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Fiskalvertretung / Fiskalverzollung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
betterorange |
Geschrieben am 13 Juni 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Der vordergründige Vorteil liegt darin, dass 19% EUST nicht bezahlt werden müssen sondern in den UST Ausgleich einfliessen, den der Importeur monatlich macht. Wenn Du keinen Vorsteuerabzug machen kannst, fällt die Fiskalvertretung aus.
Sparen wir der Importeur Kosten im marginalen Bereich, aber er brauch sich keine Liquidität erbetteln.
cheers, b.o.
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Aridano |
Geschrieben am 17 Juni 2008
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Dabei seit 28 Januar 2008 12 Beiträge
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Danke für die Antwort.
Besteht denn der Vorteil für den Importeur auch dann noch, wenn er über ein Aufschubkonto verfügt?
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LuckyLuke_3011 |
Geschrieben am 20 August 2008
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Dabei seit 20 August 2008 1 Beiträge
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[quote="betterorange"]Der vordergründige Vorteil liegt darin, dass 19% EUST nicht bezahlt werden müssen sondern in den UST Ausgleich einfliessen, den der Importeur monatlich macht. quote]
Hi,
ich fasse dieses Thema gerne noch einmal auf.
Zu diesem Thema habe ich auch einen interessanten Web-Link gefunden :
www.plazoo.com/de/topn...alb-eu.htm
Dort wird u.a. folgendes geschrieben :
Die Deklaration der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt dann nach erfolgtem Warenzugang im Rahmen der normalen Umsatzsteuererklärung. Hier heben sich dann jedoch Zahllast und Steuerguthaben direkt
gegeneinander auf, sodass keine Zahllast entsteht.
Was ich mich dabei jeddoch frage, die Zahllast hebt sich doch erst dann auf, wenn der Unternehmer die Ware in DE wieder veräußert hat und nicht automatisch oder :?:
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betterorange |
Geschrieben am 20 August 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Aridiano, wenn fiskalisch angemeldet wird, wird keien EUST bezahlt.
Ergo kannst Du für verkaufte Ware keine verrechnen und zahlst die eingenommene Vorsteuer beim Verkauf der Ware an Dein Finanzamt.
Je nachdem welche Verkaufszeit und Meldefristen Du hast, kannst Du Dir Deinen Liquiditätsvorschuss ausrechnen.
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