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LLE/Ursprungsnachweis bei Handelsware


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


rockcitizen Geschrieben am 01 April 2022



Dabei seit
22 Oktober 2019
4 Beiträge
Guten Morgen,

ich stehe gerade mit Betonschuhen auf dem Schlauch:
Einem Kunden liefern wir ab und an elektrotechnische Bauteile oder Mechanikteile als Ersatz oder als Teile zum Basteln, die wir selbst bei den gängigen Zwischenhändlern kaufen; z.B. Druckluftkupplungen aus Kupfer bei Landefeld.
Von den Vorlieferanten ist keinerlei LLE zu bekommen(kurze und knappe Antwort "Stellen wir nie aus."), auch auf Rechnung/Lieferschein erscheint nichts, auch kein Ursprungsland oder Zolltarifnummer.

Der Kunde verlangt von uns nun eine Lieferantenerklärung. Dies hab ich zunächst mangels LLE/Dokumentation des Vorlieferant abgelehnt. Das Ganze eskaliert jetzt etwas, es kommt zur fast schon üblichen Argumentation seitens Kunden "andere Lieferanten stellen uns immer LLEs dafür aus".

Übersehe ich hier Möglichkeiten unsererseits? Oder hat sich die Nummer in dem Moment erledigt, wo der Vorlieferant abblockt?

Kurze Anmerkung, wenn auch nicht komplett relevant, da ich das eh nie beachte: Bei der Kundenanfrage war eine vorausgefüllte LLE mit Präferenzursprungseigenschaft angehängt mit allen möglichen (und auch unmöglichen) Ländern.

Beste Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 01 April 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn ihr selbst keinen Nachweis von eurem Vorlieferanten habt, dürft ihr leider auch nichts an euren Kunden ausstellen.
Sollte es zu Schwierigkeiten mit dem Lieferanten kommen, ist evtl. über eine vertragliche Vereinbarung nachzudenken, dann wäre der Lieferant verpflichtet, euch den Nachweis auszustellen. Andernfalls gilt die Ware als nicht-präferenziell mangels vorhandener Nachweise und Weigerung eures Lieferanten.

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