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EU-Kunde will Ausfuhrzollwert nicht nennen für ABD-Erstellung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Törti Geschrieben am 31 August 2021



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
Moin,
wir haben einen Kunden aus der EU und erstellen für ihn den ABD.
In Fällen wo uns der Kunde nicht seinen Verkaufswert verraten will, kommt ja öfters vor, haben wir dem Zoll unseren Verkaufswert angegeben und aber auch so gesagt. Wurde immer so durchgewunken.
Jetzt haben wir einen neuen Zollamtsleiter und der sagt der Kunde muss uns den Zollwert von ihm benennen oder die Ware zu sich holen und da selbst den ABD machen.

Wie macht ihr das in der Praxis?

LG

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Peterchen Geschrieben am 01 September 2021



Dabei seit
23 August 2007
42 Beiträge
Verstehe ich die Konstellation richtig: Ihr habt einen Kunden in der EU und macht für ihn das ABD, damit die Ware von euch aus direkt an seinen Endkunden außerhalb der EU geliefert werden kann?

Wenn das so ist, hat der Zollamtsleiter im Prinzip recht und ihr könnt froh sein, dass sein Vorgänger die Sache so durchgewunken hat. Grundlage für die Erstellung des ABD ist die Exportrechnung, also die Rechnung eures Kunden an seinen Empfänger im Drittland. Euer Kunde muss euch entweder seine Rechnung an den Drittländer geben, damit ihr weiter das ABD in Vertretung für ihn machen könnt (was er nicht will) oder er muss künftig selbst das ABD machen. Die Ware muss er hierzu aber nicht zu sich holen. Sie wird ja bei euch für den Export verpackt. Eure Adresse schreibt er als Warenort ins ABD, außerdem einen Vermerk "Firma XY (also ihr) ist Lieferant des Ausführers, die Ware wird dort für den Export verpackt." Die Zollgestellung findet also weiterhin bei euch aus, zuständig ist weiterhin euer Zollamt. Sobald die Sendung vom Zoll überlassen wurde, kann sie dann direkt ins Drittland versendet werden.

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