Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 54 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.444.239 Seitenaufrufe in 2022



Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Ausfuhr/Export


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


magnus23 Geschrieben am 21 Januar 2022



Dabei seit
21 Januar 2022
2 Beiträge
Hi,

eine Frage, wie man aktuell an die MwSt kommt und zwar von Waren, die hier eingekauft außerhalb Europas verkauft werden.
Es soll mal so gewesen sein, dass man z.B. bei Händler in Hannover für 1000,- Kochtöpfe kauft, einen Spediteur beauftragt, die nach Afrika zu bringen. Der holt sie ab, bringt sie nach Rotterdam auf ein Schiff und man bekommt vom Spediteur ein "Bill of lading, B/L", mit dem man zum Händler in Hannover geht und 190,- zurückbekommt. (soweit ich das verstanden habe).

Heute bekommt diese 190,- von anderer Stelle oder irgendwie anders? Die Rede ist manchmal von "Haupt-Zollamt", aber die "schieben" einen von einer zur anderen Stelle.

Es liegen nur eine Art Entgegennahme-Unterlagen vom Spediteur vor. Kein Beleg, dass die Ware tatsächlich die EU verlassen hat. Ist sowas nötig?

Kann mir das jemand erklären? Welche Unterlagen sind heute von wem nötig und woher bekommt die die MwSt zurück?

Dank für Hilfen,
viele Grüße, mag

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 22 Januar 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Magnus,

im Hinblick auf die Umsatzsteuer ergeben sich bei der Ausfuhr von Waren in ein Drittland folgende Möglichkeiten:

1. A ist Unternehmer und tritt gegenüber dem Zoll als Ausführer auf, d.h, A gibt die Ausfuhranmeldung selbst ab oder lässt in seinem Namen eine Anmeldung abgeben. Die Waren werden umsatzsteuerfrei in Rechnung gestellt. Für die Steuerfreiheit muss A seinem Finanzamt auf Anforderung einen geeigneten Beleg vorzeigen, das ist i.d.R. der Ausgangsvermerk (die elektronische Bestätigung der Ausfuhr durch das Zollamt).

2. A ist Unternehmer und verkauft Waren über die Ladentheke an den privaten Ausländer B. „Ausländer“ steht für eine Person ohne Wohnsitz in der EU. B ist z.B. ein ausländischer Tourist. A fakturiert hier zunächst mit Umsatzsteuer. Diese muss für eine spätere Rückerstattung ausgewiesen sein. B legt den Kaufbeleg zusammen mit der Ware an der Zollstelle bei der EU-Grenze vor, wo er die EU endgültig wieder verlässt. Außerdem legt er einen Nachweis vor, dass er ein ausländischer Abnehmer ohne Wohnsitz in der EU ist, z.B. seinen Reisepass. Der Zoll bestätigt auf dem Kaufbeleg die Ausfuhr der Waren und die Eigenschaft als ausländischer Abnehmer. B kann dann entweder den Beleg an A mit seinen Bankdaten zurücksenden und erhält von A die Rückerstattung der Umsatzsteuer per Überweisung. Oder B verkauft seinen Rückerstattungsanspruch an der Grenze an ein sog. Tax Refund Unternehmen.

3. A ist Unternehmer und verkauft die Waren an einen EU-ansässigen privaten Abnehmer B, mit Weiterbelastung der Umsatzsteuer. B exportiert die Waren sodann selbst oder beauftragt einen Beförderer. In diesem Fall gibt es keine Möglichkeit einer Steuerrückerstattung, da B kein Unternehmer und auch kein ausländischer Abnehmer ist!

Saludos
Erzi4

AgriTranSport87 Geschrieben am 24 Januar 2022



Dabei seit
24 Januar 2022
1 Beiträge
Moin Moin!

dazu habe ich eine Frage welche mich gerade sehr beschäftigt...

Wir sind Händler(B) aus Deutschland und kaufen vom Händler(A) aus Frankreich eine Ware.
Die Ware schicken wir direkt weiter in ein Drittland via Zeebrugge.

Wir haben die Ware wie bei einem innereuropäischen Erwerb MwSt Befreit gekauft und auch verkauft ins Drittland.


Meine Frage - wie meldet man das nun korrekt beim Zoll an und kann man das Geschäft in der Form "netto" machen?

Laut meines Kenntnisstands wäre dies der "Subunternehmerfall"
Ich glaube zolltechnisch ist das korrekt, aber mir geht es hier primär um die MwSt. und ob dass da so alles richtig ist?

Danke für Ihre Hilfe im Vorraus.

"Händler B ist Ausführer nach Art. 1 Nr. 19 b) ii) UZK-DA:
Der Händler gibt die Ausfuhranmeldung ab. Der Hersteller übt dann trotz Durchführung des Transportes die Befugnis über das Verbringen zu bestimmen nicht aus und ist Subunternehmer. Der Händler übt die Verbringungsbefugnis ebenfalls nicht aus, da er den Transportvorgang nicht steuert. Da somit keine Person nach Art. 1 Nr. 19 b) i) UZK-DA bestimmt werden kann, ist der Händler als unionsansässige Partei des Vertrags über das Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet (Vertrag 2) nach Art. 1 Nr. 19 b) ii) UZK-DA zum Ausführer zu bestimmen.""

magnus23 Geschrieben am 04 Februar 2022



Dabei seit
21 Januar 2022
2 Beiträge
du bist ja schon Mal auf der sicheren Seite, weil du die MwSt noch hast (MwSt Befreit gekauft). :)

Die zu exportierende Ware muss m.W. in das "Atlassystem" eingetragen werden.
<https://ausfuhrbegleitdokument.com/>
<https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/atlas_node.html>
entweder hast du die Software oder der Spediteur, der sie zum Hafen bringt.

Damit wird ein Doku ausgegeben (mit MRN-Nummer), das auf dem Weg zur EU-Grenze der Ware beiliegt.
<Ausfuhrbegleitdokument> Der Zoll scannt das dann an der Grenze und damit wandelt es sich zu einem "Ausgangsvermerk" um.
Das wäre es eigentlich(?) - für dich.


Wie wir jetzt an unsere schon gezahlte MwSt kommen weiß ich allerdings noch nicht. Wir/unser Käufer hat kein Gewerbe.
Von Atlassystem, Ausfuhrbegleitdokument, ... hatten wir vor einem Jahr noch nichts gehört und haben nur eine Entgegennehm- und Lieferbescheinigung der mit MwSt bepreisten Ware zum Exporthafen.

Ob es da ein "Ausgangsververk" gibt und was wir dann damit machen könnten, weiß ich noch nicht.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich