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DDP-Lieferungen in die Schweiz - Steuern, Fiskalvertretung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Chev Geschrieben am 14 Mai 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

momentan stellt sich mir eine Frage über einen Ablauf, der schon seit Jahren bei uns in der Firma gehandhabt wird.
Wir berechnen bei DDP-Sendungen in die Schweiz 7,7% Mehrwertsteuer.
Wer kann mir den genauen Hintergrund erklären + ggf. Quellen & rechtliche Grundlagen nennen, warum eine Drittlandslieferung in die Schweiz unter Nutzung des Incoterms DDP (bei allen anderen Incoterms berechnen wir keine Steuer) hier umsatzsteuerpflichtig ist?

Darüber hinaus nutzen wir in der Schweiz bei DDP einen Fiskalvertreter, ansässig in Zürich, CH. Unsere Spediteure / KEP-Dienstleister stellen die Rechnungen über Einfuhrabgaben in der Schweiz direkt an diesen Fiskalvertreter, soweit ich korrekt informiert bin. Vom Verständis her gehe ich davon aus, dass dieser Fiskalvertreter die an die Dienstleister zu zahlende EUSt in der CH zurückholen kann und uns somit keine Kosten hinsichtlich EUSt entstehen.
Wenn wir jedoch bereits 7,7% Mehrwertsteuer an die Kunden berechnen, warum entsteht dann überhaupt noch EUSt in der Schweiz? Habe mir mal sagen lassen, dass (zumindest in der EU) die EUSt im Prinzip nichts anderes ist als Umsatzsteuer. Wenn ich jedoch bereits Umsatzsteuer an den Kunden berechne, warum erfolgt dann in dem Fall eine Doppelbesteuerung? Ist das ein Sonderfall für CH?

Wo werden die 7,7%, die wir von den Kunden erhalten, abgeführt, in D oder in der CH?

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Erzi4 Geschrieben am 15 Mai 2021



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02 Dezember 2008
492 Beiträge
Hallo Chev,

das, was Du beschrieben hast, ist ein Musterbeispiel, wie DDP aus steuerlicher Sicht korrekt abgewickelt wird!

Du musst Dir bei DDP den zeitlichen Ablauf wie folgt vorstellen:
1. Dein Unternehmen ist der Importeur der Waren in der Schweiz, vertreten durch den Fiskalvertreter.
2. Der Fiskalvertreter meldet die Waren an, zahlt die Schweizer EUSt von 7,7% und ggf. die sonstigen Einfuhrabgaben.
3. Der Fiskalvertreter macht die gezahlte Schweizer EUSt für Euch als Vorsteuer geltend. Die effektive Steuerbelastung ist zu diesem Zeitpunkt insoweit Null.
4. Die Waren werden steuerlich vereinfacht betrachtet erst nach der Einfuhr an den Schweizer Kunden verkauft.
5. Da der Verkauf steuerrechtlich erst nach der Einfuhr erfolgt, muss die Schweizer MWSt. ausgewiesen und abgeführt werden. Auch das macht Euer Fiskalvertreter.
6. Der Kunde erhält die Ware so, als hätte er sie innländisch gekauft, was komplett dem Sinn von DDP entspricht. Wenn der Kunde ein Unternehmen ist, kann er die MWSt. seinerseits als Vorsteuer geltend machen.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 16 Mai 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

Danke für deine Rückmeldung.
Einige Dinge erschließen sich mir jedoch noch nicht.

Es mag ja sein, dass bei DDP der steuerliche "Verkauf" vor dem Import noch nicht erfolgt.
Warum muss dann aber auf der Kundenrechnung Mehrwertsteuer an den Kunden in die CH berechnet werden?
Generell sind (weltweit) Drittlandssendungen ja umsatzsteuerbefreit und werden im jeweiligen Importland entsprechend besteuert, womit der Exporteur aber relativ wenig zu tun hat. Dass ein deutscher Exporteur (auch bei DDP) auf einer Kundenrechnung an einen Drittländer Steuern ausweist, ist meiner Meinung nach bei CH ein Sonderfall. Nur welche rechtliche Grundlage führt dazu?

Zum Thema Fiskalvertreter:
Hierzu sind mir ebenfalls leider noch 2 Dinge unklar. Wir haben eine Schweizer UST-ID, welche auf den Rechnungen angedruckt wird. Hier weiß ich allerdings nicht, ob dies wirklich unsere eigene UST-ID, mit welcher wir uns in der CH registriert haben, oder die des Fiskalvertreters ist. Angedruckt wird die UST-ID nur bei DDP-Sendungen.
Wenn wir die 7,7% Mehrwertsteuer, welche wir auf der Rechnung ausweisen, vom Kunden erhalten - was hat dann der Fiskalvertreter damit zu tun? Überwiesen bekommen wir doch den Betrag und müssen diesen abführen. Oder übernimmt die Abführung ebenfalls der Fiskalvertreter direkt in der CH und stellt uns diese dann in Rechnung? Dann wäre unser Konto ja wieder ausgeglichen, da wir die Steuer vom Kunden bezahlt bekommen und anschließend an den Fiskalvertreter ausgleichen.

Im großen und Ganzen verstehe ich dann aber die EUSt nicht. Wenn wir doch 7,7% in Rechnung stellen und über den Fiskalvertreter abführen, warum erfolgt beim Import dann noch eine Besteuerung mit EUSt? Oder ist dies ein Standard-Prozess, der hier dann nicht "vermieden" werden kann? Die EUSt kann dann ja zwar zurück geholt werden, aber meines Erachtens ist dies dann eine Doppelbesteuerung. Kenne es nur als "entweder / oder". Inländische Steuer (bei inländischem Verbringen, z. B. innerhalb von D bzw. in der EU) oder aber Einfuhrumsatzsteuer, wenn ein Import aus einem Drittland erfolgt. Aber nicht beides. Bei CH ein Sonderfall (wenn DDP genutzt wird)?

Erzi4 Geschrieben am 18 Mai 2021



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02 Dezember 2008
492 Beiträge
Chev wrote:

Warum muss dann aber auf der Kundenrechnung Mehrwertsteuer an den Kunden in die CH berechnet werden?
Weil umsatzsteuerrechtlich der Ort der Lieferung in der Schweiz ist. Es kommt nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Rechnung geschrieben wird. Es kommt auf die Reihenfolge nach Steuerrecht an. Diese lautet bei richtig angewandtem DDP:
1. Einfuhr in CH durch Euch (bzw. Fiskalvertreter im eigenen Namen, auf Eure Rechnung)
2. Entstehung der EUSt für den Einführer (also Euch)
3. Vorsteuerabzug beim Einführer (also Euch)
4. Inländischer Umsatz in der Schweiz nach der Einfuhr mit Schweizer Mehrwertsteuer.

Chev wrote:

Generell sind (weltweit) Drittlandssendungen ja umsatzsteuerbefreit und werden im jeweiligen Importland entsprechend besteuert, womit der Exporteur aber relativ wenig zu tun hat. Dass ein deutscher Exporteur (auch bei DDP) auf einer Kundenrechnung an einen Drittländer Steuern ausweist, ist meiner Meinung nach bei CH ein Sonderfall.
Nein! Das ist eine logische Konsequenz aus der Lieferbedingung DDP. Wie schon in meinem letzten Post erwähnt, macht Ihr alles richtig! DDP bedeutet ja nichts anderes, als dass der Empfänger die Waren so erhält, als hätte er sie im Inland gekauft. Viele Länder behandeln das dann steuerrechtlich auch genau so. Dazu gehören die EU und die Schweiz. In Deutschland gilt hier z.B. § 3 Abs. 8 UStG, wonach übersetzt bei einer Verzollung im Namen des Lieferanten der Ort der Lieferung als im Inland gelegen gilt. Lieferungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt sind wiederum steuerpflichtig. Dieselbe Regelung gibt es auch in der Schweiz.

Chev wrote:

Angedruckt wird die UST-ID nur bei DDP-Sendungen.
Ja, denn nur bei DDP ist der Ort der Lieferung bei Deinem Fall umsatzsteuerrechtlich in der Schweiz. Bei allen anderen Lieferbedingungen verzollt ja auch der Empfänger.

Chev wrote:

Wenn wir die 7,7% Mehrwertsteuer, welche wir auf der Rechnung ausweisen, vom Kunden erhalten - was hat dann der Fiskalvertreter damit zu tun? Überwiesen bekommen wir doch den Betrag und müssen diesen abführen. Oder übernimmt die Abführung ebenfalls der Fiskalvertreter direkt in der CH und stellt uns diese dann in Rechnung?
Sollte Dein Accounting beantworten können.

Chev wrote:

Im großen und Ganzen verstehe ich dann aber die EUSt nicht.
Siehe oben, die Reihenfolge.

Chev wrote:

Wenn wir doch 7,7% in Rechnung stellen und über den Fiskalvertreter abführen, warum erfolgt beim Import dann noch eine Besteuerung mit EUSt?
Erst die EUSt, dann der Vorsteuerabzug der EUSt, dann die Mehrwertsteuer.

Chev wrote:

meines Erachtens ist dies dann eine Doppelbesteuerung.
Nein.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 18 Mai 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

Danke für deine nochmalige Rückmeldung, die ich erstmal generell verstehe.

Auch, wenn ich vielleicht falsch denke, ist mir die Berechnung von Mehrwertsteuer bei einer Kundenlieferung in ein Drittland allerdings weiterhin suspekt. Wir versenden weltweit und mir ist kein anderer Fall bekannt, dass eine Mehrwertbesteuerung auf einer Kundenrechnung in jegliches Drittland erfolgt. Dies auch unabhängig vom Incoterm. Dass bei DDP logischer Weise dem Versender/Verkäufer auch Einfuhrsteuern entstehen, heißt doch aber keineswegs, dass die (Export-)Rechnung an den Kunden diese inländische Steuern auch ausweist und an den Kunden berechnet wird und er uns diese Steuern bezahlt??
Denn genau dafür hat man ja Vertreter/Dienstleister, welche die Besteuerung im Importland vornehmen. Das heißt, die Besteuerung ist damit erledigt und muss/darf nicht (nochmals) auf einer Kundenrechnung erfolgen - nach meinem Verständnis.
Es ergibt doch keinen Sinn, dass uns ein Schweizer Kunde 7,7% Mehrwertsteuer überweist, welche wir dann in der Schweiz abführen? Während der Fiskalvertreter davon losgelöst die EUSt beim Import, ebenfalls mit 7,7% in der CH vornimmt.
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist eine inländische (innereuropäische Steuer). Bei Versendungen in Drittländer erfolgt keine Besteuerung nach UStG. Einfuhrumsatzsteuern entstehen weltweit beim Import - auch bei DDP. DDP bzw. ein Incoterm regelt lediglich Kosten- und Gefahrenübergänge zwischen Verkäufer und Käufer. Darum würde mich hier die rechtliche Grundlage interessieren, wo ich verpflichtet werde, bei einer DDP-Lieferung in ein Drittland die inländische Mehrwertsteuer an den Kunden zu berechnen. Das ist meiner Meinung nach mehr als sinnfrei.
Wenn ich DDP China liefere, muss ich demzufolge auch chinesische Mehrwertsteuer an den Kunden berechnen und diese Steuer dann vom chinesischen Kunden einziehen und dann diese wiederum - wohlbemerkt - in China abführen??

Das muss mir nochmal jemand genauer erklären, gebe zu, dass ich hier nicht ganz mitkomme und hier dran hänge.
Auch, wenn wir es hier richtig machen, was wohl auch so sein wird, muss ich es aber dennoch abschließend verstehen.

stru.11 Geschrieben am 27 Mai 2021



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26 Mai 2021
4 Beiträge
Hallo Chev,

kannst du mir vielleicht sagen, wie ihr die Sammelrechnungen für die Schweiz ausstellt?

Wir planen auch, unsere Kunden mit dem Incoterm DDP zu beliefern.
Wir haben eine Fiskalvertretung, ein ZAZ Konto und einen KEP-Dienstleister.
Geplant ist, die Waren zwei bis 3 Tage zu sammeln und dann in die Schweiz zu exportieren.
Jede einzelne Sendung hat eine Rechnung. Für die gesamte Lieferung muss eine Sammelrechnung erstellt werden.

Wie muss diese aussehen?

Ich würde mich freuen, wenn du mir helfen kannst.

Viele Grüße

Chev Geschrieben am 27 Mai 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

Wo war/ist denn von Sammelrechnungen die Rede?
In diesem Thread geht es um Steuern / Besteuerung. Ich hoffe ja noch auf Erzi, dass er meine letzten Fragen nochmal anschaut und ggf. beantworten kann.

Zur Frage mit den Sammelrechnungen: Wenn ihr eine Sendung zu einem Kunden habt und eine Rechnung erstellt, dann ist das der Vorgang. Wieso dann noch Sammelrechnungen erstellen und dann auch noch für unterschiedliche Kunden? Wie soll das funktionieren?

stru.11 Geschrieben am 28 Mai 2021



Dabei seit
26 Mai 2021
4 Beiträge
Guten Morgen Chev,

entschuldige, wenn es der falsche Thread dafür ist.
Nur war hier das Thema Schweiz, DDP, Zoll und Steuern so nah, da konnte ich nur hier reinschreiben.
Sollte es nicht korrekt sein, dann gerne den Post löschen!

Wir wollen Schweizer Endkunden beliefern.
Im besten Fall geht 2x die Woche eine Sammellieferung mit ca. 100 Paketen für unser ECOM in die Schweiz.
Die Ausfuhr wird von unserem Partner erstellt.

Ich war der Meinung, dass es dann einer Sammelrechnung bedarf, bei der alle Rechnungsnummern, Kundenanschriften,
Zolltarifnummern und Warenwerte dieser Sammellieferungen auf einem Blick sichtbar sind.

Ist das nicht der Fall?
Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.

Chev Geschrieben am 28 Mai 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ich würde dennoch vorschlagen, hierfür einen neuen Thread zu nutzen, da es hier/ursprünglich um ein spezifisches Thema geht, welches noch offen ist bzw. wo noch nicht alle Fragen zu beantwortet sind.

Zum genannten Prozess mit den Sammelrechnungen kann ich leider nichts genaues sagen.
Eine Rechnung in ein Drittland enthält generell die Zolltarifnummern und Ursprungsländer sowie natürlich die Werte.
Wenn ihr an unterschiedliche Kunden liefert, ergeben Sammelrechnungen wenig Sinn bzw. könnten zu Problemen bei der Verzollung führen. Kann mir nicht wirklich vorstellen, wie eine solche Sammelrechnung aussehen soll, wenn es doch unterschiedliche Kunden und Warenempfänger sind. Da hat doch der eine mit dem anderen nichts zu tun?

Pro Kundensendung würde ich eine Rechnung erstellen und beifügen.
Ansonsten bitte neuen Thread eröffnen hierzu.

Chev Geschrieben am 20 Dezember 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi bzw. Community,

habe zurzeit nach wie vor noch ein Verständnisproblem, was das Berechnen von schweizer Mehrwertsteuer bei DDP Sendungen dorthin betrifft. Kann mir da Jemand den Ablauf und die rechtliche Grundlage nochmal genauer erläutern?
Nach meinem Verständnis fällt doch die EUSt in der Schweiz erst beim Import an, welche wir uns über einen Fiskalvertreter zurück holen. Warum müssen wir dann noch 7,7% zusätzlich an den Kunden berechnen, die wir dann ebenfalls in der CH abführen (gehe ich zumindest von aus) und diese dann aber nicht zurückholen (das wird dann sicherlich der Kunde selbst tun).

Zitieren::

Es ergibt doch keinen Sinn, dass uns ein Schweizer Kunde 7,7% Mehrwertsteuer überweist, welche wir dann in der Schweiz abführen? Während der Fiskalvertreter davon losgelöst die EUSt beim Import, ebenfalls mit 7,7% in der CH vornimmt.
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist eine inländische (innereuropäische Steuer). Bei Versendungen in Drittländer erfolgt keine Besteuerung nach UStG. Einfuhrumsatzsteuern entstehen weltweit beim Import - auch bei DDP. DDP bzw. ein Incoterm regelt lediglich Kosten- und Gefahrenübergänge zwischen Verkäufer und Käufer. Darum würde mich hier die rechtliche Grundlage interessieren, wo ich verpflichtet werde, bei einer DDP-Lieferung in ein Drittland die inländische Mehrwertsteuer an den Kunden zu berechnen. Das ist meiner Meinung nach mehr als sinnfrei.
Wenn ich DDP China liefere, muss ich demzufolge auch chinesische Mehrwertsteuer an den Kunden berechnen und diese Steuer dann vom chinesischen Kunden einziehen und dann diese wiederum - wohlbemerkt - in China abführen??

Erzi4 Geschrieben am 21 Dezember 2021



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Hallo Chev,

lass uns das Ganze einmal umdrehen und aus deutscher Sicht betrachten. Vielleicht wird es für Dich dann klarer:

Wenn Du von einem deutschen Verkäufer eine Ware kaufst, muss der Verkäufer für den Umsatz die Mehrwertsteuer an das Finanzamt entrichten. Die Steuer wird aber auf Dich überwälzt, d.h., Du als Käufer trägst erst einmal die Steuerlast.

Wenn derselbe Verkäufer die Ware vorher aus einem Drittland importiert hat, dann musste er dafür an den Zoll die EUSt entrichten. Als Unternehmer konnte der Verkäufer diese EUSt dann anschließend als Vorsteuer geltend machen. Die Reihenfolge ist also Einfuhr mit EUSt, dann Vorsteuerabzug, dann Weiterverkauf mit Mehrwertsteuer. Du würdest hier ja nicht in Frage stellen, warum nach der Einfuhr mit EUSt der Weiterverkauf mit Mehrwertsteuer erfolgt, oder?

Dasselbe Prinzip gilt auch in der Schweiz für Deinen Fall. Denn bei DDP bist DU der Importeur. Du lieferst die Waren also erst einmal an Dich selbst von Deutschland in die Schweiz. Erst nach der Einfuhr erfolgt dann ein nationaler Verkauf in der Schweiz. Und dieser nationale Verkauf in der Schweiz wird nach den gleichen Regeln abgewickelt, wie alle anderen nationalen Verkäufe auch, nämlich mit Mehrwertsteuer. Würdest Du nicht DDP sondern DAP liefern, wäre der Schweizer Käufer der Importeur. Dann würde ER die EUSt entrichten, sich als Vorsteuer ziehen und im Falle eines anschließenden Weiterverkaufs natürlich mit Mehrwertsteuer fakturieren.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 22 Dezember 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

ich verstehe deinen Ansatz.

Aber ich sehe es nicht so, dass ich mir eine Ware bei DDP selbst sende. DDP regelt lediglich Kosten- und Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer tritt zwar bei DDP als Importeur auf und diesen trifft die EUSt beim Import. Mit der EUSt hat jedoch eine Besteuerung stattgefunden. Ich kann es nach wie vor nicht nachvollziehen, warum eine nach UStG steuerfreie Ausfuhr dann zusätzlich nochmals durch den Verkäufer in seiner Rechnung an den Käufer besteuert werden muss.

Dazu noch einmal folgende Fragen:
1. Welche Rechtsgrundlage sieht vor, dass dies so geschehen muss?
2. Wo werden die 7,7% Mehrwertsteuer abgeführt, die ich als deutscher Verkäufer vom CH-Käufer erhalte?
3. Warum funktioniert der DDP-Versand in sämtliche weitere Länder ohne Besteuerung auf der Rechnung?
4. Welchen Sinn hat es, eine Lieferung mit EUSt und zusätzlich mit Mehrwertsteuer zu besteuern?
(die EUSt ist von der Definition her ein Ersatz für die Mehrwertsteuer - eben weil eine Besteuerung des Verkäufers bei einer Ausfuhrsendung generell entfällt, was beim Import durch die EUSt ausgeglichen wird)
5. DDP drückt lediglich aus, wer welche Kosten trägt. Ein Versand in die CH bleibt eine Ausfuhrsendung und dies ändert sich nicht durch den Incoterm.

Die bisherigen Erklärungen reichen mir leider noch nicht aus.

Chev Geschrieben am 13 Januar 2022



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10 April 2009
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Hallo Erzi, kannst du hierzu noch einmal Stellung beziehen? Danke

_Denp_ Geschrieben am 17 Januar 2022



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15 Beiträge
Hallo zam,

ich sehe es eigentlich auch so wie Erzi. Stand grad vor dem selben Problem, da mein CH-Lieferant uns MwSt. berechnete?!?

Es verlagert sich der Lieferort gemäß § 3 Abs. 8 UStG a
z.B.: datenbank.nwb.de/Dokum...269694_31/

Kunde (CH) sendet mir (sitze in D) Ware.
Entweder ich bezahle 0% Umsatzsteuer und dafür dann EuSt. (mit entsprechenden Steuerbescheid)
oder
Er bezahlt die EuSt und ich bezahle Umsatzsteuer.

Er kann die Vorsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer gegenrechnen.
Aber er hat den Umsatz ja in Deutschland zu versteuern.

Angenommen ich wäre als Warenempfänger eine Privatperson, dann würde ich ja im Zweifel garkeine MwSt. entrichten, da mir diese nicht in Rechnung gestellt wird?

Was du meinst ist vielleicht der Mist der in der Wirklichkeit passiert. CH schickt es dir per DDP, Spedition meldet sich aber bei dir, möchte deine EORI-Nr. haben oder hat die schon. Macht den Import über dich und macht dann den Ausgleich selbst. Dann bekommste nichts und für den Versender aus der Schweiz war es kein DDP.

_Denp_ Geschrieben am 20 Januar 2022



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03 Mai 2019
15 Beiträge
Kann das noch jemand bestätigen? :)

Gruß Denp

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