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Einfuhr eines Mobilheims aus der Ukraine
Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?
Kirstin |
Geschrieben am 30 März 2021
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Dabei seit 30 März 2021 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
es geht um die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Wer hilft?
Ich (Privatperson) möchten ein Mobilheim aus der Ukraine kaufen. Bekanntlich verlangt das Zollamt bei uns in Deutschland die Beschauung der Ware vor Ort. Bei einem Mobilhaus mit Polizei begleiteten Tieflader nicht einfach umzusetzen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Zollamt am Bestimmungsort würde man allerdings auch einen Beamten zur Beschauung vorbeischicken, aber dieser Termin ist mit Geduld verbunden, denn die Beamten können schließlich auch nicht auf Zuruf sofort vor Ort sein. Des Weiteren erhält man vorab auch keine Genehmigung zum Abladen und der Lieferant des Mobilheims muss auf seine Papiere, samt Stempel des Zollamtes, einige Tage in seinem Tieflader verbringen, was natürlich auch weitere Kosten verursacht. Jetzt meine Frage an die Experten:
1. Gibt es einen Weg, das Verfahren zu beschleunigen?
2. Laut Verkäufer erhält der LKW-Fahrer an der Grenze Polen eine T1-Bescheinigung. Was passiert, wenn der Tieflader nicht innerhalb der Frist am Bestimmungsort eintrifft?
3. Des Weiteren soll der LKW-Fahrer laut Verkäufer alle notwendigen Dokumente zur Übergabe an den Zoll dabei haben. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Zoll, wurde mir allerdings mitgeteilt, dass dem nicht so ist und der Käufer (in dem Falle ich) ebenfalls ein Dokument beibringen muss. Er hat mich an die Internet Zollanmeldung ATLAS verwiesen. Ist das wirklich meine Aufgabe als Käufer, diese Internet Zollanmeldung vorzunehmen? Die Daten, die hier abgefragt werden, sind für mich als Laie teilweise gar nicht zu beantworten oder welches Formular muss ich als Käufer ausfüllen?
4. Die deutsche Umsatzsteuer und die Einfuhrsteuer muss ich in bar an das Zollamt bezahlen. So viel Bargeld mit mir herumzutragen finde ich nicht so prickelnd. Ein Aufschubkonto darf ich als Privatperson nicht beantragen. Gibt es da eventuell auch eine andere Möglichkeit?
Sorry für den langen Text und vielen Dank schon mal vorab.
Gruß
Kirstin
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Erzi4 |
Geschrieben am 30 März 2021
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Dabei seit 02 Dezember 2008 492 Beiträge
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Hallo Kirstin,
hier gibt es m.E. nur ein vernünftiges Vorgehen: Du googelst "Zollagentur Grenze Polen". Aus den Treffern suchst Du Dir potentielle Zollagenten, die Du anrufst und um Angebote bittest. Die Gebühren sollten hier irgendwo zwischen 50 und 100 Euro liegen.
Das Versandverfahren T1 sollte lediglich von der ukrainisch-polnischen Grenze bis zur polnisch-deutschen Grenze ausgestellt werden. Das Mobilheim kann dann an der polnisch-deutschen Grenze von der beauftragten Zollagentur beim deutschen Zoll angemeldet und zum freien Verkehr abgefertigt werden. Ein seriöser Zollagent nutzt hierfür sein eigenes Aufschubkonto, d.h. Du musst Dich nicht selbst ums Bezahlen der Einfuhrabgaben kümmern. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlst Du dann zusammen mit den Gebühren für die Dienstleistungen an den Zollagenten.
Saludos
Erzi4
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Kirstin |
Geschrieben am 30 März 2021
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Dabei seit 30 März 2021 2 Beiträge
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Prima, das hört sich gut an und würde tatsächlich alles vereinfachen. Dankeschön
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