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Lieferung Österreich - Rechnung Deutschland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


LWP86 Geschrieben am 23 August 2021



Dabei seit
08 Juni 2021
4 Beiträge
Guten Morgen zusammen,
ich bin noch ziemlicher Neuling auf diesem Gebiet und habe folgendes Thema/Frage:

Unser Kunde aus Deutschland bestellt mit Direktlieferung in die Tochterfirma nach Österreich. Die Rechnung soll aber an den Kunden in Deutschland gehen.
Da der Leistungsort Österreich ist, wird die Rechnung ohne Mwst ausgestellt, richtig?
Muss ich nun auf der Rechnung die UstID der Tochterfirma in Österreich mit ausweisen und einen Hinweis auf steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung angeben?
Ich hoffe ihr könnte mit hier weiterhelfen....
Vielen Dank im Voraus!

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 23 August 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo, guten Morgen!

So einfach, wie es zunächst aussieht, ist die Bewertung bei diesem Reihengeschäft leider nicht. Es kommt im Wesentlichen auf folgende Aspekte an, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können:

Aus Umsatzsteuersicht liegen zwei Lieferungen vor. Du (D1) lieferst Ware an Deinen deutschen Kunden (D2) und dieser liefert die Waren an seine Tochtergesellschaft in Österreich (AT). Die Waren werden nur einmal befördert, nämlich direkt von D1 an AT. Ein klassisches, innergemeinschaftliches Reihengeschäft.

Die Warenbeförderung muss einer der beiden Lieferungen zugeordnet werden. Dies ist dann die sog. "bewegte Lieferung". Die andere Lieferung ist eine sog. "ruhende Lieferung". In einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft kann nur die bewegte Lieferung steuerfrei sein, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die ruhende Lieferung hingegen ist immer steuerpflichtig, wobei es hier auf den Ort dieser ruhenden Lieferung ankommt.

Die Zuordnung der bewegten Lieferung hängt davon ab, wer die Waren befördert oder versenden lässt. Wenn Du (D1) beförderst oder die Spedition beauftragst, ist die bewegte Lieferung die von D1 an D2. Diese ist nur dann steuerfrei, wenn D2 eine eigene UST-ID aus einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, in diesem Fall am besten eine UST-ID aus Österreich. Wichtig hier: die UST-ID des Warenempfängers nutzt Dir gar nichts! Hat D2 keine eigene UST-ID eines anderen EU-Mitgliedstaates, liegen die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nicht vor, und D1 (also Du) muss mit deutscher Umsatzsteuer fakturieren.

Zweiter Fall: AT holt die Ware bei Dir ab. Dann wäre die Lieferung von D2 an AT die bewegte Lieferung, die steuerfrei sein kann. Da Deine Lieferung, also D1 an D2, dann eine vorausgehende ruhende Lieferung ist, ist sie steuerpflichtig in Deutschland. Im Ergebnis fakturiert also D1 mit USt an D2. Der Rest kann Dir hier egal sein.

Dritter Fall: D2 holt die Ware bei Dir ab; jetzt wird es knifflig. Entweder D2 nennt Dir seine österreischische UST-ID, dann kannst Du steuerfrei fakturieren oder er nennt Dir seine deutsche UST-ID, dann fakturierst Du mit deutscher USt. In diesem Fall hat D2 nämlich die Möglichkeit, zu steuern, welche der beiden Lieferungen die bewegte Lieferung sein soll.

Wichtig: In keinem der drei Fälle kann D1 (also Du) etwas mit der UST-ID des Warenempfängers aus AT anfangen!

Saludos
Erzi4

LWP86 Geschrieben am 23 August 2021



Dabei seit
08 Juni 2021
4 Beiträge
Hallo Erzi4,
ganz herzlichen Dank für deine so ausführliche Antwort!
Die Lieferung via UPS wurde von uns organisiert, Versandkosten trägt D2, also meines Verständnisses nach eine bewegte Lieferung.
Um also steuerfrei fakturieren zu können, muss ich in Erfahrung bringen, ob D2 eine österreichische Ust.ID hat. Bekomme ich die nicht, fakturiere ich ganz normal mit 19% Mwst.
Bestitz D2 aber die österreichische Ust.Id. kann ich steuerfrei fakturieren, mit dem Vermerk "steuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferung".
Habe ich das so richtig verstanden?

Danke und Gruß, Linda

Erzi4 Geschrieben am 23 August 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Linda!

Alles richtig zusammengefasst!!!


Saludos
Erzi4

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