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Ursrpungserklärung auf der Rechnung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Polywest Geschrieben am 12 August 2021



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11 Beiträge
Hallo zusammen,

eine Frage. Wir sind zugelassener Ausführer.
Mein Vorgänger hier in der Firma hat unabhängig davon, in welches Land die Lieferung ging, auf jede Rechnung die Ursprungserklärung drauf geschrieben. Das ist doch nicht korrekt. Wir haben nun Lieferungen nach Russland und Saudi Arabien. Hier dürfte die Ursprungserklärung nicht auf die Rechnung, da es ja keine Präferenzabkommen gibt. Oder habe ich da irgendetwas beim Lehrgang falsch verstanden?

Danke für eine kurze Stellungnahme

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Chev Geschrieben am 12 August 2021



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Die Bewilligung, eigenständig Präferenzen ausstellen zu dürfen, lautet: "Ermächtigter Ausführer".
Der "Zugelassene Ausführer" hat mit Präferenzen nichts zu tun.
Das würde ich zuerst prüfen, welche Bewilligungen überhaupt vorliegen.

Unabhängig davon, besteht mit Russland und Saudi-Arabien kein Präferenzabkommen, weswegen präferenzielle Ursprungserklärungen nichtig sind.
Andere Texte, wie normale Ursprungserklärungen, etc. (laut K&M) am Ende der Rechnung können aber notwendig sein - darum würde ich mir die Texte, die dort angedruckt wurden, nochmal genau ansehen.

Erzi4 Geschrieben am 12 August 2021



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487 Beiträge
Hallo Polywest,

die Bewilligung, die man braucht, um Ursprungserklärungen auf Rechnungen über 6.000 Euro für Lieferungen in Präferenzländer abgeben zu dürfen, heißt Ermächtigter Ausführer. Das ist insofern wichtig, als die Bewilligung Zugelassener Ausführer mit Präferenzen nichts zu tun hat! Wenn Ihr also tatsächlich nur Zugelassener Ausführer seid, dürfen keine Ursprungserklärungen auf der Rechnung für Sendungen über 6.000 Euro abgegeben werden. Die Bewilligungsnummer, die in der Ursprungserklärung stehen muss, hat folgende Struktur:
DE/vierstellige Nummer des HZA/EA/vierstellige Nummer der Bewilligung

Falls Ihr nun tatsächlich Ermächtigter Ausführer seid, dürfen Ursprungserklärungen natürlich nur für Lieferungen in Präferenzländer abgegeben werden, und das auch nur, wenn es sich um Ursprungsware im Sinne des jeweiligen Präferenzabkommens handelt. Eine Ursprungserklärung für Lieferungen nach Russland oder Saudi Arabien ist schlicht und einfach Quatsch, da die EU mit diesen Ländern kein Präferenzabkommen geschlossen hat! Die Erklärung würde zwar an sich keine rechtliche Wirkung entfalten. Sie dokumentiert aber eklatante Wissenslücken zum Präferenzrecht. Und dies könnte sich negativ auf die Zuverlässigkeit des Ausführers gegenüber dem Hauptzollamt auswirken und damit auf die Bewilligung Ermächtigter Ausführer.

Oder mit einfachen Worten ausgedrückt: den Mist sofort abstellen, das gibt sonst Ärger!

Saludos
Erzi4

PS: Bitte auch beachten, dass für immer mehr Freihandelsabkommen die Bewilligung Ermächtigter Ausführer nicht gilt, sondern stattdessen eine Registrierung als Registrierter Ausführer (REX) erforderlich ist. Betroffen sind zurzeit folgende Länder: Côte d’Ivoire, ESA-Staaten (siehe wup.zoll.de) Ghana, Kanada, Japan, Vereinigtes Königreich und Vietnam

Nochn PS: Chev, Du warst schneller. Aber ich hatte nun schon so viel geschrieben, da wollte ich das auch posten... ;-)

Polywest Geschrieben am 12 August 2021



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08 Juli 2020
11 Beiträge
Hallo, wir sind "Zugelassener Ausführer" nicht "Ermächtigter", soviel ist klar.

Nur noch einmal zum Verständnis. Für Länder, mit denen es kein Präferenzabkommen gibt, ist der Ursprungssatz nicht nur nichtig, sondern darf gar nicht erst auf der Rechnung stehen...Heißt lt. K&& darf der Satz nur auf der Rechnung stehen, wenn dieser konkret konkret unter Präferenznachweise aufgeführt ist, oder?

Erzi4 Geschrieben am 12 August 2021



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487 Beiträge
Polywest wrote:
Heißt lt. K&& darf der Satz nur auf der Rechnung stehen, wenn dieser konkret konkret unter Präferenznachweise aufgeführt ist, oder?

Ja, das ist richtig. In Eurem Fall aber nur für Sendungen mit einem Wert von höchstens 6.000 Euro! Ist der Wert höher, muss man, je nach Präferenzabkommen, Ermächtigter Ausführer (EA) oder Registrierter Ausführer (REX) sein oder bei den Ländern, für die das noch möglich ist, eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1* ausstellen lassen. Ausführliches hierzu unter www.zoll.de und wup.zoll.de

Saludos
Erzi4

*ggf. EUR-MED

Polywest Geschrieben am 12 August 2021



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08 Juli 2020
11 Beiträge
Alles klar. Danke.

Chev Geschrieben am 21 August 2021



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Hallo Erzi,

mittlerweile existieren ja diverse REX-Länder/-Abkommen.
In deiner Aufzählung oben würde ich noch das Abkommen mit ÜLG hinzufügen, welches ebenfalls auf REX umgestellt wurde.

Angenommen, wir würden diese Länder wissenstechnisch nicht kennen, also dass diese über REX laufen. Wo ist dies konkret einsehbar? Gibt es Vermerke in den Abkommen oder auf Zoll.de/WuP? Die Wortlaute der Ursprungserklärungen auf Zoll.de/WuP sind bei vielen REX-Abkommen noch die alten, obwohl diese Wortlaute meiner Meinung nach nicht mehr gültig sind für das REX-System. Ich kann somit (außer aus Newslettern) nirgendwo offiziell entnehmen, ob ein Abkommen auf EA oder auf REX läuft. Gibt es evtl. eine offizielle Auflistung?

Danke vorab.

Erzi4 Geschrieben am 23 August 2021



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Hallo Chev,

auf wup.zoll.de kann man unter "Übersichten/Präferenznachweise" in der Tabelle nachlesen, für welche Länder das REX-System gilt. Unter "Übersichten/bewilligungsbedürftige Vereinfachungen" sieht man die Länder, für die eine Bewilligung als ermächtigter Ausführer in Frage kommt. Das Ganze ist zwar nicht komfortabel, aber die Alternative lautet schlicht: in die Abkommen reinschauen.

Eine kostenfreie Webseite, die das Ganze übersichtlich auflistet und in der die Daten stets auf dem Laufenden gehalten werden, gibt es nicht!

Achtung: wup.zoll.de ist schon richtig gut, aber leider nicht immer aktuell. So werden z.B. (Stand 23.08.2021) unter ÜLG immer noch die britischen Gebiete angezeigt, obwohl diese seit Jahresbeginn nicht mehr zu den ÜLG zählen. Bei APS wird noch auf das Form A verwiesen, das ebenfalls seit dem 1.1.2021 Geschichte ist. Aber wie gesagt: die Alternative heißt regelmäßiges Lesen des EU-Amtsblattes...

Saludos
Eriz4

Chev Geschrieben am 23 August 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Jetzt habe ich es auch gefunden - "Präferenznachweise" bei den Übersichten auf WuP/Zoll.de war das Stichwort.

Ob die REX-Ursprungstexte (Wortlaute), die ja durchaus vom EUR.1-Ursprungstext abweichen, korrekt hinterlegt sind, konnte ich bislang nicht (gegen-)prüfen. Vom Gefühl her sind da z. T. noch veraltete Texte drin, die mal gültig waren als das Abkommen noch auf Ermächtigter Ausführer / EUR.1 stand, es aber nun nicht mehr sind.

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