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Ursprung auf Rechnung
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Export2021 |
Geschrieben am 29 Januar 2022
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Dabei seit 12 Juni 2021 4 Beiträge
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Hallo Zusammen,
wir wollen auf unseren Rechnungen den Ursprung zukünftig wie folgt angeben:
Bei EU-Waren: (z.B. Tschechische Republik)
- Czech Republic preferential origin (sofern wir eine LLE vom Lieferanten vorliegen haben)
- Czech Republic non-preferential origin (sofern wir einen Ursprungsnachweis vom Lieferanten vorliegen haben, aber keinen Nachweis für die Präferenzeigenschaft)
- Czech Repulic non-preferential origin/ QU (sofern wir keinen Ursprungsnachweis/ Präferenznachweis vorliegen haben)
Bei Nicht-EU-Waren: (z.B. China)
China (sofern wir einen Ursprungsnachweis vom Lieferanten vorliegen haben)
China - QU (sofern wir keinen Ursprungsnachweis vorliegen haben)
Bei den Ländern mit denen die EU ein Abkommen hat, müssen wir zudem auf der Rechnung die präferenziellen Ursprung mit dem vorgeschriebenen Worten (The exporter of the ...) bestätigen.
Wäre es aber grundsätzlich ein Problem, wenn wir den Zusatz des präferenziellen Ursprungs mit auf der Rechnung angeben, wenn wir die Ware zum Beispiel nach Russland verkaufen. Der Fußtext (The exporter ...) würde selbstverständlich nicht mit aufgeführt werden.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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CARGOFORUM PARTNER
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Erzi4 |
Geschrieben am 31 Januar 2022
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Dabei seit 02 Dezember 2008 468 Beiträge
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Export2021 wrote: |
wir wollen auf unseren Rechnungen den Ursprung zukünftig wie folgt angeben:
Bei EU-Waren: (z.B. Tschechische Republik)
- Czech Republic preferential origin (sofern wir eine LLE vom Lieferanten vorliegen haben) |
Davon kann ich nur abraten. Diese Information ist überflüssig, verwirrend und hat keinen Mehrwert. Einen länderbezogenen Präferenzursprung gibt es für EU-Ursprungswaren rechtlich nicht. Nach dem Präferenzrecht haben die Waren entweder EU-Ursprung oder nicht. Der Präferenznachweis wird ausschließlich durch den vorgeschriebenen Rechnungstext oder einen förmlichen Nachweis wie EUR.1 erbracht. Außerdem bescheinigt die LLE des Lieferanten keinen tschechischen Präferenzursprung (weil es den rechtlich gar nicht gibt), sondern EU-Ursprung. Wenn auf einer LLE (zusätzlich) ein Contry of Origin angegeben ist, ist dies stets das handelspolitische Ursprungsland.
Export2021 wrote: |
- Czech Republic non-preferential origin (sofern wir einen Ursprungsnachweis vom Lieferanten vorliegen haben, aber keinen Nachweis für die Präferenzeigenschaft)
- Czech Repulic non-preferential origin/ QU (sofern wir keinen Ursprungsnachweis/ Präferenznachweis vorliegen haben) |
Diese Unterscheidung auf der Rechnung interessiert i.d.R. auch niemanden. Die Angabe "Country of Origin: Czech Republic" steht bereits für den handelspolitischen Ursprung. Ob nun mit oder ohne Nachweis ist hier völlig egal. Wenn Du nämlich einen Nachweis benötigst, z.B. im Rahmen eines Antrags für ein UZ bei der IHK, dann musst Du den ohnehin vorlegen. Dein Kunde braucht die Information als solche auch nicht. Er braucht unter Umständen den konkreten Nachweis, z.B. in Form eines UZ oder einer LE für den nichtpräferenziellen Ursprung.
Export2021 wrote: |
Bei Nicht-EU-Waren: (z.B. China)
China (sofern wir einen Ursprungsnachweis vom Lieferanten vorliegen haben)
China - QU (sofern wir keinen Ursprungsnachweis vorliegen haben) |
siehe oben
Export2021 wrote: |
Wäre es aber grundsätzlich ein Problem, wenn wir den Zusatz des präferenziellen Ursprungs mit auf der Rechnung angeben, wenn wir die Ware zum Beispiel nach Russland verkaufen. Der Fußtext (The exporter ...) würde selbstverständlich nicht mit aufgeführt werden. |
Aus meiner Sicht ja. Ich habe ja bereits oben geschrieben, dass die Information rechtlich falsch ist, weil es z.B. keinen tschechischen Präferenzursprung gibt. Abgesehen davon, dass der russische Empfänger mit der Information nichts anfangen kann, sie könnte bei einer Prüfung durch die deutsche Zollverwaltung m.E. im worst case als "mangelhafte Sachkenntnis" interpretiert werden.
Saludos
Erzi4
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Chev |
Geschrieben am 31 Januar 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1416 Beiträge
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Stimme in allen Punkten zu. Auf Positionsebene kann man den von Erzi erwähnten handelspolitischen Ursprung angeben. Der hat aber mit Präferenzen nichts zu tun. Den Präferenztext (Ursprungserklärung) dann ans Ende der Rechnung bei Abkommensländern und bei Vorliegen der Voraussetzungen. Klar machen, für welche Artikel der Präferenztext gilt. Nicht mit Kürzeln wie QU arbeiten, da kann ein Drittländer bzw. der dortige Zoll nichts mit anfangen.
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