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Sprinter Lenk- und Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


p.lehmann Geschrieben am 06 Mai 2021



Dabei seit
06 Mai 2021
2 Beiträge
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben. Im Netz bin ich leider nicht fündig geworden.

Folgende Situation:
Mal angenommen, ich fahre mit einem Sprinter (2,8-3,5 t) innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums von Deutschland ins Ausland und wieder zurück nach D. Ein digitales Aufzeichnungsgerät ist nicht verbaut.

Nun ist es ja so, dass innerhalb Deutschlands die FPersV gilt, im Ausland aber keine Aufzeichnungspflicht (Dokumentationspflicht) für Kfz bis 3,5 t ohne digitalen Tachographen besteht.

Nehmen wir mal weiter an, ich würde auf dieser Tour die laut FPersV in Deutschland maximal zulässige Lenkzeit überschreiten.

Frage A:
Wie sähe das verkehrsrechtlich aus? Gäbe es eine Möglichkeit, die Arbeitszeitnachweise (Tageskontrollblätter, "Lügenzettel") so ausfüllen, dass gemäß FPersV nichts zu beanstanden wäre?

Als Beispiel, wäre es z.B. möglich, nur den innerhalb Deutschlands gefahrenen Teil zu dokumentieren (auszufüllen) und den im Ausland zurückgelegten Teil mit der Bemerkung "vom Anwendungsbereich der VO (EG) 561/2006 ausgenommener Zeitabschnitt" oder ähnliches zu versehen?

Frage B:
Was ist zum Arbeitszeitgesetz im grenzüberschreitenden Verkehr zu wissen? Gelten im EU-Ausland diesbezüglich andere Regelungen?

Vielen Dank im Voraus.

CARGOFORUM PARTNER

Ralph Geschrieben am 07 Mai 2021



Dabei seit
03 Mai 2021
2 Beiträge
Hallo auch
Die Nachweise über Fahrzeiten, wie auch immer die aussehen, werden ja immer nur während einer Kontrolle wichtig und gesehen. Der Kontrolleur, Polizist, BAGler, Zöllner, sieht zunächst mal nur die Zeiten. Sind die in Ordnung kann er dennoch mißtrauisch werden. Abfahrtort, Ziel, zurückgelegte Wegstrecke etc. Wenn der nicht ganz verdummt ist, wird er sich ausrechnen, dass der Fahrer meinetwegen 250 Km/h gefahren sein muss, um das zu schaffen.
Generell gelten die gesetzlichen Bestimmungen dort, wo man fährt. Wäre beispielsweise in Russland eine tägliche Fahrzeit von 23 Stunden in Ordnung, ist das in Deutschland nicht zu beanstanden, doch sobald man in Deutschland fährt, wird diese Zeit wieder relevant. Ob ein Bußgeld für eine Tage zurückliegende Übertretung dann über ausländische Behörden eingetrieben werden könnte, weiß ich nicht. Im Zweifesfall kann der deutsche Beamte dann eine Zwangspause anordnen.
Für eine Tour innerhalb 24 Stunden kommt man aber zwingend in den Bereich einer Übertretung, wenn länger als 10 Stunden am Stück gefahren wurde. Es Spielt keine Rolle, ob 9 davon im Ausland zurückgelegt wurden. In der BRD bleibt dann eben nur noch eine Stunde übrig.

p.lehmann Geschrieben am 08 Mai 2021



Dabei seit
06 Mai 2021
2 Beiträge
Ja, das macht Sinn.
Danke

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