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Ersatzlieferung - Drittland - Zollwert?


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


dm18 Geschrieben am 06 Februar 2021



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02 Januar 2021
5 Beiträge
Hallo die Experten,
ein Kunde aus Drittland hat von unserer Firma ein Ersatzteilbekommen. Dieses Ersatzteil reklamiert er. Er soll einen für ihn kostenlosen Ersatz bekommen und keinen Zoll bezahlen – das ist mein Ziel. Der Warenwert = 280,00 €. Ich würde eine Proforma-Rechnung „value for customs purpose only“ erstellen. Ich weiß, dass es Spezialisten gibt, die bei solchen Ersatzlieferungen die Waren „unterfakturieren“ – sie geben einen falschen (niedrigen) Warenwert ein, zB 20€. Das ist aber falsch, oder? Ich kann nach dieser Logik auch „0“ eingeben, aber was soll das.
Wie soll diese Lieferung abgewickelt werden, damit der Kunde keinen Zoll bezahlt?
Bezahlt der Kunde den Zoll, wenn ich eine Proforma erstelle und den reellen Wert 280,00 eingebe?
Soll ich vielleicht in Rechnung „Ersatzlieferung“ schreiben, oder so?
Ich bitte sehr um Eure Meinungen zu diesem Thema.
VG

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waldorf Geschrieben am 06 Februar 2021



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1705 Beiträge
Bei 280€ Warenwert kann der Zoll ja nicht so hoch sein. Auch Ersatzteile sind zollpflichtig. Erstatte deinem Kunden die Zölle und gut is.

dm18 Geschrieben am 06 Februar 2021



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02 Januar 2021
5 Beiträge
Soll dann der Zollwert für die Ersatzlieferung mit einer Gutschrift realisiert werden? Z.B. bei der Verzollung bezahlt der Kunde 50€, unsere Fa. erstellt ihm eine GS i.H.v. 50€, richtig?

gibt es andere Abwicklungsmöglichkeiten - bei denen der Kunde keinen Zoll bezahlen muss und der Warenwert nicht gefälscht werden soll?

dm18 Geschrieben am 09 Februar 2021



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02 Januar 2021
5 Beiträge
Noch Meinungen / Erfahrungen zu diesem Thema?

Bulli Geschrieben am 09 Februar 2021



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5 Beiträge
Ich würde den korrekten Warenwert angeben und dem Kunden mitteilen, dass ihr gerne dazu bereit seid, ihm den Einfuhrzoll gegen einen offiziellen Einfuhrabgabenbescheid zu erstatten.

dm18 Geschrieben am 09 Februar 2021



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5 Beiträge
Danke Euch, sehr geehrte Kollegen / Experte. Das werde ich so machen: Proforma erstellen + Einfuhrzoll erstatten. Eine andere Möglichkeit sehe ich aktuell nicht.

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