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Kontrolle der ABDs


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


SabineWillsWissen Geschrieben am 09 August 2021



Dabei seit
09 August 2021
1 Beiträge
Hallo

ich arbeite als Agent im Schifffahrslinienverkehr. Die Reise geht von Deutschland, via Rotterdam in ein Drittland.
Wir bekommen von unseren Kunden die Zollpapiere per Email als PDF. Wir reichen beim Zoll in Rotterdam nur
die MRN Nummern ein. Soweit so gut. Am Ende habe ich sämtliche Zollpapiere hier noch abgespeichert.
Nun möchte mir ein Kunde nur noch die MRN Nummer schicken.
Vorher habe ich die Gewichte der Lieferscheine mit dem Gewicht auf dem MRN kontrolliert. Das ist dann nicht mehr
möglich.

Kann meine Firma Ärger bekommen wenn sie nur die MRN Nummern weitergibt ohne das Ausfuhrdokument
je gesehen zu haben?

CARGOFORUM PARTNER

Peterchen Geschrieben am 24 August 2021



Dabei seit
23 August 2007
42 Beiträge
Sehr gute Frage. Wie es rechtlich in den Niederlanden aussieht, weiß ich leider nicht. Für die ZAPP-Eingabe in Hamburg, die im Prinzip die selbe Funktion hat wie die Portbase-Anmeldung in Rotterdam (nämlich die Gestellung der Sendung bei der Ausgangszollstelle) ist das in den "Verbindlichen Regeln für die Eingabe zollrelevanter Daten (...) in ZAPP" eindeutig geregelt. Teil I / Punkt 17:

"Eine Erfassung der Daten in ZAPP ist auf Basis der in Teil II beschriebenen Dokumente
vorzunehmen. Kopien sind für die Erfassung ausreichend, möglichst in Verbindung mit
einem schriftlichen Erfassungsauftrag. Es ist darauf zu achten, dass die Dokumente
vollständig vorliegen. Erfassungsfehler werden dadurch vermieden und im Falle einer nicht
korrekten Datenübertragung können diese Unterlagen zur Entlastung beitragen. Kopien der
Unterlagen sind mindestens zwölf Monate ab Erfassungszeitpunkt aufzubewahren."


In Teil II wird dann für gewöhnliche Ausfuhrfälle das ABD aufgeführt.

Es genügt also nicht die MRN, sondern uns als Spediteur muss das komplette ABD vorliegen, um die Eingabe im ZAPP vornehmen zu dürfen. Was ja auch sehr sinnvoll ist - so können wir eine kurze Plausibilitätskontrolle vornehmen - Passt das Empfangsland im ABD zum gebuchten Zielhafen, passt das Gewicht im ABD zur gebuchten Sendung usw.?

Ich weiß wie gesagt nicht, wie die Vorschrift vom Rotterdamer Zoll aussieht, vermute aber, dass die ähnlich lauten wird.

Selbst in Ermangelung eindeutiger Vorschriften nehmen wir die Erfassung in ZAPP, BHT, Portbase oder APCS grundsätzlich nur vor, wenn das ABD vorliegt. Mir wäre allerdings auch nicht bekannt, dass ein Kunde mal die Herausgabe des ABD abgelehnt hätte. Welchen Grund sollte er dafür haben? Außer vielleicht bei irgendwelchen Dreiecksgeschäften, wo der Zwischenhändler Angst hat, dass der Endempfänger auf dem Wege den Namen des Lieferanten erfährt.

Egal: Falls jemand die genaue Vorschrift in Rotterdam kennt, wäre ich auch interessiert.

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