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Ersatzlieferung - Drittland - Zollwert?
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
dm18 |
Geschrieben am 06 Februar 2021
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Dabei seit 02 Januar 2021 5 Beiträge
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Hallo die Experten,
ein Kunde aus Drittland hat von unserer Firma ein Ersatzteilbekommen. Dieses Ersatzteil reklamiert er. Er soll einen für ihn kostenlosen Ersatz bekommen und keinen Zoll bezahlen – das ist mein Ziel. Der Warenwert = 280,00 €. Ich würde eine Proforma-Rechnung „value for customs purpose only“ erstellen. Ich weiß, dass es Spezialisten gibt, die bei solchen Ersatzlieferungen die Waren „unterfakturieren“ – sie geben einen falschen (niedrigen) Warenwert ein, zB 20€. Das ist aber falsch, oder? Ich kann nach dieser Logik auch „0“ eingeben, aber was soll das.
Wie soll diese Lieferung abgewickelt werden, damit der Kunde keinen Zoll bezahlt?
Bezahlt der Kunde den Zoll, wenn ich eine Proforma erstelle und den reellen Wert 280,00 eingebe?
Soll ich vielleicht in Rechnung „Ersatzlieferung“ schreiben, oder so?
Ich bitte sehr um Eure Meinungen zu diesem Thema.
VG
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 06 Februar 2021
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Bei 280€ Warenwert kann der Zoll ja nicht so hoch sein. Auch Ersatzteile sind zollpflichtig. Erstatte deinem Kunden die Zölle und gut is.
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dm18 |
Geschrieben am 06 Februar 2021
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Dabei seit 02 Januar 2021 5 Beiträge
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Soll dann der Zollwert für die Ersatzlieferung mit einer Gutschrift realisiert werden? Z.B. bei der Verzollung bezahlt der Kunde 50€, unsere Fa. erstellt ihm eine GS i.H.v. 50€, richtig?
gibt es andere Abwicklungsmöglichkeiten - bei denen der Kunde keinen Zoll bezahlen muss und der Warenwert nicht gefälscht werden soll?
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dm18 |
Geschrieben am 09 Februar 2021
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Dabei seit 02 Januar 2021 5 Beiträge
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Noch Meinungen / Erfahrungen zu diesem Thema?
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Bulli |
Geschrieben am 09 Februar 2021
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Dabei seit 12 August 2020 5 Beiträge
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Ich würde den korrekten Warenwert angeben und dem Kunden mitteilen, dass ihr gerne dazu bereit seid, ihm den Einfuhrzoll gegen einen offiziellen Einfuhrabgabenbescheid zu erstatten.
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dm18 |
Geschrieben am 09 Februar 2021
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Dabei seit 02 Januar 2021 5 Beiträge
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Danke Euch, sehr geehrte Kollegen / Experte. Das werde ich so machen: Proforma erstellen + Einfuhrzoll erstatten. Eine andere Möglichkeit sehe ich aktuell nicht.
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