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Ermittlung des Warenwertes defekter Waren
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Zanna91 |
Geschrieben am 19 April 2022
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Dabei seit 18 November 2014 167 Beiträge
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Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wie andere Unternehmen den Warenwert für defekte Waren ermitteln, welche zur Reparatur exportiert wird? Leider konnte ich dafür bislang keine brauchbare / gangbare Regelung finden.
Z.B Monitor.
Danke.
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_Denp_ |
Geschrieben am 20 April 2022
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Dabei seit 03 Mai 2019 15 Beiträge
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Hallo Zanna,
hast du die "Methoden zur Zollwertermittlung" nacheinander abgearbeitet? zoll.de
Dann bleibt zum Schluss die Schlussmethode. Welche selbst dann keine Schätzmethode ist auch wenn die oft
so genannt wird.
Gruß Denp
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Zanna91 |
Geschrieben am 20 April 2022
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Dabei seit 18 November 2014 167 Beiträge
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Hallo Denp,
Unsere Niederlassung in der Schweiz möchte uns einen Desktop zurückschicken, weil eben defekt ist.
Wenn es nach dem Transaktionswert gehen würde, muss unsere Niederlassung den Verkaufswert angeben, die einem neuen Desktop entspricht. Korrekt?
Vielen Dank
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Chev |
Geschrieben am 20 April 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1471 Beiträge
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Wenn ihr einen zollfreien Re-Import machen wollt, muss meiner Meinung nach exakt der Rechnungswert wie bei der Ausfuhr verwendet werden.
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Zanna91 |
Geschrieben am 21 April 2022
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Dabei seit 18 November 2014 167 Beiträge
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Hallo Chev,
Ja das war mein erster Gedanken aber der Desktop wurde vor 4 Jahren exportiert und die Rechnung laut Abteilung "verschwunden" ist.
Von daher meine Frage: Welchen Warenwert muss unsere Niederlassung auf der Proformarechnung eintragen? Ist es irgendwo gesetzlich geregelt?
Danke
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Chev |
Geschrieben am 21 April 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1471 Beiträge
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Für die Eigenschaft als zollfreie Rückware gibt es gesetzliche Regelungen. Die könnt ihr aber hier nicht mehr erfüllen, da ein Re-Import innerhalb von 3 Jahren nach der Ausfuhr erfolgen muss und zudem durch fehlende Belege die Nämlichkeit nicht mehr gesichert ist.
Dadurch muss ein normaler Import gemacht werden. Der Wert kann meiner Meinung nach geschätzt werden, da es sich nicht um einen Verkauf sondern quasi um eine Proforma-Rechnung handelt.
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Zanna91 |
Geschrieben am 22 April 2022
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Dabei seit 18 November 2014 167 Beiträge
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Chev wrote: |
Dadurch muss ein normaler Import gemacht werden. Der Wert kann meiner Meinung nach geschätzt werden, da es sich nicht um einen Verkauf sondern quasi um eine Proforma-Rechnung handelt. |
Aber falls es um zollpflichtige Waren handeln würden, würde jedes Unternehmen einen möglichst niedrigen Wert, der mit dem tatsächlichen nichts zu tun hat, angeben.
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TheDispatcher |
Geschrieben am 22 April 2022
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Nun, wir haben sehr hochpreisige Komponenten, welche nach Jahren durch unser Unternehmen repariert werden müssen!
Schon seit vielen Jahren konnten wir uns mit unserem Prüfungsdienst auf eine einheitliche Berechnungsform einigen.
Wir nehmen den ursprünlichen VERKAUFSWERT und reduzieren diesen um 10 % vom Warenwert pro Jahr zum Zeitpunkt der Wiedereinfuhr ( lineare Abschreibung auf 10 Jahre entsprechend )
Diese Berechnung dokumentieren wir im Vorgang und mit dieser Vorgehensweise ist unser Zoll absolut einverstanden.
Natürlich findet man das so nicht in Verordnungen und Gesetzen wieder.
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