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Austausch in die Schweiz


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


stru.11 Geschrieben am 03 August 2021



Dabei seit
26 Mai 2021
4 Beiträge
Hallo zusammen,

wir planen den Versand unserer Produkte von Deutschland an Endkunden in der Schweiz.
Der Ablauf ist soweit klar.
Sollte etwas mit dem Produkt nicht in Ordnung sein, kann es der Kunde an unseren Partner in der Schweiz senden.
Dieser sammelt dann die Retouren bis wir diese nach einiger Zeit wieder an uns zurückführen.

Wir möchten unserem Kunden dann aber einen Ersatz aus Deutschland zukommen lassen.

Reicht es, wenn ich für den Ersatz eine Proformarechnung erstelle, den Warenwert genau angebe, diesen dann zu 100% rabattiere, weil ja kein Geld geflossen ist und dann das Austausch-Produkt versende?

Sollte ich einen Hinweis auf die Rechnung schreiben, wie:
Ersatzlieferung
Austauschgerät
o.ä.?

Was gibt es bei diesem Vorhaben zu beachten?

Viele Grüße
Stephan

CARGOFORUM PARTNER

Schrotti Geschrieben am 05 August 2021



Dabei seit
07 November 2011
74 Beiträge
Hallo Stephan,

geht so, wie von Dir beschrieben. Beachten solltest Du die Incoterms: lieferst Du den Ersatz DDP, bleiben Zölle und Steuern bei Dir. Lieferst Du mit anderer Incoterm, muss Dein CH-Kunde trotzdem die Einfuhrabgaben das 2.Mal bezahlen.
Besser, Dein Kunde kommuniziert das im Vorfeld mit seiner Zollstelle, dass es sich um eine Austauschlieferung handelt, dann besteht die Chance, dass er kein zweites Mal diese Abgaben bezahlt.
Effektiv wird ja nur eine, einmal verwendbare Ware in die CH importiert.

Gruß Otmar

Zoll-o-mat Geschrieben am 13 August 2021



Dabei seit
13 August 2021
2 Beiträge
Guten Mittag

Bei einer Austauschlieferung kommt es immer noch darauf an, ob die Sendung auch schon an den ursprünglichen Absender im Ausland retourniert worden ist. Sprich, ein CH Ausfuhrnachsweis vorliegt.

tatsächliche muss dann tatsächlich nur der s.g. Austauschwert bei der Schweizer Einfuhrverzollung versteuert werden.

Siehe in der Beilage einige Beispiele und den folgenden Link:

Zollverwaltung

Beste Grüsse aus der Schweiz.

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