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Welche Währung für die zollamtliche Eintragung?


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Zanna91 Geschrieben am 28 Juli 2021



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179 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich habe eine (vielleicht dumme) Frage zur Exportkontrolle.
Welche Währung wird für die zollamtliche Eintragung benutzt?

Die Ausfuhrgenehmigung wurde mit der Währung Euro erstellt und die Rechnung der Sendung in GBP.

Vielen Dank!!

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Zanna91 Geschrieben am 10 August 2021



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18 November 2014
179 Beiträge
Könnte mir jemand bitte hier helfen? :)
Danke

Chev Geschrieben am 10 August 2021



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Hi,

dumme Fragen gibt es nicht :-)
Wichtiger wäre gewesen, bei einem solchen Thema, eine kurze Einleitung zu geben, da ich den Zusammenhang noch nicht wirklich verstanden habe. Was ist mit "zollamtliche Eintragung" gemeint?

Zanna91 Geschrieben am 11 August 2021



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Hallo Chev,
da hast du vollkommen recht.

Der Ausführer ist nach § 26 AWV verpflichtet, für genehmigungspflichtige Sendungen (Einzelausfuhrgenehmigung) Aufzeichnungen zu führen. Diese müssen die Registriernummer der
Ausfuhranmeldung, das Datum der Annahme der Ausfuhranmeldung und die Bezeichnung der Zollstelle, bei der die Abschreibung vorgenommen wurde, sowie die Antragsnummer der Genehmigung, die Menge oder den Wert der abgeschriebenen Waren und die Restmenge oder den Restwert enthalten.

Die Einzelausfuhrgenehmigung wurde mit der Währung Euro erstellt und die Rechnung der Sendung in GBP.

TheDispatcher Geschrieben am 11 August 2021



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196 Beiträge
Moin

in deiner Ausfuhranmeldung/ Codierung der Genehmigung gibst du den €-Wert an, beim statistischen
Wert trägst du ohnehin € ein...den Rechnungsbetrag gibts du mt GBP an...
zu deiner Doku nimmst du einfach dein Rechnung mit den ausgewiesenen GBP hinzu.
Kein Prüfer wird sich an irgendwelchen Wechselkursschwankungen stören. Die Einzelgenehmigung
orientiert sich am Gut in erster Linie.

Zanna91 Geschrieben am 11 August 2021



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Hallo The Dispatcher,

Könntest du mir vielleicht ein paar Tipps und Web/Buchvorschläge, wo man das nachlesen kann?
Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar.

Danke!

TheDispatcher Geschrieben am 11 August 2021



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196 Beiträge
Hi ,

ich kann dir zunächst nur die Merkblätter
1. zu Atlas
2. Genehmigungscodierung

empfehlen ( die kennst du doch schon ?)

Alles weitere habe ich in jahrzehntelanger Praxis erwerben müssen
und täglich lerne ich noch dazu :-)

Chev Geschrieben am 11 August 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wo wurde denn das mit der "zollamtlichen Eintragung" aufgegriffen??

Das Formular kenne ich nicht und habe ich auch noch nie gesehen.

Ansonsten schließe ich mich der Antwort von "Dispatcher" an.

TheDispatcher Geschrieben am 12 August 2021



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196 Beiträge
Hi Chev,

Zanna91 mein sicherlich die Rückseite einer Ausfuhrgenehmigung, bevor Online abgeschrieben

wurde, wurden dort Eintragungen durch den Zoll vorgenommen.

Aktuell kann man die Rückseite nutzen um seine eigenen Aufzeichnungen zu dokumentieren.

Erzi4 Geschrieben am 12 August 2021



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487 Beiträge
Hallo zusammen,

Ausführer, die Waren mit einer förmlichen Ausfuhrgenehmigung des BAFA ausführen, sind - wie Zanna schon geschrieben hatte - nach der Außenwirtschaftsverordnung verpflichtet, ein eigenständiges Register zu führen, das folgende Angaben enthalten muss:
1. die Registriernummer der Ausfuhranmeldung (= MRN)
2. das Datum der Annahme der Ausfuhranmeldung (aus dem verwendeten ATLAS-Programm)
3. die Bezeichnung der Zollstelle, bei der die Abschreibung vorgenommen wurde (= vierstellige Nummer der Ausfuhrzollstelle)
4. die Antragsnummer der Genehmigung (= aus Feld 2 der Ausfuhrgenehmigung)
5. die Menge oder den Wert der abgeschriebenen Waren (hierauf bezieht sich Zannas Frage)
6. die Restmenge oder den Restwert der Waren

Für das Register gibt es keine Formvorgabe. Wir führen es z.B. als Excel-Datei, aber auch Word oder andere Programme sind möglich. Ein vorgegebenes Formular gibt es nicht.

Da sich die Angaben aus 5. und 6. auf die Menge und den Wert beziehen, die in Feldern 17 und 18 der Ausfuhrgenehmigung genannt sind, müssen im Register auch dieselbe Währung oder Mengeneinheit angegeben werden. Wenn also in der Genehmigung in Feld 17 Euro als Währung steht, muss die abgeschriebene Menge auch in Euro angegeben werden, egal in welcher Währung sie den Kunden in Rechnung gestellt wurde. Dieser Wert muss im Übrigen mit dem Wert übereinstimmen, der in der ATLAS-Ausfuhranmeldung unter Unterlagen mit der Codierung X002 übermittelt wurde.

Das Register ist übrigens für den Ausführer die einzige Möglichkeit, die noch verfügbaren Werte/Mengen zu überwachen, wenn man eine Ausfuhrgenehmigung im Gültigkeitszeitraum für mehrere Teilsendungen verwendet.

Das Register ist gesetzlich nicht gefordert, wenn man Waren mit Allgemeiner Ausfuhrgenehmigung ausführt. Hier findet auch keine Abschreibung von Werten oder Mengen statt. Wenn man hier unternehmensintern trotzdem ein Register führen will, sollte dieses aber gesondert geführt werden und nicht mit dem gesetzlichen Register nach § 26 AWV gemischt werden.

Saludos
Erzi4

Zanna91 Geschrieben am 13 August 2021



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179 Beiträge
Danke euch für die Hilfe!!! :)

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