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Export aus der Schweiz nach NL


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Amerie1987 Geschrieben am 04 März 2021



Dabei seit
04 März 2021
1 Beiträge
Hallo zusammen

Ich habe zur Zeit einen sehr komplexen Fall:

Wir, eine schweizer Firma haben in der Schweiz bei Firma XYZ eine Maschine FCA gekauft, welche an einen Endkunden in Belgien geliefert werden soll. Somit macht Firma XYZ die Ausfuhrdokumente aus der Schweiz auf Basis ihrer Dokumente. Die Einfuhr in den Niederlanden (dort sind wir nämlich steuerlich registriert, will unsere Firma aus der Schweiz machen. Das heisst, die Ware wird kurz in NL eingelagert und geht dann innergemeinschaftlich weiter nach Belgien zum Endkunden. Nach einem Telefonat mit unserem Schweizer Zoll wurde mir gesagt, wir als schweizer Firma können in NL nicht importieren, wenn Firma XYZ die Ausfuhr aus CH macht. Es ginge nur, wenn wir die Ausfuhr aus CH machen würden.

Ist das so korrekt?

Danke für Eure Hilfe vorab. Wir bei der Einfuhr haben ggüber dem Kunden DDP.

Beste Grüsse

Sandra

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 05 März 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Sandra,

tatsächlich könnt ihr in den Niederlanden nach EU-Zollrecht als Schweizer Unternehmen die Waren gar nicht selbst zum freien Verkehr anmelden. Der Zollanmelder muss grundsätzlich in der EU ansässig sein. Um die Waren in den Niederlanden zu verzollen (nach vorausgegangenem Versandverfahren T1 nehme ich an), bräuchtet ihr einen sog. indirekten Stellvertreter, der die Zollanmeldung zwar für eure Rechnung, aber in seinem eigenen Namen abgibt. Die Chancen stehen hier recht gut, dass sich in den Niederlanden ein lizensierter Zollbroker findet, der als indirekter Stellvertreter auftritt (in Deutschland nahezu unmöglich...).

Von der Voraussetzung der EU-Ansässigkeit gibt es für Schweizer Unternehmen auch Ausnahmen. Die gelten jedoch nur, wenn die Waren auf dem Landweg befördert werden und in Deutschland oder in Frankreich unmittelbar an der Grenze zur Schweiz in den freien Verkehr überführt werden. Wahrscheinlich hat der Schweizer Zöllner dies mit seiner Auskunft gemeint. Dafür bräuchtet ihr aber auf jeden Fall eine EU-EORI-Nummer und in Deutschland müsstet ihr auch umsatzsteuerlich registriert sein. Für Frankreich kann ich zum Umsatzsteuerrecht nichts sagen.

Saludos
Erzi4

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