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Falscher Warenwert bei Ausfuhr


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


b.a.nause Geschrieben am 29 Oktober 2021



Dabei seit
07 September 2021
70 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe aktuell einige Fälle auf dem Tisch, bei denen der Wert im Ausgangsvermerk nicht zu unserer Rechnung passt
und zu niedrig angegeben wurde.

Ich wollte hier nun den Zoll anschreiben und um nachträgliche Berichtigung bitten. Bei meiner Recherche zu dem Thema bin ich auf einen (recht alten) Artikel gestoßen in dem zu lesen ist, dass eine Berichtigung des WW gar nicht unbedingt notwendig ist:

Exportmanager-online.de

Wichtig erscheint mir dabei der letzte Satz der Überschrift "Umsatzsteuerrecht":
(quote)Die Nachweispflichten der §§ 8 ff. UStDV beziehen sich aber auf den Gegenstand der Lieferung, also auf die Ware und nicht auf das Entgelt, so dass auch von daher eine falsche Wertangabe in der Ausfuhranmeldung ohne rechtliche Konsequenz bleibt.(unquote)

Habt ihr damit Erfahrung oder kennt ihr vielleicht sogar Quellen, die das bestätigen? Oder würdet ihr sagen, ich soll unbedingt den Zoll kontaktieren und das berichtigen lassen?

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Chev Geschrieben am 29 Oktober 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

wenn ein AGV vorliegt, ist eine "Berichtigung" der Ausfuhranmeldung bzw. des AGV's nicht mehr durch das Zollamt möglich, dies ginge nur mit einer sog. nachträglichen/rückwirkenden Ausfuhranmeldung.

Der Link/Artikel, auf den du verwiesen hast, ist schon etwas älter. Ob ein unrichtiger Rechnungswert in einem AGV nicht doch bei einer Steuerprüfung Probleme geben könnte, weiß ich nicht genau. Dann wäre es sicherlich wichtig, dass ihr nachweisen könnt, dass der AGV dennoch die gesamte Sendung (Gewichte, Anzahl Packstücke usw., Zolltarifpositionen,...) abbildet und lediglich der Rechnungswert nicht korrekt angegeben war.

Sicherlich kommt es auch auf die Höhe der Abweichung an. Wenn 1.000 EUR im ABD angegeben wurden und real waren es 10.000 EUR, sieht es heftig aus.

Statistisch gesehen - also was den "Statistischen Wert" in der Ausfuhranmeldung angeht, gilt folgendes:
Link - DESTATIS

b.a.nause Geschrieben am 29 Oktober 2021



Dabei seit
07 September 2021
70 Beiträge
Vielen Dank, das hilft mir schonmal weiter!

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