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T2L: ABD abschließen: San Marino


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Darky Geschrieben am 23 September 2021



Dabei seit
18 September 2012
26 Beiträge
Hallo,

ich habe schon die Suchfunktion verwendet, aber eine abschließende Antwort fehlt mir noch.

Es betrifft das alte Problem der fehlenden AGV für Sendungen per T2L nach San Marino.
Ich erstelle eine Rechnung mit T2L (ohne Formular) und ein ABD und wir versenden per Paketdienst (DHL/UPS).

Die Verfahren lassen sich nicht abschließen aufgrund der fehlenden AGV.

Der Wert der Ware liegt immer bei 1.100 €.

Ich kann diese doch aufgrund des Wertes nicht nur mit einer Rechnung versenden ohne ABD, oder?
Von DHL bekomme ich keine Spediteursbescheinung, sondern wir haben höchstens das Online-Sendungsverfolgungstracking, das ist aber sicher kein gültiger Nachweis, oder?


Lieben Dank und Grüße,

Darky

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Erzi4 Geschrieben am 24 September 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Darky,

mir stellt sich hier die Frage, warum das ABD an der Grenze Italien-San Marino nicht ordentlich abgeschlossen wird? Mit dem T2L kann das nichts zu tun haben. Das T2L ist ja ausschließlich der Statusnachweis im Rahmen der Zollunion mit San Marino, dass es sich um Waren des zollrechtlich freien Verkehrs der EU handelt. Vergleichbar mit der A.TR. für Ausfuhren in die Türkei.

T2L und ABD sind insofern nicht verzahnt. Man kann zwar im ABD auf das T2L durch einen Unterlagencode hinweisen, aber das war es dann auch schon.

Wenn Du also nie einen AGV bekommst, würde ich im ersten Schritt mal vermuten, dass bei DHL und UPS etwas schief läuft. Denn die Kuriere müssten doch die Sendung bei der italienischen Ausgangszollstelle gestellen und das ABD vorlegen, bzw. elektronisch die MRN übermitteln! Wird hier möglicherweise schlampig gearbeitet?

Ich weiß, dass es für Lieferungen aus Italien nach San Marino zwischen den beiden Ländern bilaterale Sonderregelungen gibt, die nicht im Einklang mit den EU-Zollvorschriften stehen. Daher ist es durchaus möglich, Waren ohne ein ABD über die Grenze nach San Marino zu bringen, aber eben eigentlich nur, wenn sie ausschließlich aus Italien kommen.

Im Hinblick auf die Umsatzsteuer wird der Übergabebeleg an den Kurier auch als Ausfuhrnachweis anerkannt. Mit dem Beleg solltest Du eigentlich auch einen Alternativ-AGV vom Zoll bekommen. Jedoch verstehe ich, dass es unbefriedigend ist, wenn man jeder Sendung hinterherrennen muss...

Saludos
Erzi4

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