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Reicht eine Reinraumbehandlung im Bereich von 10n hochrein Vakuum aus um die Präferenz in DE zu erhalten


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Jenny1969 Geschrieben am 31 August 2021



Dabei seit
21 Januar 2018
13 Beiträge
Ein Hallo an die Experten im Bereich Präferenzen...,

ich habe gerade neu im Bereich der Produktion von Komponenten und Anlagen der Vakuumtechnik angefangen.

Nun wurde ein Thema durch die GL an mich herangetragen an dem diese schon seit einigen Monaten mit der IHK in Verbindung steht und nach keine klärende Antwort erhalten hat, folgender Sachverhalt:

Wir importieren Schrauben aus Taiwan zum einem EXW-Preis von 1,50 Euro, diese werden durch uns in einem speziellen Reinigungsverfahren unter Hochrein Vakuum so gesaeubert dass diese nach dem Prozess für einen bestimmten Kunden im Bereich der optischen Feinmechanik zum einem VK von 10,00 Euro verkauft werden sollen.

Ist diese Reinigung ausreichend um die Präferenz auf DE zu ändern.?

Ich gebe zu ich bin etwas überfordert mit so einer Art von Bearbeitung, die ich nicht ganz logisch nachvollziehen kann.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen, der in einem ähnlichen Bereich Erfahrung hat?

Anzumerken ist, dass der Endkunde nur einen Vertrag unterzeichnet, wenn die Präferenz DE ist.

Vielen Dank im Voraus & liebe Grüsse
Jenny

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 31 August 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Meiner Meinung nach geht die Reinigung über eine sog. Minimalbehandlung hinaus. Die Reinigung hört sich nach einem sehr speziellem Verfahren an, durch welches das Produkt für den genannten Bereich erst einsatzbar wird.

Auch, wenn als Minimalbehandlung zählt:
c. Waschen, Reinigen, Entfernen von Staub, Oxid, Öl, Farbe oder anderen Beschichtungen

Sollte es tatsächlich eine über eine Minimalbehandlung hinausgehende Maßnahme sein, müsstet ihr aber zunächst die Listenregel (des Erzeugnisses) prüfen. Denn nur dadurch, dass eine Ware in der EU bearbeitet wird, führt nicht automatisch dazu, dass diese auch präferenziellen EU-Ursprung hat.

Für Präferenzen ist somit das Kriterium: Minimalbehandlung ja oder nein + Erfüllen der Listenregel
Für den nicht-präferenziellen Ursprung: "Letzte wesentlich / wirtschaftlich gerechtfertigte Be-/Verarbeitung oder bedeutende Herstellungsstufe" - laut UZK.

Bei beiden sehe ich Fragezeichen, darum ist die IHK hier der korrekte Ansprechpartner.

Ergänzung:
"Tarifsprung / Positionswechsel" evtl. auch Thema. Vom Gefühl her erreicht die Schraube keinen Tarifsprung durch die Reinigung.

Ergänzung:
Zitieren::

Anzumerken ist, dass der Endkunde nur einen Vertrag unterzeichnet, wenn die Präferenz DE ist.

In welches Land wird geliefert? Geht es dem Kunden wirklich um den präferenziellen Ursprung oder evtl. auch nur um den nicht-präferenziellen/handelsrechtlichen Ursprung?
Wenn er vertraglich Präferenzen voraussetzt, ist dies ein Risiko (für euch). Unter Umständen muss dann die Bezugsquelle (von Taiwan auf EU) geändert werden.

Jenny1969 Geschrieben am 01 September 2021



Dabei seit
21 Januar 2018
13 Beiträge
Hallo Chef,

erst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Ich häng auch im Bereich der Minimalbehandlung fest, aber das was du mir hier schreibst bringt ein bisschen Klarheit in meine wirren Gedanken zu diesem Thema.

Wenn ich im Office, dann schreibe ich dir näheres zum Thema, die Unterlagen, die eingereicht wurden bei der IHK, bekomme ich erst heute zu sehen.

Melde mich.

Liebe Grüsse Jenny

Jenny1969 Geschrieben am 01 September 2021



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21 Januar 2018
13 Beiträge
Hallo Chev,

sorry für den Schreibfehler von heute Morgen in deinem Namen.... :)

So ich habe mal ein paar Dateien durchgesehen und bin auf analoge Anfragen meines Vorgängers in Bezug auf unser angewandtes Reinraumverfahren gestoßen, es handelte sich um einen IS-Außenring aus CN z.B., hier die Antwort der IHK:

(...) Quote

Sie importieren die Ware aus China. In Deutschland entsteht weder ein neues Produkt, noch findet die letzte wesentliche Bearbeitung in Deutschland statt.

Der ISO-Außenring behält damit seinen chinesischen Ursprung. In Ursprungszeugnissen (bzw. anderen Handelsdokumenten) geben Sie bitte den Ursprung: China an. Die Ware wird nicht im eigenen Betrieb gefertigt.

(...) Unquote

Nun meine Frage:

1. Kann man dagegen etwas tun, oder ist das die letzte Instanz. M.M. wurde der Reinigungsprozess ausführlich gegenüber der IHK erläutert und man kann aus dem Geschriebenen durchaus schließen, dass es sich hierbei nicht um eine "gewöhnliche Reinigung" im Sinne einer Minimalbehandlung handelt?

Du hattest gefragt, wo der Kunde seinen Sitz hat = NL mit einigen NL in USA & CH.

Also wenn du eine Idee hast, wo man das Thema Reinraumreinigung noch mal auf anderer Ebene als bei der IHK anbringen könnte, dann danke ich dir.

Beste Grüße
Jenny

Chev Geschrieben am 01 September 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ich denke, die Aussage der IHK ist relativ präzise und dem würde ich auch zustimmen.

Dennoch ist folgendes zu unterscheiden (wie in meinem letzten Beitrag schon geschrieben):
Die IHK hat eine Aussage zum nicht-präferenziellen / handelsrechtlichen Ursprung getätigt. Dieser ist auch meiner Meinung nach China, da die Ware nach der UZK-Definition keine ursprungsbegründende Maßnahme in eurem Betrieb erhält, auch wenn das Verfahren zur Reinigung aufwendig ist.

Davon zu trennen ist der präferenzielle Ursprung (wie oben beschrieben). Dazu habe ich keine Info der IHK im Zitat lesen können. Wenn die Maßnahme über eine Minimalbehandlung nach Präferenzrecht hinausgeht, kann die Ware dennoch präferenziellen Ursprung bekommen, obwohl der handelsrechtliche Ursprung in China liegt. Ob das sinnvoll und zielführend ist, ist eine andere Frage. Wichtig ist, dass es rechtlich abgesichert ist. Ihr dürft die Listenregel nicht anwenden, wenn die Reinigung seitens IHK / Zoll als Minimalbehandlung angesehen wird - ggf. nochmal anfragen.

Ich persönlich sehe es so, dass die Ware nicht präferenziell ist. Man müsste die Schrauben denke ich aus der EU beziehen, um die Chancen zu erhöhen.

Jenny1969 Geschrieben am 01 September 2021



Dabei seit
21 Januar 2018
13 Beiträge
Guten Abend Chev,

danke für das Statement. Soweit ich aus von meinem Vorgänger abgelegten Unterlagen auf alte Anfragen, wie oben den ISO-Spannring entnehmen kann, wurden bisher nur Anträge bei der IHK gestellt. Alle mit dem gleichen Negativbescheid hinsichtlich des nicht-präferenziellen Ursprungs. Entsprechende Anträge die parallel auch beim zuständigen HZA gestellt wurden habe ich nicht gefunden. Aber das kann ich auch noch abklären.

Das einzige Land wohin diese Teile (Spannringe, Schrauben, Flansche etc.) mit Praeferenzabkommen geliefert werden ist die Schweiz, der Hauptsitz des Kunden ist die Niederlande und eine weitere Dependance ist in USA, die beiden Letztgenannten fallen raus.

In der WUP-Liste erhalte ich bei der Abfrage weder zu den Schrauben, noch zu den Spannringen zufrieden stellende Antworten. Bei allen drei das gleiche Ergebnis:

(...) Kapitel/HS-Position:

Verarbeitungsliste Schweiz (CH) zum Stichtag 01.09.2021
HS-POSITION WARENBEZEICHNUNG BE- ODER VERARBEITUNGEN VON VORMATERIALIEN OHNE URSPRUNGSEIGENSCHAFT, DIE URSPRUNG VERLEIHEN
(1) (2) (3) ODER (4)
ex Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware


Mein Gedanke war nun, ich bin kein Experte, folgender:

Beim BMA Antrag auf Zertifizierung des "Spezialreinigungsverfahren im hochrein Vakuum" stellen, um so, wenn es zertifiziert würde aus dem Sog der Minimalbehandlung herauszukommen.? Was denkst du darüber? Ich habe morgen Vormittag eine TELCO mit einem Verantwortlichen des Ministerium, den ich vorab schon mal das Verfahren kurz per Mail beschrieben habe.

Wäre das ein Weg, diese Teile dann doch evtl. nach Kundenwunsch in Taiwan und China zu beziehen und dem Produkt nach unserer Reinigung den handelsrechtlichen Ursprung DE zu geben um dann das Hauptwerk in den Niederlanden zufrieden stellen. Oder ist das eine Fantasie meiner Sinne.?

Denn unsere GF hält weiterhin daran fest, dass der Kunde ausdrücklich diese Teile nur vom chinesischen und tawanesischen Hersteller beziehen kann, warum entzieht sich meiner Kenntnis.

Einen schönen Abend dir.

LG Jenny

Chev Geschrieben am 01 September 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ich sehe leider nur sehr wenig Chancen, Sorry.

Beim handelsrechtlichen Ursprung stellt die Reinigung einfach keine ursprungsbegründende Maßnahme dar. Schraube bleibt Schraube. Es müsste wenigstens irgend eine wesentliche Bearbeitung stattfinden bzw. eine sog. (bedeutende) Herstellungsstufe erreichen. Z. B. eine Beschichtung hätte meiner Meinung nach mehr Chancen, da diese eine Veränderung des Materials darstellt.

Thema Präferenzen: Wenn die von dir genannte Listenregel vollständig ist, sehe ich leider noch weniger Chancen. Angenommen, ihr dürftet diese Listenregel anwenden, wenn die Reinigung präferenzrechtlich mehr als eine Minimalbehandlung darstellt. Es würde nicht viel helfen, da die Listenregel ausschließlich den Tarifsprung voraussetzt. Die Schraube müsste also nach der Reinigung unter einen neuen HS-Position eintarifiert werden können und da sehe ich aktuell auch schwarz, muss ich leider sagen.

Fazit: Einer Schraube, die komplett in Taiwan hergestellt/produziert wird, handelsrechtlichen bzw. präferenzrechtlichen EU-Ursprung zu verleihen, wird meiner Meinung nach nicht funktionieren.

Jenny1969 Geschrieben am 02 September 2021



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21 Januar 2018
13 Beiträge
Guten Morgen Chev,

vielen Dank für deine ausführliche und klare Aussage. Das hat mir sehr geholfen. Ich werde mal berichten, wie sich die GF das weitere Vorgehen vorstellt.

LG, Jenny

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