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T2 im AGV


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Zanna91 Geschrieben am 23 Februar 2022



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage zu unserem AGV.
Es geht um eine Sendung, die nach GB exportiert wurde.

Was hat für eine Bedeutung die folgende Info T2? (Es handelt sich um Unionsware)

Danke.

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Erzi4 Geschrieben am 23 Februar 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Zanna,

hier wurden zwei verschiedene Zollanmeldungen für zwei verschiedene Zollverfahren zur gleichen Zeit abgegeben und miteinander verzahnt. Dies ist auch durchaus üblich.

Die Ausfuhranmeldung muss ja generell abgegeben werden, wenn Unionswaren in ein Drittland versandt werden. Darüber hinaus sind bestimmte Drittländer, z.B. Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, die Türkei u.a., zusammen mit der EU Vertragsparteien des gemeinsamen Versandübereinkommens. Im Rahmen dieses Versandübereinkommens können Waren sowohl durch die teilnehmenden Länder befördert werden, als auch unmittelbar zum Bestimmungsort. Bei dem Verfahren wird unterschieden, ob Nichtunionswaren (T1) oder Unionswaren (T2) befördert werden.

Während die Ausfuhranmeldung ausschließlich den Beförderungsanteil innerhalb der EU abdeckt, ist das Versandverfahren T2 hier zusätzlich angemeldet worden, damit die Waren von der EU-Außengrenze direkt weiter bis zum Bestimmungsort in Großbritannien befördert werden können. Der Warenempfänger in GB erhält so unverzollte Ware und kann am Bestimmungsort entscheiden, wie es weitergehen soll.

Wenn die beteiligten Länder reine Transitländer sind (z.B. DE-CH-IT oder DE-GB-IE), wird man nur eine Versandanmeldung T2 abgeben, denn die Waren werden ja nicht aus der EU ausgeführt. Wenn die Waren aber für z.B. Großbritannien bestimmt sind, ist eine Ausfuhranmeldung ja zwingend erforderlich. Ohne Versandverfahren müsste dann aber i.d.R. der Einführer an der Grenze schon entscheiden, wie es weitergehen soll.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 23 Februar 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

bin mal wieder begeistert. Heißt im Prinzip, dass das T1, welches an der Grenze eröffnet werden würde, quasi in Form des T2 zwischen Binnenzollstelle am Abgangsort bis zur Binnenzollstelle am Empfangsort bereits vorliegt? Wie oft findet das in der Praxis Anwendung, es würde doch sicherlich für Entlastung an den Grenzen sorgen? Das Verfahren würde spiegelbildlich auch beim Import aus den entsprechenden Ländern in die EU hinhauen?

Erzi4 Geschrieben am 25 Februar 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Chev wrote:
Heißt im Prinzip, dass das T1, welches an der Grenze eröffnet werden würde, quasi in Form des T2 zwischen Binnenzollstelle am Abgangsort bis zur Binnenzollstelle am Empfangsort bereits vorliegt?
So ist es.

Chev wrote:

Wie oft findet das in der Praxis Anwendung, es würde doch sicherlich für Entlastung an den Grenzen sorgen?
Mir liegen hierzu keine Daten vor, das müsste man den Zoll oder die EU-Kommission fragen. Ich gehe aber davon aus, dass nicht wenige Exporte in die am gemeinsamen Versandverfahren teilnehmenden Länder zusätzlich zum ABD auch mit einem T2 ausgestattet werden. Wo dies nicht durch den Ausführer selbst gemacht wird, werden häufig die Beförderer tätig, denn so kann an der Grenze die schnellere Transitspur genutzt werden. In der Nähe der Grenzen haben im Übrigen etliche Zollbroker Abfertigungsbüros, die mit großen Hinweisen "T2" für ihre Leistungen, nämlich die Eröffnung eines Versandverfahrens, werben.

Chev wrote:

Das Verfahren würde spiegelbildlich auch beim Import aus den entsprechenden Ländern in die EU hinhauen?
Natürlich kann auch ein Schweizer oder Brite vom Abgangsort für seine Waren ein durchgehendes Versandverfahren zum Bestimmungsort in der EU eröffnen. In diesem Fall natürlich ein T1, denn der Schweizer oder Brite befördert ja Nichtunionswaren...

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 25 Februar 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Natürlich kann auch ein Schweizer oder Brite vom Abgangsort für seine Waren ein durchgehendes Versandverfahren zum Bestimmungsort in der EU eröffnen. In diesem Fall natürlich ein T1, denn der Schweizer oder Brite befördert ja Nichtunionswaren...

Hallo Erzi, also in dem Fall das T1 dann ab Binnenzollstelle im Ausfuhrstaat möglich?

Erzi4 Geschrieben am 25 Februar 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Chev wrote:

Hallo Erzi, also in dem Fall das T1 dann ab Binnenzollstelle im Ausfuhrstaat möglich?
Exakt!

Zanna91 Geschrieben am 26 Februar 2022



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo zusammen,

Vielen vielen Dank für die Erklärung!

Erzi4 wrote:

Natürlich kann auch ein Schweizer oder Brite vom Abgangsort für seine Waren ein durchgehendes Versandverfahren zum Bestimmungsort in der EU eröffnen. In diesem Fall natürlich ein T1, denn der Schweizer oder Brite befördert ja Nichtunionswaren...

Saludos
Erzi4

Aber warum hat der Brite in meinem Fall ein T2 eröffnet und kein T1?
Wie du schon erwähnt hast, handelt es sich für Brite um nicht Unionswaren.


Danke!

Chev Geschrieben am 26 Februar 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Aber warum hat der Brite in meinem Fall ein T2 eröffnet und kein T1?
Wie du schon erwähnt hast, handelt es sich für Brite um nicht Unionswaren.

Die Eingangsfragte lautete doch:

Zitieren::

Es geht um eine Sendung, die nach GB exportiert wurde.

Man muss immer vom abgehenden Land ausgehen. Wenn von DE nach UK exportiert wird, handelt es sich für dich als Versender um Unionswaren. Somit geht für dich ab dem Abgangsort gesehen nur T2, welches entweder durch euch oder durch den Spediteur erstellt wurde und im ABD entsprechend codiert wurde.
Der Brite hat das T2 auch nicht eröffnet, denn das kann er meiner Meinung nach nicht. Wenn ich das richtig sehe, muss ein T2 immer an einer Binnenzollstelle innerhalb der EU beginnen. Der Brite kann das T2 lediglich beenden - am Empfangsort bzw. seiner Binnenzollstelle in UK.

Ein Versandverfahren beim Import des Briten (analog zum T1 für Nicht-Unionswaren ab Grenzzollstelle beim Import aus Drittländern in die EU) wäre schon wieder ein anderer Prozess, nämlich wenn ihr nur ein ABD (ohne T2) abgebt und der Brite ab Grenzzollstelle ein solches Verfahren bis zu seinem Empfangsort eröffnet. Läuft aber im Prinzip aufs Gleiche hinaus, allerdings hierbei der oben erwähnte Verzollungsprozess an der Grenzzollstelle, der beim T2 entfällt bzw. vereinfacht ist und somit den Verzollungsprozess an der Grenze entlastet.

Wäre der Export aus UK nach DE zu euch, kann der Brite ebenfalls ein T1 (bereits ab UK-Binnenzollstelle) erstellen, welches dann bis zu dir als Empfänger bzw. bis zu deiner Binnenzollstelle in DE durchläuft und ebenfalls wiederum den Prozess an der Grenzzollstelle entlastet. Quasi der oben beschriebene T2-Prozess nach UK spiegelbildlich aus der UK nach DE - mittels T1.

Vielleicht fragst du mal den Ersteller des ABD's bei euch in der Firma, er wird es dir ggf. erläutern können, wie der Prozess genau gelaufen ist und welche Vorteile sich die an diesem Prozess Beteiligten versprochen haben.

Zanna91 Geschrieben am 05 März 2022



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18 November 2014
181 Beiträge
Danke dir für die Erläuterung!!

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