CMR Frachtbrief Pflichtangaben
| Ralph |
Geschrieben am 03 Mai 2021
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Dabei seit 03 Mai 2021 2 Beiträge
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Hallo zusammen.
Ich möchte meinen Einstand hier gleich mit einer Frage beginnen, die ich nicht klären kann.
Nach dem "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)" Artikel 6
muss der Frachtbrief bestimmte Angaben enthalten. In der Praxis fehlen aber oft oder immer wieder die unter Punkt i genannten Angaben über die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren, Zölle und andere Kosten), die vom Vertragsabschluß bis zur Ablieferung anfallen.
Warum dürfen diese Angaben fehlen ? Welcher Passus regelt das ? Überlese ich den, ohne es zu bemerken ?
Ich danke für Interesse und Mühe im Voraus
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