|
|
|
Lieferung in die Schweiz
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
dome |
Geschrieben am 11 Februar 2022
|

Dabei seit 19 Februar 2019 7 Beiträge
|
Guten Morgen zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Unser Kunde A in der CH, hat Ware bei uns bestellt leider aufgrund von Material Mangel hat sich die Fertigung verschoben.
Jetzt möchte unser Kunde A, dass die Ware an seinen Kunden B in die Schweiz geht.
Jetzt meine Frage:
Das direkte Geschäft haben wir mit dem Kunden A.
Da Kunde A aber keine Eu-Eorinummer hat, kann er ja auch nicht anmelden.
Jetzt habe ich folgenden Gedankengang
Wir sind Anmelder und Ausführer der Ware, als Empfänger der Ware steht der Kunde B.
Die Rechnung stelle ich aber auf meinen Kunden A aus mit einem Vermerk"Warenlieferung an Kunde B"
Liege ich hier richtig ?
|
|
|
|
 |
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
_Denp_ |
Geschrieben am 11 Februar 2022
|

Dabei seit 03 Mai 2019 15 Beiträge
|
Hi Dome,
wer führt denn ein und wer organisiert den Transport? Ist das ein Reihengeschäft?
Würde Kunde B abholen, wäre deine Lieferung sogar innerdeutsch und somit steuerbar.
Du kannst das Reihengeschäft berechnen lassen. Siehe:
reihengeschaeftrechner....php#start
Für die Rechnungsstellung muss bei Reihengeschäft zwischen bewegter und ruhender Lieferung unterschieden werden.
Du kannst mit deiner Ausfuhr und Rechnung an A versenden.
Ist B Importeur, kann er mit der Rechnungswert von der Rechnung von A auch einführen. Wichtig ist nur dann auch dass deine Rechnung an A nicht an B geht. (Speditionen machen das ja gerne)
--> Aber ich denke mal nur die Lieferung geht einfach nur an B und Einführen wird A?
Dann soll der sich einfach darum kümmern. Sollte Kunde A ja auch klären, wie er es nun möchte. Meiner Meinung nach ;)
|
|
|
|
 |
|
Chev |
Geschrieben am 11 Februar 2022
|

Dabei seit 10 April 2009 1442 Beiträge
|
Dies ist meiner Meinung nach kein Reihengeschäft mit Bezug zur EU-Umsatzsteuerrichtlinie.
Sowohl Auftraggeber als auch Warenempfänger befinden sich in der Schweiz. Wie schon richtig genannt wurde, tritt der Verkäufer in D sowohl als Anmelder als auch als Ausführer auf. Dieses auf Basis der Rechnung, welche der Verkäufer in D and den Kunden A ausstellt (umsatzsteuerfreie Drittlandslieferung).
Die Sendung begleitet bei solchen Geschäften die Rechnung, welche A an B ausstellt, da auf dieser Basis die Einfuhr in der CH erfolgt.
|
|
|
|
 |
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|