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Verladeort FR: zuständige Ausfuhrzollstelle?


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


raznor Geschrieben am 28 März 2022



Dabei seit
11 Oktober 2010
6 Beiträge
Hallo zusammen,
mal wieder ein Fall, wo die zollrechtliche Begründung nicht ganz klar gefunden wurde (es wird nach dem Motto abgewickelt "wir haben das immer so gemacht").

Ein DE-Unternehmen verkauft ins Drittland, Lieferbedingungen FCA München. Der Verladeort befindet sich in FR, wo ein zum Konzern gehörendes Unternehmen die Ware ab dem eigenen Werk zur Verfügung stellt. Es wird wohl "intern" zwischen FR und DE verrechnet, ein klassischer Kaufvertrag zwischen FR und DE ist nicht vorhanden.

Die Ladung wird nach Frankfurt/Main transportiert um die Ware dort am Hauptsitz des DE-Unternehmens zur Ausfuhr anzumelden (dabei findet keine Umladung statt, die Ladung bleibt im Container wie in FR verladen wurde).

Problem: die Ware befindet sich eigentlich schon seit dem Tag der Verladung in FR in der Ausfuhr (sprich ohne zollrechtliche Überwachung, da kein ABD am Verladeort erstellt wurde). Meines Achtens sollte die Ware in FR angemeldet werden - s. dazu Merkblatt zu Zollanmeldungen, Definition "17 02 000 000 - Ausfuhrzollstelle":

Zitieren::
Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, die für den Ort, an dem der Ausführer/Subunternehmer ansässig ist,
zuständig ist oder in deren Bezirk die Ware zur Ausfuhr verladen oder verpackt wird. Unter Verlade- bzw. Verpackungsort ist der Ort zu verstehen, an dem die Beförderung der Waren zur Ausfuhr beginnt. Ein späteres Umladen, z. B. auf ein anderes Beförderungsmittel, gilt nicht als neues Verladen.

Gibt es eine rechtliche Begründung für den Fall der Anmeldung der Ware in Frankfurt/Main? Bis jetzt konnte ich keine finden.

Danke

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Chev Geschrieben am 29 März 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn ihr die Ware erst zu euch holt und diese nicht an euch vorbei aus FR zum Kunden läuft, dann sehe ich kein Problem darin, die Ware erst ab Frankfurt zur Ausfuhr anzumelden. Da es zuvor nur eine innergemeinschaftliche Umfuhr war, beginnt die Ausfuhr erst ab Frankfurt. Nicht ganz einfach ist es allerdings, wenn die Ware bereits im Container ist. Möchte der Zoll eine Beschau durchführen, müsst ihr den Zoll an die Ware lassen und den Container ggf. entladen. Von der Seite betrachtet macht es dann wiederum Sinn, bereits in FR zur Ausfuhr anzumelden. Über welchen Seehafen geht denn die Ware raus? Macht es überhaupt Sinn, bereits in FR im Container zu verladen und "unnötig" damit durch die EU zu fahren?

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