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Ursprungserklärung unterschiedlicher Rechnungs-Warenempfänger


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


ABD64 Geschrieben am 22 Juni 2021



Dabei seit
22 Juni 2021
3 Beiträge
Hallo,

Unser Kunde / Rechnungsempfänger aus der der Schweiz ( CH ) bestellt ex works Waren. Diese Waren werden durch seinen Spediteur abgeholt und direkt an den Warenempfänger in GB geliefert.

Auf unserer Handelsrechnung steht als Rechnungsempfänger der Schweizer Kunde. Außerdem der Warenempfänger in GB.

Wie darf bzw. muss die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung aussehen ?

Abgabe der Ursprungserklärung als ermächtigter Ausführer ( EA ) oder Ursprungserklärung als registrierter Ausführer ( REX ) ?

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Chev Geschrieben am 14 Juli 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Gebt ihr denn eure Handelsrechnung an den Schweizer überhaupt der Ware mit? Normaler Weise wird bei solchen Dreiecksgeschäften eine Proforma-Rechnung des Auftraggebers (=CH) an seinen Kunden (=GB) mitgegeben. Auf dieser Rechnung könnt ihr keine Präferenzen ausstellen.
Bliebe noch ein anderes Handelsdokument, z. B. der Lieferschein (sofern das UK-Abkommen ein anderes Handelsdokument zulässt). Dann aber mit REX und mit Kalkulation/auf Basis eures EXW-Rechnungspreises an den Schweizer.

Wird hingegen doch eure eigene Rechnung mitgegeben, dann sollte die Erklärung nach UK-Abkommen mittels REX direkt auf dieser Rechnung möglich sein - auch wenn der Auftraggeber/Rechnungsempfänger ein Schweizer ist. Wichtig wäre dann aber, dass der GB als Warenempfänger explizit auf der Rechnung erscheint, sodass auch deutlich wird, dass eine direkte Lieferung nach GB erfolgte (sog. "unmittelbare Beförderung", welche für Präferenzen generell Voraussetzung ist).

Bitte aber noch einmal rechtlich absichern / Zweitmeinung einholen.

ABD64 Geschrieben am 16 Juli 2021



Dabei seit
22 Juni 2021
3 Beiträge
Der Warenempfänger ist eine Zweigstelle des Ch Kunden in GB

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