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Reihengeschäft über zwei Drittländer


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Mikaj24 Geschrieben am 22 Juni 2021



Dabei seit
22 Juni 2021
1 Beiträge
Hallo,

folgende Situation bereitet uns als Unternehmen etwas Kopfzerbrechen hinsichtlich der korrekten zoll- und umsatzsteuertechnischen Abwicklung.

Der Verkäufer der Ware sitzt in Deutschland (A)
Der Produzent der Ware sitzt in Taiwan (B)
Der Käufer der Ware sitzt in Korea (C)

Ein Spediteur nimmt die Ware beim Produzent B in Taiwan auf und transportiert diese nach Korea zum Käufer. Nun sollte idealerweise die Rechnungsstellung vom Verkäufer A aus Deutschland an den Käufer in Korea B erfolgen. Gleichzeitig stellt der Produzent aus Taiwan B eine Rechnung über die Herstellungskosten an A.

Nun stellen sich folgende Fragen:
Wer macht die Zollanmeldung, da die Gestellung ja beim Produzenten liegt?
Welcher Zoll fällt tatsächlich an? Nur der Einfuhr-Zoll für die jeweilige Ware nach Korea?
Welche Umsatzsteuer weisen wir auf der Rechnung an den Käufer in Korea auf?

D.h. wir sitzen im Zollraum der EU und wickeln ein Reihengeschäft zwischen zwei Drittländern mit separaten Zollräumen ab.

Ich hoffe mir kann hierbei jemand helfen?

Beste Dank im Voraus

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Chev Geschrieben am 24 Juni 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Die Zollanmeldung wird der Taiwanese übernehmen müssen bzw. eine in Taiwan ansässige Person (ggf. ein Spediteur, Dienstleister, etc.), je nach taiwanesischen Ausfuhrzollbestimmungen.

Ob neben Einfuhrzöllen in KR auch noch Ausfuhrzölle in TW anfallen, muss jemand beantworten, der die dortigen Bestimmungen kennt.

Umsatzsteuer sehe ich hier nicht, da ausschließlich Drittlandsbeteiligung. Ob eine Sendung aus TW allerdings bei der Ausfuhr steuerbehaftet ist, weiß ich nicht. Auch dazu muss jemand Stellung beziehen, der die dortigen Gesetze/Bedingungen kennt.

Tischy Geschrieben am 25 Juni 2021



Dabei seit
25 Juni 2021
9 Beiträge
ich finde auch, dass da ein Fachmann dran sollte.

der Deutsche Verkäufer tätigt Umsätze in Korea.

Da könnte die Koreanische Steuer fällig werden und dann müsste ein Fiskalvertretung her.

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