in das Feld "Statistischer Wert" der Warenwert + Reparaturpreis + Frachtkosten im Inland (bei EXW)?

Ich habe hier im Forum vieles gelesen. Habe evtl. auch Antworten gefunden, ABER bin mir nicht sicher, ob diese
zu 100 % zu meinem speziellen Fall passen - bin halt nur ein Laie :-(
DESHALB bitte ich Euch hier um Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.

LG

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