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D.V.1
Alles zu den zu beachtenden Verfahrensregeln und Rechtsvorschriften für die Einfuhranmeldung. Die verschiedenen Einfuhrverfahren und deren Abläufe, Beteiligte und Fristen. Vereinfachungen und Erleichterungen. Mögliche Rechtsverletzungen und eventuelle Bußgelder. Möglichkeiten der Abgabenbefreiung, Rückwaren, Sendungen mit geringem Wert.
douane |
Geschrieben am 15 Oktober 2021
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Dabei seit 27 März 2019 6 Beiträge
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Hallo in die Runde,
bei einer meinen letzten Schulungen zur Ermittlung des Zollwertes wurde mir nahegelegt, die D.V.1 für Import, die den Warenwert von 20 TSD EUR überschreiten, grundsätzlich auszufüllen.
Seitdem mache ich mir die Mühe, diesen Vordruck mit den Daten zu füllen – und bin sehr oft am Verzweifeln da es das Formular anscheinend nur online auf zoll.de gibt. Ein falscher klick und die Eingaben sind weg.
Wie handhabt ihr das in der Praxis?
Wird bei einer Zollprüfung die D.V.1 verlangt?
Oder gibt es eine Alternative? Wir lassen unsere Importe durch den Spediteur verzollen, er benötigt ja alle relevanten Daten von mir.
viele Grüße - Anja
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