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Fiskalvertretung / Fiskalverzollung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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adam Geschrieben am 31 Januar 2007



Dabei seit
31 Januar 2007
25 Beiträge
Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen!

Wir (als Unternehmen) führen Ware in Antwerpen ein (Container).
Dies Sendung wurde von einem Fiskalvertreter in Belgien verzollt.

Nun wurde mir gesagt wir müssen noch eine Intrastat Meldung machen.
Muß ich also jetzt melden, daß wir Ware aus Belgien bekommen haben?

Und nun die wichtigeren Fragen die mir den Kopf zebrechen.
Als Unternehmen sind wir zum Vorsteuerabzugberechtigt.

- Bekomme ich einen Steuerbeleg aus Belgien?
- Wer bezahlt die EUSt. oder fällt keine an?
- Kann ich die EUSt. von der Buchhaltung verrechnen lassen?
- Spielt das Finanzamt da irgendwie eine Rolle?
- Müssen wir beim Finanzamt irgendwas melden?
- oder meldet sich das Finanzamt bei uns?
- In Belgien ist die EUSt. 21%, kann das für uns von Nachteil werden?


Danke im vorraus!
Adam

CARGOFORUM PARTNER

Stefan1531 Geschrieben am 01 Februar 2007



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Meines Wissens nach müssen Sie nichts weiter tun.
Ihr Spediteur darf Ihnen keine EUST in Rechnung stellen, da diese über ein internes Verrechnungsverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten abgewickelt wird.

Zeemo Geschrieben am 01 Februar 2007



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Na, so einfach isses nun ooch nich.

Ich wollte zwar erst nicht antworten, weil ich auch nur ein rudimentäres Wissen über diese sogenannte "Fiskalverzollung" habe und immer noch nicht genau weiß, was das überhaupt ist, aber ein paar Dinge, die ich weiß, möchte ich nun doch mal auflisten:

zu 2.) es fällt natürlich EUSt. an (außer bei EUSt-freier Ware, extrem selten), die belgische EUSt. zahlt dann wohl der Fiskalvertreter, Du musst am Ende aber nur die deutsche zahlen, weil Du auch nur die deutsche erstattet bekommst
zu 3.) die deutsche, ja, musst Du sogar
zu 4.) ja, wie sonst auch, im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererstattung

Was die von meinem Vorredner angesprochene "interne Verrechnung der Mitgliedstaaten" angeht - die geht natürlich nicht automatisch, sondern die Intrastat-Meldung müssen BEIDE machen, in diesem Fall dann wahrscheinlich auch der Fiskalvertreter. Der eigentliche Importeur in Deutschland aber auf alle Fälle!

Wie gesagt, alles nur so Anregungen - ich empfehle dringend den Gang zum Steuerberater und/oder Studium einschlägiger Literatur!

Starcraft_Voyager Geschrieben am 08 Februar 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
Hallooooo,

kenne mich Fiskalverzollungen einigermaßen aus und kann ein bischen was erzählen:

- Bekomme ich einen Steuerbeleg aus Belgien?
du bekommst einen nachweis das die Sendung verzollt wurde und die steuer nach artikel 5 absatz 2 erster gedankenstrich des zollkodex der EG (Verordnung nr 2913/92) angemeldet wurde.

- Wer bezahlt die EUSt. oder fällt keine an?
es fällt keine an
- Kann ich die EUSt. von der Buchhaltung verrechnen lassen?
welche EUST, es fällt keine an !
- Spielt das Finanzamt da irgendwie eine Rolle?
das FA spielt die Hauptrolle
- Müssen wir beim Finanzamt irgendwas melden?
ja
- oder meldet sich das Finanzamt bei uns?
kann sein
- In Belgien ist die EUSt. 21%, kann das für uns von Nachteil werden?
NEIN
--------
Fiskalverzollungen respektive vertretungen sind zwar aufwendig aber interessant für den "Zollwertanmelder", also den Importeur.

die EUST fällt nicht an solange nachgewiesen werden kann das die Ware außerhalb des Landes befördert wurde bzw. in einem anderen Land in Empfang genommen wurde, als in dem die Fiskalvertretung stattgefunden hat. und genau dass will das FA wissen ! weiterhin ist Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 1b USTG angesagt.
-----

mann kann den Betrag der angefallen wäre, (oder anfallen wird sollte der nachweis nicht kommen) als Sicherheit einbehalten.

dies als kurzen Umriss. Ich denke durch die bereitstellung der Paragraphen genügt dass auch erstmal. lies dich da ein und melde dich hier evtl. wieder.


Zuletzt bearbeitet von Starcraft_Voyager am 28 Feb 2007 - 14:06, insgesamt 2-mal bearbeitet

thomcat Geschrieben am 08 Februar 2007



Dabei seit
26 Januar 2005
213 Beiträge
Hallo,

wer ein paar Cent über hat und es ganz genau wissen möchte, für den hat das Berufsbildungswerk der Spedition Hessen e.V. ein Sonderheft zusammengestellt.

guckst Du hier.....

www.speditionswissen.d...rhefte.htm

Gruß
Thomcat

P.S.
Nein, ich bin am Absatz dieser Bücher nicht beteiligt.

Zeemo Geschrieben am 09 Februar 2007



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Angeregt durch den vorletzten Beitrag noch ein Hinweis von mir: stimmt, da gibt es das Verfahren 4200, also ähnlich wie das Standardverfahren bei der "Verzollung", 4000, nur halt mit DIREKT anschließender Weiterbeförderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Daher fällt auch in Belgien die EUSt. nicht an, natürlich muss sie dann hinterher in DE gezahlt werden. Wie das dann aber genau läuft - k.A.

adam Geschrieben am 06 März 2007



Dabei seit
31 Januar 2007
25 Beiträge
Danke erstmal! :lol:

Koesters Geschrieben am 08 Januar 2008



Dabei seit
08 Januar 2008
3 Beiträge
Fiskalverzollungen (Importverzollung für alle EU-Länder)
Die geltenden EU-Bestimmungen erlauben, Importzollabfertigungen für alle EUStaaten an einer einzigen Zollstelle in einem EU-Land durchzuführen. Dazu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen notwendig:
1. Die Ware muss für ein anderes EU-Land bestimmt sein als das Land, in dem die Zollabfertigung stattfindet.
2. Die Ware muss unverzüglich nach der Zollabfertigung in das EUBestimmungsland verbracht werden.
3. Der Warenempfänger muss einverstanden sein und eine Vollmacht unterzeichnen.
4. Der Warenempfänger muss eine UID-Nummer haben.
5. Die UID-Nummer muss geprüft werden (Stufe 2).
6. Der Zollspediteur muss eine gültige "SONDER-UID-Nummer" haben.
7. Die Übernahme der Ware muss nachgewiesen werden (bestätigter CMR-Frachtbrief).
8. Der Spediteur muss seine Verpflichtungen (Steueranmeldungen) als Fiskalvertreter erfüllen.
9. Die erforderlichen INTRASTAT-Meldungen müssen gemacht werden.
10. Der Importeur muss in seiner Umsatzsteuervoranmeldung eine "innergemeinschaftliche Lieferung" anmelden .
Die Fiskalverzollung hat Vor- und Nachteile:
Ein wesentlicher Vorteil ist, dass keine Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer notwendig ist. Für sogenannte "Dreiecksgeschäfte" bietet sich die Fiskalverzollung am besten an (Beispiel: Verkäufer im EU-Ausland, Käufer in Großbritannien, Empfänger in
Frankreich). Die Nachteile liegen im höheren Aufwand bei der administrativen Abwicklung (zusätzliche Steueranmeldungen, Intrastat, Abliefernachweis). die anmeldung liegt beim Fiskalvertrter
Mfg
kösters 8)

matrix-22 Geschrieben am 14 Januar 2008



Dabei seit
13 März 2006
39 Beiträge
Hi Leute,

könnt ja auch mal hier schauen ;-)
www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html
oder
www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html

oder einfach mal beim Zool Googeln :-)
www.zoll.de/suche/such...vertretung

Maass Geschrieben am 25 Januar 2008



Dabei seit
25 Januar 2008
1 Beiträge
Hallo,

kleiner Hinweis für dt Spediteure:

So ganz ohne ist die Fiskalvertretung nicht.
Das läuft das nur als indirektes Vertretungsverhältnis (ZK Art 5).

Platzt die Fiskalvertretung - aus welchem Grund auch immer -
fällt die EUST an.
Sich die vom Importeur zu holen, könnte ein Problem werden.

Zeemo Geschrieben am 25 Januar 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, es gibt eine Begriffsverwirrung zwischen "Fiskalverzollung" und "Fiskalvertretung":

1.) Bei der Fiskalvertretung gelte ich steuerrechtlich wie das Unternehmen, das ich vertrete, selbst - das heißt, ich bin z.B. bei Verzollungen selbst der Anmelder - das eigentliche Unternehmen, das dahinter steckt, taucht so gar nicht unbedingt in der Anmeldung auf!

2.) Unter "Fiskalverzollung" wird im Allgemeinen eine ganz normale Verzollung (mit direkter Vertretung) mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (also Verfahren 4200) verstanden - das hat mit Fiskalverzollung durch den Spediteur nichts zu tun. Voraussetzung ist natürlich, dass ich entweder einen Anmelder in dem Land, in dem die Abfertigung stattfindet (also z.B. NL/Rotterdam), sitzen habe und auf den verzolle, oder aber der Anmelder, der im Bestimmungsland sitzt (z.B. DE), sich zoll- und steuerrechtlich in NL hat registrieren lassen (also mit NL-Zollnummer).

Wie gesagt, ohne Gewähr...

Gruß, Zeemo

betterorange Geschrieben am 25 Januar 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Zeemo und Kösters haben ja schon fast alles gesagt.

Die Fiskalische Vertretungist für regelmässige Importeure mit entsprechender Qualifikation in Ordnung. Die meissten belgischen, niederländischen Viskalvertreter, mit denen wir arbeiten melden auch nur für "bekannte und solvente" Unternehmen an. Sollte der Empfänger einmal ausfallen, kann es gut sein das der Viskalvertreter zurKassegebeten wird.

Ich rate den Gelegenheitsimporteuren eher, über Hamburg und Bremen zu verzollen, oft spart man sich dort auch eine Menge "Kleingebühren".

Ebenso ist der Eigenauschub von EUST relativ einfach zu erhalten, somit auch ein gewisser finanzieller Vorteil.


Cheers,b.o.

Koesters Geschrieben am 13 März 2008



Dabei seit
08 Januar 2008
3 Beiträge
Maass wrote:
Hallo,

kleiner Hinweis für dt Spediteure:

So ganz ohne ist die Fiskalvertretung nicht.
Das läuft das nur als indirektes Vertretungsverhältnis (ZK Art 5).

Platzt die Fiskalvertretung - aus welchem Grund auch immer -
fällt die EUST an.
Sich die vom Importeur zu holen, könnte ein Problem werden.

Koesters Geschrieben am 13 März 2008



Dabei seit
08 Januar 2008
3 Beiträge
Guten Morgen,

das Risiko liegt natürlich bei den Fiskalverteter,

aus dem Grunde ist es uns möglich, den Importeur mit seiner Steuer Nr. zu überprüfen und dass Risiko zu Mini.

evatr.bff-online.de/eVatR/

MFG
Kösters

Aridano Geschrieben am 12 Juni 2008



Dabei seit
28 Januar 2008
12 Beiträge
Hallo,

kann hier vielleicht jemand den genauen Liquiditätsvorteil der Fiskalverzollung darstellen? Mal heißt es, die Einfuhrumsatzsteuer muss nicht bezahlt werden, mal heißt es sie muss erst in Deutschland gezahlt werden.
Wird sie erst durch die Zahlung der Umsatzsteuer (und nicht vorhandenen Vorsteuerabzug) fällig? Wieviel Zeit "spart" man sich denn?

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