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Reihengeschäft Drittland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Sharki23 Geschrieben am 06 Dezember 2021



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06 Dezember 2021
4 Beiträge
Hallo zusammen,
wir sollen von unserem Lieferanten in CN direkt an unseren Kunde in RU liefern.
Der Lieferant in CN berechnet an uns in DE und wir in DE berechnen an den Kunde in RU. Die Lieferung erfolgt direkt von CN nach RU. Der Lieferant in CN macht die Ausfuhr nach RU mit seiner RG, Und der Kunde in RU macht den Import dann mit unserer RG. Ist das so realisierbar?

Was muss ich zollrechtlich beachten, denn bei der Lieferung von CN nach RU zahlen wir ja keinen Zoll, oder müssen wir da was anmelden ?
Ist das umsatzsteuerechtlich ein Problem ? Theoretisch ja nicht, oder was muss ich da beachten ?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

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Chev Geschrieben am 06 Dezember 2021



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Die Frage ist, wer bei diesem Konstrukt, welche Transportkosten und Verzollungskosten übernimmt, welches durch den Incoterm geregelt wird. Daraus folgen dann auch Pflichten, wer die Verzollung durchzuführen hat. Ich kenne weder die zollrechtlichen Bestimmungen, Kosten und Voraussetzungen für eine Ausfuhr aus China noch die Bestimmungen beim Import in RU. Für euch selbst ist es meiner Meinung nach eine umsatzsteuerfreie Drittlandslieferung. Welche Steuern jedoch in China bei der Ausfuhr oder aber in RU beim Import anfallen, ist völlig unklar. Import ist Sache des Kunden insofern nicht gerade DDP geliefert wird. Wenn FCA oder CPT geliefert wird, auf jeden Fall Thema Ausfuhr aus CN nochmal bestätigen lassen.

Sharki23 Geschrieben am 07 Dezember 2021



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06 Dezember 2021
4 Beiträge
Hallo Chev,
Die Lieferbedingung ist CFR St.Petersburg.
Den Transport beauftragen wir.
Mir ist noch nicht ganz klar, ob ich den Kauf aus CN auch irgendwie anmelden muss, aber normalerweise muss ich nur die Zahlung für das Transitgeschäft angeben oder? Importzoll in DE muss ich ja nicht zahlen, da die Ware ja nicht in die EU einführt wird oder?

Chev Geschrieben am 07 Dezember 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Da es sich weder um eine Ausfuhr aus der EU noch um eine Einfuhr in die EU handelt, ist zollseitig innerhalb der EU nichts anzumelden.

Was ist hiermit gemeint?
Zitieren::

...Zahlung für das Transitgeschäft...

Wenn ihr CPT liefert, würde ich mir vom Spediteur eine Ausfuhrbescheinigung senden lassen, welche euch als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke dienen sollte.

Sharki23 Geschrieben am 07 Dezember 2021



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06 Dezember 2021
4 Beiträge
Vielen Dank.
Da hast du mir sehr geholfen.
Das mit der Bezahlung hat meine FiBu geklärt. Ist auch kein Problem.
VG

Stuttgarter Geschrieben am 07 Dezember 2021



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46 Beiträge
Chev wrote:

Was ist hiermit gemeint?
Zitieren::

...Zahlung für das Transitgeschäft...

Er meint (vermutlich) hier die Meldungen von Zahlungen im Transithandel (§ 67/68 AWV)...

Sharki23 Geschrieben am 07 Dezember 2021



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06 Dezember 2021
4 Beiträge
Ja genau das hab ich gemeint.

Chev Geschrieben am 02 Mai 2022



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1477 Beiträge
Stuttgarter wrote:
Chev wrote:

Was ist hiermit gemeint?
Zitieren::

...Zahlung für das Transitgeschäft...

Er meint (vermutlich) hier die Meldungen von Zahlungen im Transithandel (§ 67/68 AWV)...


Hallo Stuttgarter bzw. Community,

kann jemand erklären, wie diese Meldungen aussehen müssen?

Danke vorab und Gruß

HunkyDory Geschrieben am 03 Mai 2022



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247 Beiträge
Das Meldeformular nennt sich Z4: www.bundesbank.de/reso...0-data.pdf

Tobias123 Geschrieben am 04 August 2022



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04 August 2022
1 Beiträge
Bei Drittlands-Reihengeschäften in dieser Konstellation ist es immer erfreulich, dass man umsatzsteuerlich weder im Abgangsland noch im Empfangsland Pflichten hat, da der CN Lieferant die umsatzsteuerlichen Pflichten in CN erfüllt, und der RU Kunde die Einfuhrumsatzsteuer in RU übernimmt. Aus deutscher Sicht ist der Vorgang nicht steuerbar.

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