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Dreiecks-/Reihengeschäft oder doch Streckengeschäft?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Bibra28 Geschrieben am 20 August 2021



Dabei seit
20 August 2021
6 Beiträge
Hallo,
lese hier schon des längeren und musste mich anmelden um meine Frage zu stellen.
Wir sind ein Unternehmen das weltweit vertreibt, jedoch ist kein Vertriebler wirklich ausgebildet.
Wir machen lerning by doing ..
Wir machen ausschließlich b2b
Deshalb muss ich hier mal fragen:
Ich habe ich einen Kunden aus Neuseeland der etwas bei uns per Vorkasse und Lieferung EXW bestellt hat.
Soweit so gut,habe Handelsrechnung und ABD erstellt.
Nun schreibt mir der Kunde aus Neuseeland das sein Kunde in den VAE sitzt und den Transport organisieren will.
Die Rechnung, das ABD und das Ursprungzeugnis, von uns gemacht, sind auf Neuseeland ausgestellt.
So ist es doch nicht möglich die Ware auszuführen.
Gibt es Möglichkeiten?
Kann ich die deutsche Umsatzsteuer nachfordern und dann ist es egal wohin die Ware geht?
Fragen über Fragen, danke schon einamal für die Hilfe.
Liebeb Gruß

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Chev Geschrieben am 20 August 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Nun schreibt mir der Kunde aus Neuseeland das sein Kunde in den VAE sitzt und den Transport organisieren will.

Eigentlich ein bisschen spät nachdem alles ausgestellt ist usw.
Diese Sinneswandel und Denkweise mancher Kunden möchte ich haben...

Zitieren::

Die Rechnung, das ABD und das Ursprungzeugnis, von uns gemacht, sind auf Neuseeland ausgestellt.

Für Neuseeland sind eigentlich keine Ursprungszeugnisse erforderlich. Falls ein solches IHK-beglaubigt ausgestellt wurde, müsst ihr selbiges wieder einreichen, wenn ein neues erstellt werden soll für die gleiche Sendung mit VAE als Empfänger.

Rechnung: Bei solchen Dreiecksgeschäften wird üblicher Weise die Proforma-Rechnung des Auftraggebers (NZ) mitgegeben, welche dieser an seinen Endkunden (VAE) hat.

ABD: Im ABD muss der "letzte bekannte Warenempfänger" angegeben werden. Wenn ihr den Weg gehen wollt, dem Kunden entgegen zu kommen, muss das ABD storniert werden (Antrag auf Stornierung) und auf den VAE neu ausgestellt werden.

Oder einfach sagen: Die Dokumente bleiben so und können nicht mehr geändert werden - Problem des Kunden. Wenn dieser die Ware umverfügen möchte, muss er alles Weitere selbst klären, zumal es auch nicht euer Spediteur ist.

Zitieren::

Kann ich die deutsche Umsatzsteuer nachfordern und dann ist es egal wohin die Ware geht?

Nach NZ ist es eine Ausfuhr und in die VAE auch. Ausfuhren sind generell umsatzsteuerfrei. Wenn ihr ein ABD abgebt (was auch bei EXW häufig so gehandhabt wird), solltet ihr den zollseitigen Ausgangsvermerk bekommen. Falls nicht, Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke beim Spediteur einfordern. Falls auch das nicht greift, Steuer an den Kunden nachberechnen.

Bibra28 Geschrieben am 21 August 2021



Dabei seit
20 August 2021
6 Beiträge
Hallo Chev,

vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.

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