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Ursprungserklärung auf Rechnung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Zanna91 Geschrieben am 09 Dezember 2021



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Hallo zusammen,

Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Sendung nach GB. Keine REX-Registrierung

Geamt-Rechnungsbetrag 10.000,- Euro. darin enthaltene EU-Ursprungsware Wert 5.000,- Euro. Rest Ursprung China.

Darf ich hier eine Ursprungserklärung abgeben?
Bezieht sich die Ursprungserklärung auf den Gesamtwert der Rechnung oder auf den Gesamtwert von EU-Ursprungswaren?

Vielen Dank.

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Chev Geschrieben am 09 Dezember 2021



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Geamt-Rechnungsbetrag 10.000,- Euro. darin enthaltene EU-Ursprungsware Wert 5.000,- Euro. Rest Ursprung China.

"darin enthalten" , heißt aber nicht, dass es um ein Erzeugnis für 10.000 EUR geht, welches wertmäßig 5.000 EUR als VmU enthält?

Ich habe es so verstanden:
Dass die Rechnung mehrere Positionen enthält mit einen Gesamtbetrag von 10.000 EUR und die präferenziellen Positionen auf dieser Rechnung machen einen Betrag von 5.000 EUR aus.
Da mir aus dem Abkommen heraus keine anderslautende Regelung bekannt ist, greift für UK auch die 6.000 EUR-Grenze.
Demnach dürfen Ursprungserzeugnisse der EU, die ich innerhalb einer Sendung mit präferenzieller Ursprungserklärung (Erklärung zum Ursprung) ohne REX-Registrierung ausweisen kann und möchte, zusammen 6.000 EUR nicht überschreiten.

Für den genannten Fall, also ja - wäre möglich.

Zanna91 Geschrieben am 09 Dezember 2021



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Chev wrote:

Ich habe es so verstanden:
Dass die Rechnung mehrere Positionen enthält mit einen Gesamtbetrag von 10.000 EUR und die präferenziellen Positionen auf dieser Rechnung machen einen Betrag von 5.000 EUR aus.
Da mir aus dem Abkommen heraus keine anderslautende Regelung bekannt ist, greift für UK auch die 6.000 EUR-Grenze.
Demnach dürfen Ursprungserzeugnisse der EU, die ich innerhalb einer Sendung mit präferenzieller Ursprungserklärung (Erklärung zum Ursprung) ohne REX-Registrierung ausweisen kann und möchte, zusammen 6.000 EUR nicht überschreiten.

Für den genannten Fall, also ja - wäre möglich.

Vielen Dank.


Zitieren::

"darin enthalten" , heißt aber nicht, dass es um ein Erzeugnis für 10.000 EUR geht, welches wertmäßig 5.000 EUR als VmU enthält?
Also falls ein Erzeugnis für 10.000 EUR geht, welches wertmäßig 5.000 EUR als VmU enthält, würden dann die Regeln für die Präferenzkalkulation gelten? Richtig?

Chev Geschrieben am 09 Dezember 2021



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Kalkulieren anhand der Listenregel musst du immer. Egal ob über oder unter 6.000 EUR. Auch unter 6.000 EUR müssen die Waren natürlich auch die präferenziellen Voraussetzungen nachweislich erfüllen, bevor eine Erklärung zum Ursprung abgegeben wird.

Zanna91 Geschrieben am 10 Dezember 2021



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Hallo Chev,

Wir verkaufen Elektronikbauteile (Dioden, Transistoren usw....) und wir packen diese in eine Palette. Das bedeutet wir haben in einer Sendung viele unterschiedlichen Zolltarifnummern.
Wie würdest du hier eine Präferenzkalkulation durchführen? Oder wie wäre die richtige Vorgehensweise? (Es handelt sich nicht um ein einziges Erzeugnis sondern wir haben viele Teile.)

Bei uns wird eine Erklärung zum Ursprung abgegeben, wenn die Positionen auf der Rechnung präferenzbegünstigt sind.
Z.B

3000 pcs - Resistoren (CN)
1000 pcs - Dioden (DE)
5000 pcs - Widerstände (CZ)

Chev Geschrieben am 10 Dezember 2021



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1477 Beiträge
Liegt eine Präferenzschulung vor? :-)
Ist generell meiner Meinung nach unumgänglich, um die Materie besser zu verstehen.

Generell würde ich so vorgehen:
1. Mir die Rechnungen anschauen, welche zu einer Sendung gehören, denn es heißt ja "6.000 EUR pro Sendung".
2. Prüfen, welche Positionen auf der Rechnung potenziell präf. Ursprung haben könnten (z. B. China fällt sofort raus)
3. Prüfen, ob es Handelsware ist oder "Eigenfertigung" bzw. "ausreichende Be-/Verarbeitung"
4. Bei Handelsware entsprechende Vornachweise (LE / LLE) vom Lieferanten heraussuchen / anfordern
5. Bei "Eigenfertigung / ausreichender Be-/Verarbeitung" die entsprechende Listenregel laut Abkommen prüfen
6. Die Positionen, welche ihr nun "erfolgreich" präferenziell ausweisen könnt, zusammenrechnen (6.000 EUR - Grenze)
7. Mittels Erklärung zum Ursprung die jeweiligen Positionen präferenziell auf der Rechnung ausstellen
8. Sämtliche Belege / Unterlagen hinsichtlich der Präferenzkalkulation archivieren

HunkyDory Geschrieben am 10 Dezember 2021



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Hallo Zanna91,

warum schaust du nicht erst mal im britischen Zolltarif nach, ob bei der Einfuhr in GB überhaupt Zoll anfällt?

Hier zum Beispiel:

www.trade-tariff.servi...dings/8541

Wenn in GB kein Zoll anfällt, muss dort auch keine Präferenzbehandlung beantragt werden.

Bei sehr vielen Waren steht nämlich unter "Third Country Duty" 0,00%

Chev Geschrieben am 11 Dezember 2021



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HunkyDory wrote:

warum schaust du nicht erst mal im britischen Zolltarif nach, ob bei der Einfuhr in GB überhaupt Zoll anfällt?

Völlig korrekt. Das ist ein Punkt, der generell bei Präferenzen helfen kann, Aufwand für die Ausstellung zu vermeiden - auch in andere begünstigte Länder.

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