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Vereinfachte Zollanmeldung / Zugelassener Ausführer ABD?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Zanna91 Geschrieben am 04 Februar 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo liebe Experten,

Ist der Bewilligungsinhaber verpflichtet, eine Zollanmeldung für Sendungen unter 1000 Euro abzugeben?


Danke für eure Hilfe.

CARGOFORUM PARTNER

Nisijisi Geschrieben am 05 Februar 2021



Dabei seit
09 Dezember 2020
9 Beiträge
Hallo Zanna,

eine Zollanmeldung ist nur notwendig, wenn die Ursprungswaren den Wert von € 1.000,00 überschreitet.
Ich empfehle allerdings immer eine zu machen wegen dem Ausgangsvermerk.

Liebe Grüße,
Denise

Zanna91 Geschrieben am 05 Februar 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo,

Ja das ist mir bewusst.
Mein Vorgesetze besteht darauf, dass wir verpflichtet sind, für jede Sendung (auch unter 1000 Euro) ein ABD zu erstellen.

Ich bin der Meinung und würde meinem Vorgesetzen "widersprechen" dass wir für Sendungen unter 1000 Euro kein ABD erstellen sollen.

Ist das irgendwo schriftlich zu finden?

Danke!

Erzi4 Geschrieben am 05 Februar 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Zanna,

die Fragestellung ist insgesamt etwas komplexer, weil hier mehrere Aspekte beachtet werden sollten oder auch beachtet werden müssen. Pauschale Aussagen können hier insofern nicht getroffen werden.

Das fängt schon damit an, dass die Wertgrenze von 1.000 Euro keine pauschale Befreiung von der Verpflichtung ist, bei der Ausfuhr eine elektronische Zollanmeldung abzugeben. Neben der Wertgrenze müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So darf die auszuführende Ware keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, z.B. nach EG-Dual-Use-VO oder Außenwirtschaftsverordnung oder Betäubungsmittelgesetz oder Artenschutzvorschriften ausfuhrgenehmigungspflichtig. Das Bestimmungsland darf kein Embargoland sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die auszuführenden Güter von dem Embargo erfasst sind oder nicht. So muss z.B. für Ausfuhren nach Russland grundsätzlich eine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben werden. Wenn es keine Beschränkungen gibt, ist zusätzlich zu beachten, dass es neben der Wertgrenze von 1.000 Euro bei der Ausfuhr auch noch eine Gewichtsgrenze von 1.000 kg gibt, die ebenfalls eingehalten werden muss.

Neben gesetzlichen Aspekten sollte man aber auch im Unternehmen das Thema auch aus einer Prozesssicht bewerten, insbesondere dann, wenn man mit einem gewissen Maß an IT-gestützter Automatisierung arbeitet. Wenn ich im Standard immer eine Ausfuhranmeldung abgebe, habe ich einen definierten und implementierten Prozess. Für den Prozess spielt der Warenwert keine Rolle. Unterscheide ich bei meinen Ausfuhren hingegen nach Wert (und allen sonstigen Voraussetzungen für eine mündliche Zollanmeldung), muss ich schon zwei Prozesse definieren und implementieren, einen für die geringwertigen Sendungen und einen für die Sendungen über 1.000 Euro. Ob das sinnvoll ist, muss man unternehmerisch und individuell im Unternehmen bewerten und entscheiden.

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Wenn alle rechtlichen Voraussetzungen für die Abgabe einer mündlichen Ausfuhranmeldung erfüllt sind (s.o.), dann hat man auch das Recht mündlich anzumelden. Man könnte daher hier geneigt sein, zu schreiben, dass Du Deinem Vorgesetzten wie gewünscht widersprechen kannst. Da wir hier aber die Details nicht kennen, kann zurzeit niemand eine eindeutige Antwort geben. Es könnte ja nach den oben beschriebenen Voraussetzungen sein, dass eure Ausfuhren per se die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen und daher stets elektronisch angemeldet werden müssen...

Saludos
Erzi4

Zanna91 Geschrieben am 09 Februar 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Danke Erzi für die ausführliche Erläuterung!

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