Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 53 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.277.726 Seitenaufrufe in 2022



Zollanmeldung in direkter Vertretung / Rechnung im Namen eines Dritten


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


bitterlemon Geschrieben am 01 September 2021



Dabei seit
01 September 2021
4 Beiträge
Ich habe hier eine etwas speziellen Fall, folgender Sachverhalt:

Wir Firma A tätigen Zollanmeldungen für Warensendungen unsers Kunden B (ansässig in Deutschland) in alle möglichen Drittländer. Wir treten als direkter Vertreter auf und der Kunde stellt entsprechende Handelsrechnungen oder Proformarechnungen zur Verfügung.
Soweit so gut das hat auch immer alles gut geklappt.

Nun hat unser Kunde B in Asien eine Tochterfirma C der Name ist fast identisch und hat nur noch Zusatz den Zusatz „Ltd“.
Sämtliche Geschäfte also Verkäufe in Asien werden direkt über die Tochterfirma C abgewickelt, die Rechnung wird also auch von dieser Firma geschrieben.

Die Waren befinden sich aber alle in Deutschland und müssen auch hier zollrechtlich abgefertigt sprich ausgeführt werden.

Die Firma B stellt der Tochterfirma C die Waren zum EK in Rechnung.


Der Kunde B will also von uns nun, dass wir in seinem Namen den Zoll anmelden aber die Rechnung verwenden die von der Firma C ausgestellt wird.


Das sieht dann wie folgt in der Rechnung aus:

Aussteller der (Proforma) Rechnung: Firma C mit Sitz in Asien
Käufer und Lieferanschrift: Endkunde Firma D mit Sitz in Asien
Preis: Entspricht dem tatsächlichen Preis den Firma C dem Käufer in Rechnung stellt und nicht dem Preis den Firma B and Firma C berechnet.

Der Kunde B ist auf der Proformarechnung als Exporteur mit kompletter deutscher Anschrift als Zusatzvermerk aufgeführt.


Meiner Auffassung nach ist das so außenwirtschaftlich betrachtet so nicht korrekt.

Die Frage die mich nun beschäftig ist unter anderem aufgrund welcher zollrechtlichen Bestimmungen ist das korrekt bzw. nicht korrekt.

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 01 September 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Meiner Meinung nach stellt es zollrechtlich kein Kriterium dar, von wem die Proforma-Rechnung kommt.
Fakt ist, dass ihr von B auch bei dieser Konstellation den generellen Auftrag erhaltet, wenn ich es richtig verstehe. Eure Ausfuhranmeldung erstellt ihr also weiter in Vertretung für B auf Basis der Rechnung, welche ihr an B ausstellt.

Dass der Sendung eine Proforma-Rechnung mitgegeben wird, die nicht von B sondern von C stammt, hat meiner Meinung nach mit dem Ausfuhrvorgang nichts zu tun und stellt kein zollrechtliches Problem dar.

bitterlemon Geschrieben am 02 September 2021



Dabei seit
01 September 2021
4 Beiträge
Danke für die Antwort. Die Sache ist die, dass wir als reiner Logistikdienstleister fungieren. Die Ware gehört zum Zeitpunkt der Ausfuhr auch dem Kunden B, das passt also auch alles.

Der Kunde B berechnet die Ware an seine Tochterfirma C zum EK Preis von beispielsweise 3000 Euro. Wir verzollen aber mit dem Wert den die Firma C an den Endkunden D (beide mit Sitz in Asien) berechnet in dem Fall mit einem Wert von rund 7000 Euro.

Wir melden gegenüber dem deutschen Zoll auch mit dem Wert von 7000 Euro an denn dieser steht ja auch in der Rechnung.

Sollte aber bei der Ausfuhr aus der EU nicht mit dem Wert deklariert werden den der Ausführer und Anmelder tatsächlich eine seine Tochterfirma C berechnet? Ist dieser Wert nicht ma0geblich für die Ausfuhr?

Die Rechnung die von der Firma C an den Kunden D berechnet sollte doch für die Ausfuhr selbst unerheblich sein. Oder mache ich hier einen Denkfehler.

Mich würde auch interessieren ob es hier im Zollrecht einen Leitfaden also rechtliche Grundlagen gibt in der solche Fälle geregelt sind.

Chev Geschrieben am 02 September 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Es ist meiner Meinung nach der Wert anzugeben, den B an C berechnet. Ich kenne es nur aus der Praxis so. Für konkrete Fälle bei solchen Dreiecksgeschäften gibt es meiner Meinung nach keine genauen Vorgaben.

Ergänzung: Ihr vertretet ja auch B, welches der Ausführer ist. Meiner Meinung nach muss als Grundlage für die Ausfuhranmeldung dann auch die Rechnung des B genommen werden. Nicht zuletzt auch deswegen, da dieser von euch den Ausgangsvermerk erhält und der Ausfuhrvorgang mit dem Geschäftsvorgang von B verknüpft werden können muss. Wenn ein anderer Wert in der Ausfuhranmeldung steht als B berechnet, ist die Ausfuhranmeldung meiner Meinung nach nicht mit dem Geschäftsvorgang von B verknüpft.

bitterlemon Geschrieben am 03 September 2021



Dabei seit
01 September 2021
4 Beiträge
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich sehe dies nämlich genau so, dass der Wert auf der Rechnung stehen müsste den B an C berechnet (dies wäre der EK der Ware).

Allerdings sollen wir hier mit der Rechnung verzollen die C an D an berechnet als den finalen Verkaufspreis und dieser dürfte für die Ausfuhr erst einmal unerheblich sein, da sich der Zoll nur dafür interessiert was der Exporteur (Ausführer/Anmelder) berechnet.

Unser Kunde B argumentiert, dass Sie durchaus in der Lage sind in Vertretung der Firma C unter anderem die Dokumente so auszustellen da es sich um eine Tochterfirma handelt die auch von B gegründet wurde (es sind auch die gleichen Gechäftsführer usw.).

Firma B sieht im rechtlichen Sinne sich und Firma C als Einheit, aber das ist doch so nicht standhaft.

Zollrechtlich und außenwirtschaftsrechtlich handelt es sich jedoch (meiner Meinung nach) um komplett separate Firmen die auch behandelt werden müssen.

Daher müssten wir ja auch mir einer Rechnung verzollen die von B ausgestellt wurde und eben nicht von C.

Wie gesagt unser Kunde sieht das anders und er lehnt es auch ab sich das vom Zoll bestätigen zu lassen.

B steht auf dem Standpunkt, dass das so richtig ist und drängt uns dazu auch so vorzugehen.
Zwar liegt die finale Verantwortung beim Ausführer wenn wir allerdings Vertreter die Vermutung haben, dass das so rechtlich nicht korrekt ist dürfen wir das eigentlich auch so nicht machen (nach meiner Auffassung).

Durch Corona führt der Zoll nur noch selten Gestellungsprüfungen außerhalb des Amtsplatzes durch und daher würde ein solches Vorgehen vermutlich auch lange nicht auffallen, da auch nur im Zuge einer Gestellung eine genauere Prüfung der Ware und der Dokumente erfolgt. Der Zoll verlässt sich daher auf die Richtigkeit der Angaben und auch der Dokumente. Aber richtiger wird es dadurch nicht.

Chev Geschrieben am 03 September 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn B Ausführer ist, muss meiner Meinung nach der Wert eingesetzt werden, den B an C berechnet... Die Proforma-Rechnung ist meiner Meinung nach nur eine Unterlage für den Versand und relevant für den Import-Vorgang

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich