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Sendungen durch GB weiter zu den Kanalinseln


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Ötzi Geschrieben am 17 März 2021



Dabei seit
17 März 2021
1 Beiträge
Hallo,

hat jemand schon Erfahrungen sammeln können für Sendungen mit einem LKW durch GB mit Bestimmung zu den Kanalinseln?

Muss man jetzt Ausfuhr, T2LF und einen T2 erstellen?

Früher hatten wir die Ausfuhr und einen T2LF dazu erstellt und hatten keine Probleme.

Aber ich befürchte wenn wir einen T2 erstellen für die Durchfahrt, werden diese unerledigt bleiben.

Grüße
Ötzi

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waldorf Geschrieben am 17 März 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Gibt es überhaupt direkte Transportverbindungen auf die Kanalinseln?
Aus EU-Sicht ist mE die vorherige Trennung von UK und den Inseln durch den Brexit entfallen. Das sind jetzt in beiden Fällen Ausfuhren mit Ausfuhranmeldung.
Wir haben auch in der Vergangenheit immer erst nach UK geliefert, von dort erfolgte die Lieferung dann auf die Inseln. Da gibt es mir unbekannte nationale Sonderprozesse in UK. Würde mal beim Spediteur nachfragen.

Zanna91 Geschrieben am 18 März 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Lieferungen in das Vereinigte Königreich Großbritannien (ohne Nordirland) sowie auf die Kanalinseln und die Isle of Man sind ab 1. Januar 2021 außenwirtschaftsrechtlich als Ausfuhren, Lieferungen aus den vorgenannten Gebieten in die EU rechtlich als Einfuhren und nicht mehr als Verbringungen anzusehen.

Chev Geschrieben am 20 März 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Trotz, dass beide Gebiete nicht Teil des Vereinigten Königreiches sind/waren, gilt hierfür dennoch seit dem Brexit der Drittlandsstatus (Zoll- und Steuerrechtlich) in Verbindung mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK.

Und damit entfällt auch das T2LF.
Bislang zählten die brit. Kanalinseln (Jersey und Guernsey) zwar zum Zollgebiet der EU, jedoch nicht zum Steuergebiet der EU. Das T2LF diente dazu, den Gemeinschaftscharakter für Warenlieferungen aus der EU zu bescheinigen, welches die Zollfreiheit beim Import auf den Kanalinseln zur Folge hatte. Dieser Prozess funktioniert nun nicht mehr, da nur innerhalb des EU-Zollgebietes anwendbar.

Die Isle of Man, war zwar auch vor dem Brexit - wie die Kanalsinseln - nicht Teil der EU, zählte aber nicht nur zum Zoll- sondern auch zum Steuergebiet der EU - was für die Isle of Man ein innergemeinschaftliches Verbringen darstellte.

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