|
|
|
Akkreditiv Sendung Luftfrachtbrief AWB
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?
Joana |
Geschrieben am 25 Juni 2021
|

Dabei seit 25 Juni 2021 2 Beiträge
|
Hi,
wenn ich in der Luftfracht eine L/C Sendung habe und den AWB entsprechend der Bank/Versender erstellt/korrigiert habe,
muss ich zwingend den AWB mit einem "correction approved" Stempel stempeln?
Ich habe Kollegen die sagen nein, nur ein Firmenstempel. Andere wieder rum meinen klar, bei einem L/C AWB immer.
Was ist denn jetzt richtig?
Danke euch schon mal.
LG
|
|
|
|
 |
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
NargilemSmoka |
Geschrieben am 25 Juni 2021
|

Dabei seit 08 Oktober 2020 6 Beiträge
|
Hello,
also ich arbeite in in der Industrie und wir haben ständig L/C Sendungen per Luftfracht. Es wäre der erste AWB den ich sehe mit diesem Stempel. Wenn ich im Nachgang eine Änderung brauche bekomme ich einen neuen AWB und gut ist.
Vor allem ein AWB ist doch kein Wertpapier wie ein B/L.
Also als Praktiker würde ich sagen, kenne ich das so nicht.
VG
NargilemSmoka
|
|
|
|
 |
|
Chev |
Geschrieben am 25 Juni 2021
|

Dabei seit 10 April 2009 1460 Beiträge
|
Ich denke, es geht um einen bereits erstellten / ausgedruckten AWB, an dem anschließend / händisch Änderungen bzw. Ergänzungen erfolgen, die man dann auch sieht (da nicht computergeneriert).
In solchen Fällen sollte Stempel/Unterschrift an nachträglichen Änderungen erfolgen. Correction Approved mit Firmenangaben + Unterschrift ist die beste und sicherste Variante, damit der AWB bei den Banken auch durchläuft.
|
|
|
|
 |
|
Joana |
Geschrieben am 27 Juni 2021
|

Dabei seit 25 Juni 2021 2 Beiträge
|
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, dann
ist ein „correction approved“ Stempel
notwendig nur bei nachträglichen Änderungen.
Sonst nicht?
|
|
|
|
 |
|
Chev |
Geschrieben am 28 Juni 2021
|

Dabei seit 10 April 2009 1460 Beiträge
|
wie beschrieben: ein Dokument, welches bereits in gedruckter Form existiert und auf welchem im Anschluss Änderungen / Ergänzungen erfolgen.
|
|
|
|
 |
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|