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Ergänzende Zollanmeldung
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
CpT.Maverick |
Geschrieben am 30 August 2021
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Dabei seit 06 November 2018 9 Beiträge
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Hallo zusammen,
weiß jemand wo geregelt ist das in innerhalb der ergänzenden Zollanmeldung die Verfahren 4000 und 4071 nicht in einer EGZ zusammengefasst werden dürfen?
Besten Dank
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CARGOFORUM PARTNER
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Erzi4 |
Geschrieben am 02 September 2021
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Dabei seit 02 Dezember 2008 492 Beiträge
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Hallo Maverick,
es kommt zunächst darauf an, mit welchem ATLAS-Release Du arbeitest und welche Art des Zolllagers Dir bewilligt wurde.
Nach altem Zollrecht wurde bei einem Zolllager des Typs D (und ggf. auch Typ E) die Überführung in den freien Verkehr grundsätzlich gestellungsbefreit durch Anschreibung in der Buchführung bewilligt. Hierfür waren die Entnahmen aus dem Zolllager in einer eigenen Nachrichtengruppe, der EGZ-ZL, zu melden. Diesen Lagertyp gibt es zwar nicht mehr, aber Inhaber alter Bewilligungen dürfen das Verfahren noch für einen individuell geregelten Übergangszeitraum nutzen. Dies ist bis ATLAS-Release 9.0 technisch möglich, ab Release 9.1 jedoch Geschichte.
Bei einem privaten Zolllager nach Unionszollkodex (Code CWP) müssen Entnahmen aus dem Zolllager, so denn keine Standardzollanmeldung abgegeben wird, zuerst mit einer vereinfachten Zollanmeldung (vAZ) oder einer Anschreibungsmitteilung (AZ), die sog. Beendigungsanteile enthalten, in den freien Verkehr überführt werden. Technisch könnte man hier durchaus die EGZ sowohl für "nomalen" freien Verkehr (Verfahren 4000) als auch für Entnahmen aus dem Zolllager in den freien Verkehr (Verfahren 4071) gemeinsam abgeben. Aber: das Hauptzollamt kann hier über die Bewilligung vorschreiben, dass getrennte EGZen abzugeben sind.
Ich fasse zusammen:
1. Abwicklung nach altem Zollrecht mit ATLAS-Release 9.0 oder kleiner: getrennte EGZ-ZL aufgrund der gestellungsbefreiten Überführung in den freien Verkehr durch Anschreibung in der Buchführung
2. Abwicklung nach UZK mit privatem Zolllager (CWP): getrennte Abgabe von EGZen nach Art des Verfahrens in der Bewilligung für das vereinfachte Anmeldeverfahren bzw. Anschreibeverfahren geregelt.
Saludos
Erzi4
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