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Export nach Tunesien TN ohne ABD


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Zanna91 Geschrieben am 15 Juni 2021



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179 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich habe ein kniffliges (zumindest für mich) Anliegen.

UPS hat bei uns ein Paket nach Tunesien (FCA - Spedition Genoa) ohne Exportdokumente (Es sind 3 Rechnungen am Paket beigelegt) abgeholt. Der Warenwert der Sendung beträgt unter 1000 Euro.
Die Spedition besteht darauf, dass sie unbedingt ein ABD benötigen, obwohl es um eine Kleinsendung handelt. (Keinen VuB unterliegen)

Wie würdet ihr jetzt am besten vorgehen?

Vielen Dank!!

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TheDispatcher Geschrieben am 16 Juni 2021



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196 Beiträge
aussitzen !

Zanna91 Geschrieben am 16 Juni 2021



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18 November 2014
179 Beiträge
Hallo The Dispatcher:

Untenstehend die Antwort von der Spedition:
Zitieren::
Good morning ,
We are consulted with the Customs, it was explained to us that these rules are valid only for passengers traveling with luggage, so they embark on passenger ships together with the goods, they must in any case at the Passenger Customs to have the invoices and accompanying documents stamped. goods.
If the load is stowed on commercial vehicles these rules cannot be applied.

Langsam habe ich leider keinen Nerv mehr :D

In der VO (EG) Nr. 2015/2446 Art. 137 eur-lex.europa.eu/lega...mp;from=de sind die Fälle ganz genau erläutert!

Chev Geschrieben am 16 Juni 2021



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1477 Beiträge
Hallo,

hatten wir nicht erst das Thema "1.000 EUR-Regelung" ? :-)

Hier zeigt sich mal in der Praxis, dass es wenig Sinn macht, diese Regelung zu nutzen. Vorrangig macht diese Regelung in der Tat nur im Reiseverkehr Sinn.
Für kommerzielle Zwecke macht diese Regelung aus folgenden Gründen keinen Sinn:
1. Sie gilt nicht für genehmigungspflichtige Ausfuhren und Ausfuhren in Embargoländer (Tunesien ist mit auf der BAFA-Liste!)
2. Viele KEP-Dienstleister / Speditionen bestehen auf ein ABD
3. Viele Zollämter (in dem Fall scheinbar Italien) bestehen auf ein ABD
4. Der Ausgangsvermerk, der auf einem ABD basiert, ist in D ein Nachweis für eine steuerfreie Ausfuhr. Liegt ein Ausgangsvermerk nicht vor, müssen alternative Nachweise angefordert und abgelegt werden.
5. Bei einer (späteren) Zollprüfung im Betrieb ist es besser, ein ABD zu haben, welches mit eurem Geschäftsvorgang verknüpft ist. Gerade bei entsprechenden Bewilligungen. Wir erstellen auch für 0 - EUR (kostenlose) Sendungen ein ABD.

Unterm Strich: einfach immer / für alles ein ABD erstellen.

TheDispatcher Geschrieben am 16 Juni 2021



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24 August 2009
196 Beiträge
da bin ich ganz anderer Meinung Chev...

zu 1 ) es bestehen Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen - mehr nicht

zu 2 ) nur weil ein Spediteur etwas fordert muss ich dem noch lange nicht nachgeben
aufgrund welcher Rechtsgrundlage fordert er ?

zu 3 ) der UZK gilt in ganz Europa, gilt natürlich auch für Italien

zu 4 ) der Spediteur ist verpflichtet eine Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke zu erstellen - reicht als Nachweis

zu 5 ) Eine Außenwirtschaftsprüfung kann nichts verlangen wo das Zollrecht ordnungsgemäß angewandt wurde

Chev Geschrieben am 16 Juni 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Dem stimme ich komplett zu.

Aber ein paar Anmerkungen hätte ich noch :-)

Zitieren::

zu 2 ) nur weil ein Spediteur etwas fordert muss ich dem noch lange nicht nachgeben
aufgrund welcher Rechtsgrundlage fordert er ?

Ein ABD ist ja, wie der Name schon sagt, ein Ausfuhrbegleitdokument. Der Spediteur/KEP-Dienstleister fordert hier nichts besonderes sondern etwas, das standardmäßig erstellt wird und er prozessbedingt / gestellungsbedingt benötigt. Ich kenne nicht die Abläufe an jeder (Ausgangs-)Zollstelle aber ggf. ist es für den Spediteur schwierig/schwieriger eine Gestellung ohne MRN-Nummer durchzuführen - darum seine Anfrage/Anforderung.

Im Gegenzug wird der AGV erstellt und da wären wir bei Punkt 4:

Zitieren::

zu 4 ) der Spediteur ist verpflichtet eine Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke zu erstellen - reicht als Nachweis

Wir alle wissen, dass es häufig schwierig ist, solche Ausfuhrbescheinigungen von Kundenspediteuren zu erhalten. Wenn mit UPS an den Spediteur gesendet wurde, handelt es sich offensichtlich um den Spediteur des Kunden in Tunesien.

Zitieren::

zu 5 ) Eine Außenwirtschaftsprüfung kann nichts verlangen wo das Zollrecht ordnungsgemäß angewandt wurde

Wir sind Zugelassener Ausführer (SDE) und ABD's werden automatisch überlassen. Aus internen Gründen machen wir keine Abstriche - in der Arbeits- und Organisationsanweisung sind die 1.000 EUR-Regelung sowie das einstufige Verfahren bis 3.000 EUR nicht beschrieben. Es ist einfach schneller und effizienter, immer ein ABD zu erstellen. Letztendlich um die Unterlagen für den Versand als auch intern vollständig zu haben.

Wichtig ist auch, dass sich die 1.000 EUR-Regelung immer auf den statistischen Wert und nicht auf den Rechnungswert bezieht.
Darüber hinaus dürfen die 1.000 EUR auch bei mehreren Sendungen zum gleichen Empfänger an 1 Tag nicht überschritten werden. Z. B. Sendung 1. mit 600 EUR und Sendung 2. mit 500 EUR - dann geht es schon nicht mehr.
Darüber hinaus hörte ich auch mal von 1.000 kg Max.Gewicht (ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht).

Das ist uns alles zu viel Hick-Hack, darum immer ABD.

Zanna91 Geschrieben am 19 Juni 2021



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Chev wrote:
Hallo,

hatten wir nicht erst das Thema "1.000 EUR-Regelung" ? :-)

Hier zeigt sich mal in der Praxis, dass es wenig Sinn macht, diese Regelung zu nutzen. Vorrangig macht diese Regelung in der Tat nur im Reiseverkehr Sinn.

Hallo zusammen,

Ja gut aber wenn eine Regelung da ist, sollte auch angewendet werden.

Siehe Unterschied zwischen Import und Export:

Zitieren::
Artikel 135
Mündliche Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
(Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex)
(1) Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können für folgende Waren mündlich abgegeben werden:
a) Waren zu nichtkommerziellen Zwecken;
b) Waren zu kommerziellen Zwecken im persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern die Waren einen Wert von 1 000 EUR bzw. eine Eigenmasse von 1 000 kg nicht überschreiten;
c) von Landwirten der Union auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse und Erzeugnisse der Fischerei, Fischzucht und Jagd, die unter die Zollbefreiung nach den Artikeln 35 bis 38 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen;
d) Saatgut, Düngemittel und andere Erzeugnisse zur Boden- oder Pflanzenbehandlung, die von Landwirten aus Drittländern zur Verwendung in grenznahen Betrieben eingeführt werden, und die unter die Zollbefreiung nach den Artikeln 39 und 40 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen.
(2) Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können für die in Artikel 136 Absatz 1 genannten Waren mündlich abgegeben werden, sofern die Waren als Rückwaren von den Einfuhrabgaben befreit sind.



Zitieren::
Artikel 137
Mündliche Ausfuhranmeldung

(Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex)
(1) Ausfuhranmeldungen können für folgende Waren mündlich abgegeben werden:
a) Waren zu nichtkommerziellen Zwecken;
b) Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern sie einen Wert von 1 000 EUR bzw. eine Eigenmasse von 1 000 kg nicht überschreiten;
c) Beförderungsmittel, die im Zollgebiet der Union zugelassen sind und wiedereingeführt werden sollen, sowie Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen für diese Fahrzeuge;
d) Haustiere, die anlässlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Union in ein Drittland ausgeführt werden und gemäß Artikel 115 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 von den Ausfuhrabgaben befreit sind;
e) Erzeugnisse, die von Landwirten in Betrieben in der Union erwirtschaftet werden und gemäß den Artikeln 116, 117 und 118 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 von den Ausfuhrabgaben befreit sind;

Chev Geschrieben am 20 Juni 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
"Sollte" würde ich durch "Kann" ersetzen. Es ist eine Option, die genutzt werden kann (noch)... Wenn es in der Praxis zu Problemen und Klärungen führt, dann lautet die Lösung: ABD erstellen. Können wir sonst drehen und wenden und bis ins endlose weiter ausführen...

Tischy Geschrieben am 25 Juni 2021



Dabei seit
25 Juni 2021
9 Beiträge
KP bündeln Sendungen - und kommen dann über die 1000 Euro
ich mache sogar ABDs für Sendungen i.H. 13 Euro in die Schweiz

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