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Nachweis Ursprungseigenschaft REX


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


b.a.nause Geschrieben am 07 September 2021



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07 September 2021
70 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe im Zollbereich eines Chemie-Unternehmens angefangen und würde ich mich über eure Antworten zu folgender Thematik freuen:

Wir sind REX und haben Artikel nach Japan ausgeführt, für welche das HZA nun die entsprechenden Nachweise über die Ursprungseigenschaft bei uns abfordert (LLE, Kalkulationsunterlagen usw.)

In Spalte 2 / Erzeugnisspezifische Ursprungsregel wird u.a. "Ablaufen einer chemischen Reaktion" aufgeführt, was bei unserer Produktion auf jeden Fall gegeben ist.

Frage 1: Verstehe ich richtig, dass gem. dieser Ursprungsregel egal ist, ob Artikel mit Drittland-Ursprung bei der Produktion zur Verwendung kamen. Die chemische Reaktion sorgt dafür, dass das "Endprodukt" den Ursprung EU erlangt?

Frage 2: Muss ich dem HZA dieses "Ablaufen einer chem. Reaktion" nachweisen und wenn Ja, in welcher Form?

Ich komme aus der Seefracht-Logistik und beschäftige mich hier erstmals so tief mit diesen Zollthemen. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir Jemand zumindest teilweise helfen könnte!

Viele Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 07 September 2021



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Handelt es sich hierbei um ein Nachforschungsersuchen des Zollamtes?
Oder warum meldet sich das Zollamt bei euch?

b.a.nause Geschrieben am 07 September 2021



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70 Beiträge
Hallo Chev, Danke für deine schnelle Reaktion.

Der Zoll hat die Firma zum "Abgleich der grundlegenden Daten ihrer Bewilligung" kontaktiert und Fragen zu Anzahl der Erklärungen in den letzten zwölf Monaten und zu den involvierten Ländern gestellt, außerdem fünf Erklärungen zum Ursprung auf Rechnung angefordert.

Diese fünf Rechnungen liegen dem Zoll nun vor und im nächsten Schreiben wurden für zwei Rechnungen eben die "Nachweise über die Ursprungseigenschaft" angefordert.

Nach meinem Verständnis will der Zoll sehen, dass die Firma nicht unberechtigt den REX Vermerk auf den Rechnungen anbringt.

Chev Geschrieben am 07 September 2021



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Ah, OK - mal gut zu wissen, was der Hintergrund der Anfrage seitens HZA ist.

Von der Beurteilung der Listenregel her:
Zitieren::

In Spalte 2 / Erzeugnisspezifische Ursprungsregel wird u.a. "Ablaufen einer chemischen Reaktion" aufgeführt, was bei unserer Produktion auf jeden Fall gegeben ist.

Kannst du die genaue/vollständige Listenregel(n) hier einstellen? Erstmal sieht es so aus, als wäre dies keine Wertregel, dann können sämtliche Vorprodukte meiner Meinung nach aus dem Drittland stammen. Dazu müsste man sich aber die gesamte Listenregel nochmal ansehen.

Als Nachweis würde ich Fertigungsunterlagen (z. B. Stücklisten) einreichen sowie eine evtl. Kalkulations-unterlage mit Kostenübersicht: Materialkosten, Fertigungskosten und der sich daraus ergebende Herstellungspreis.

b.a.nause Geschrieben am 07 September 2021



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07 September 2021
70 Beiträge
Es handelt sich um Waren aus Kapitel 29, hier die komplette Listenregel:

(quote)
CTSH

Ablaufen einer chemischen Reaktion, Reinigen, Ändern der Partikelgröße, Herstellen von Standardvormaterial, Isomerentrennung oder Herstellen in einem biotechnologischen Verfahren

MaxNOM 50 % (EXW) oder

RVC 55 % (FOB)
(unquote)

Zitieren::
Als Nachweis würde ich Fertigungsunterlagen (z. B. Stücklisten) einreichen sowie eine evtl. Kalkulations-unterlage mit Kostenübersicht: Materialkosten, Fertigungskosten und der sich daraus ergebende Herstellungspreis.

Die Hinweise in der Ursprungsregel bedeuten also nicht, dass mich die "chemische Reaktion" von einem Nachweis durch die aufgeführten Unterlagen befreit, verstehe ich dich da richtig?

Chev Geschrieben am 07 September 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Das Japan-Abkommen bzw. dessen Regeln sind da meiner Meinung nach sehr speziell.
Muss ich leider passen - evtl. weiß Jemand anderes hier im Forum noch Bescheid, ansonsten ggf. die IHK fragen.

Was die Kalkulation angeht: Generell erstellen wir bei jeglicher Präferenzkalkulation immer Nachweise & Unterlagen, die wir als EA & REX im System zu jedem Vorgang ablegen. So haben wir immer einen Nachweis bei Prüfungen. Dies sowohl bei Eigenfertigung als auch bei Handelsware.

b.a.nause Geschrieben am 07 September 2021



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07 September 2021
70 Beiträge
Alles klar, vielen Dank für deine Hilfe! Ja, das Japan-Abkommen scheint tatsächlich speziell zu sein.

Ich warte mal ab, ob sich noch Jemand meldet.

Stuttgarter Geschrieben am 07 September 2021



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46 Beiträge
Hallo,
als erstes stellt sich hier die Frage, was Ihr als "Verwendete Ursprungskriterien" in Euren Erklärungen zum Ursprung angegeben habt:

- A: für ein Erzeugnis nach Artikel 3.2 Absatz 1 Buchstabe a ("vollständig gewonnen oder hergestellt")
- B: für ein Erzeugnis nach Artikel 3.2 Absatz 1 Buchstabe b ("ausschließlich aus Vormaterialien mit Ursprung in der Vertragspartei")
- C: für ein Erzeugnis nach Artikel 3.2 Absatz 1 Buchstabe c ("unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft hergestellt worden sind, sofern sie alle geltenden Voraussetzungen des Anhangs 3-B erfüllen"), mit der folgenden Zusatzinformation zur Art der erzeugnisspezifischen Voraussetzung, die für das Erzeugnis gilt:
-- 1: für die Regel „zolltarifliche Neueinreihung“
-- 2: für eine Regel des Höchstwerts der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft oder des minimalen regionalen Wertanteils
-- 3: für eine Regel des spezifischen Herstellungsverfahrens oder
-- 4: bei Anwendung der Bestimmungen des Abschnitts 3 der Anlage 3-B-1
- D: für die Kumulierung nach Artikel 3.5 oder
- E: für die Toleranz nach Artikel 3.6

Für das Herstellellen mittels chemischer Reaktion wäre hier also C3 anzugeben.

Schau mal unter "My Trade Assistant".
Gib die Warentarifnummer (erstmal nur als sechssteller), sowie das Ursprungsland (Deutschland) und das Bestimmungsland (Japan).
Dann auf "Ursprungsregeln – ROSA" klicken und den Fragebogen ausfüllen.
Aus meiner Sicht handelt es sich um Ursprungswaren, wenn es sich wie von Dir beschrieben bei der letzten wesentlichen Bearbeitung in der EU um das Ablaufen einer chemischen Reaktion handelt.
Ich würde dem ZA eine Beschreibung des Herstellungsprozesses zeigen, in dem der genaue Ablauf der chemischen Reaktion beschrieben wird. Das sollte, sofern Ihr als "Verwendete Ursprungskriterien" C3 angegeben habt, ausreichen.
Ansonsten halt einen Nachweis beibringen, der zeigt, wie das entsprechende "Verwendete Ursprungskriterien" (vollständige Herstellung, nur VmU, Positionswehcsel, Wertregel, Kumulierung, Toleranz) erfüllt wurde.

b.a.nause Geschrieben am 07 September 2021



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07 September 2021
70 Beiträge
Hallo Stuttgarter,

ich habe mir die Versanddokumentation nochmal angeschaut und tatsächlich wurde "C3" angegeben!

Ich habe zwischenzeitlich auch einen Ansprechpartner beim Zoll erreicht, der mir ebenfalls geraten hat, den Herstellungsprozess schriftlich zu schildern und damit die Ursprungseigenschaft nachzuweisen.

Danke für deine Hilfe und viele Grüße

Erzi4 Geschrieben am 07 September 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
b.a.nause wrote:

Wir sind REX und haben Artikel nach Japan ausgeführt, für welche das HZA nun die entsprechenden Nachweise über die Ursprungseigenschaft bei uns abfordert (LLE, Kalkulationsunterlagen usw.)

In Spalte 2 / Erzeugnisspezifische Ursprungsregel wird u.a. "Ablaufen einer chemischen Reaktion" aufgeführt, was bei unserer Produktion auf jeden Fall gegeben ist
In der Erklärung zum Ursprung muss bei Ausfuhren nach Japan ja durch einen Code stets angegeben werden, welche Ursprungsregel konkret angewendet wurde. Gegenüber dem HZA solltest Du also auch nur dann eine Aussage zur erzeugnisspezifischen Regel machen, wenn in der EzU mit C3 codiert wurde.

b.a.nause wrote:
Frage 1: Verstehe ich richtig, dass gem. dieser Ursprungsregel egal ist, ob Artikel mit Drittland-Ursprung bei der Produktion zur Verwendung kamen. Die chemische Reaktion sorgt dafür, dass das "Endprodukt" den Ursprung EU erlangt?
Ja. Die Regel wird in Anhang 3-A des EPA unter Bemerkung 5, Buchstabe c erläutert. Danach bezeichnet der Ausdruck chemische Reaktion "einen Vorgang, auch einen biochemischen Vorgang, bei dem ein Molekül mit einer neuen Struktur entsteht, indem intramolekulare Bindungen aufgebrochen und neue intramolekulare Bindungen gebildet werden oder die räumliche Anordnung der Atome in einem Molekül verändert wird; ausgenommen sind die folgenden Vorgänge, die für Zwecke dieser Definition nicht als chemische Reaktionen gelten:
i) Lösen in Wasser oder einem anderen Lösungsmittel
ii) Abscheiden von Lösungsmitteln, einschließlich Lösungswasser
iii) Zugabe oder Abscheiden von Kristallwasser"

b.a.nause wrote:
Frage 2: Muss ich dem HZA dieses "Ablaufen einer chem. Reaktion" nachweisen und wenn Ja, in welcher Form?
Lass Dir eine Betriebserklärung von der zuständigen Stelle erstellen, z.B. Labor oder Produktion, in der der konkrete Vorgang so beschrieben wird, dass er auf die o.g. Definition passt und so erklärt wird, dass ihn auch ein Nichtchemiker versteht. Die Erklärung sollte vom Labor- oder Betriebsleiter unterschrieben werden. Das müsste eigentlich reichen. Das alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass Ihr auch der Hersteller seid. Wenn Du die chemischen Erzeugnisse von einem EU-Vorlieferanten erhalten hast, ist Dein einziger Nachweis die LE/LLE, die wiederum für Japan codiert sein muss, damit Du den Code auf die EzU übernehmen kannst.

Saludos
Erzi4

Nachtrag: Wie ich sehe, hast Du ja inzwischen alles selbst rausgefunden. Also kannst Du meinen Post als Bestätigung verstehen...

b.a.nause Geschrieben am 07 September 2021



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07 September 2021
70 Beiträge
Hallo Erzi4,

besten Dank für deine Kommentare dazu, eine Frage habe ich tatsächlich noch

[quote="Erzi4" LE/LLE, die wiederum für Japan codiert sein muss, damit Du den Code auf die EzU übernehmen kannst.
[/quote]

Trifft auf den aktuellen Fall nicht zu, aber wenn das so wäre, wie müsste die LE/LLE dann "für Japan codiert sein"? "C3" ja vermutlich nicht, da der Vorlieferant nicht zwingend weiß, was bei uns passiert (also, die chemische Reaktion)?

Danke dir vorab!!

Erzi4 Geschrieben am 08 September 2021



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02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo b.a.nause,

mein Hinweis auf die LE/LLE bezog sich mehr auf Handelsware, die nicht weiter be- oder verarbeitet wird. Wenn ich für solche Waren bei der Ausfuhr nach Japan eine EzU ausstellen will, brauche ich eine LE/LLE des Vorlieferanten mit Codierung, denn sonst weiß ich ja nicht, was das Ursprungskriterium ist, das ich in den Text meiner EzU schreiben soll.

Für Deine eigene Herstellung brauchst Du im konkreten Fall ja überhaupt keine LE/LLE Deiner Vorlieferanten, da es auf den Ursprung der Vormaterialien aufgrund der Ursprungsregel "chemische Reaktion" nicht ankommt.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 08 September 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Schau mal unter "My Trade Assistant".
Gib die Warentarifnummer (erstmal nur als sechssteller), sowie das Ursprungsland (Deutschland) und das Bestimmungsland (Japan). Dann auf "Ursprungsregeln – ROSA" klicken und den Fragebogen ausfüllen.

Das habe ich mir mal angesehen. Nun ja, die "Market Access Database" hat sich dahingehend auch verändert und ist meiner Meinung nach bis zum Rand vollgepackt mit Informationen. Das für mich wesentliche dort herauszufiltern, würde ich fast schon als unmöglich bezeichnen.... das mit den Tarifen ist nach wie vor gut. Aber regulatorische Informationen + Präferenzabfragen (in englischer Sprache) für ein komplexes Abkommen wie Japan per System durchführen zu lassen, halte ich für sehr risikoreich - vor allem für Laien. Ich bin von dem Fragebogen und den Angaben, die dort in englischer Sprache zu Präferenzen erfolgen, nicht überzeugt. Da gehe ich lieber den altmodischen Weg, muss ich sagen...

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