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Fiskalvertretung / Fiskalverzollung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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betterorange Geschrieben am 13 Juni 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Der vordergründige Vorteil liegt darin, dass 19% EUST nicht bezahlt werden müssen sondern in den UST Ausgleich einfliessen, den der Importeur monatlich macht. Wenn Du keinen Vorsteuerabzug machen kannst, fällt die Fiskalvertretung aus.
Sparen wir der Importeur Kosten im marginalen Bereich, aber er brauch sich keine Liquidität erbetteln.

cheers, b.o.

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Aridano Geschrieben am 17 Juni 2008



Dabei seit
28 Januar 2008
12 Beiträge
Danke für die Antwort.

Besteht denn der Vorteil für den Importeur auch dann noch, wenn er über ein Aufschubkonto verfügt?

LuckyLuke_3011 Geschrieben am 20 August 2008



Dabei seit
20 August 2008
1 Beiträge
[quote="betterorange"]Der vordergründige Vorteil liegt darin, dass 19% EUST nicht bezahlt werden müssen sondern in den UST Ausgleich einfliessen, den der Importeur monatlich macht. quote]

Hi,
ich fasse dieses Thema gerne noch einmal auf.

Zu diesem Thema habe ich auch einen interessanten Web-Link gefunden :


www.plazoo.com/de/topn...alb-eu.htm

Dort wird u.a. folgendes geschrieben :

Die Deklaration der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt dann nach erfolgtem Warenzugang im Rahmen der normalen Umsatzsteuererklärung. Hier heben sich dann jedoch Zahllast und Steuerguthaben direkt
gegeneinander auf, sodass keine Zahllast entsteht.

Was ich mich dabei jeddoch frage, die Zahllast hebt sich doch erst dann auf, wenn der Unternehmer die Ware in DE wieder veräußert hat und nicht automatisch oder :?:

betterorange Geschrieben am 20 August 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Aridiano, wenn fiskalisch angemeldet wird, wird keien EUST bezahlt.

Ergo kannst Du für verkaufte Ware keine verrechnen und zahlst die eingenommene Vorsteuer beim Verkauf der Ware an Dein Finanzamt.

Je nachdem welche Verkaufszeit und Meldefristen Du hast, kannst Du Dir Deinen Liquiditätsvorschuss ausrechnen.

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