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Ausfuhranmeldung - mehrere Filialen
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
dm18 |
Geschrieben am 04 Juli 2022
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Dabei seit 02 Januar 2021 5 Beiträge
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Hallo Zusammen,
unsere Firma hat mehrere Filialen. Diese Filialen haben verschiedene zuständige Ausfuhrzollstellen.
Frage: wie kritisch ist das – die Zollanmeldung von Filiale „A“ über die für die Filiale „A“ zuständige Ausfuhrzollstelle zu machen und die Ware aus der Filiale „B“ auszuliefern?
Frage2: wo genau kann ich nach weiterer detaillierter Information nachschauen?
Danke im Voraus für die Rückmeldung
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Chev |
Geschrieben am 04 Juli 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1442 Beiträge
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Ich nehme an, ihr habt keine Bewilligung zum SDE (früher "Zugelassener Ausführer")?
Dadurch gebt ihr die Zollanmeldung sicherlich mit "Gestellung außerhalb des Amtsplatzes" ab - Anmeldeart "C". Das wiederum könnte mögliche Beschauen nach sich ziehen, somit sollte die Ware natürlich auch dort sein, wo ihr sie als "Ladeort" in der Ausfuhranmeldung angebt.
Vom Ladeort abhängig wiederum ist das zuständige Ausfuhrzollamt. Generell hat eine Ausfuhrsendung am Ort des "Verpackens/Verladens" gestellt zu werden mit dem dafür zuständigem Ausfuhrzollamt, welches für diesen Bezirk zuständig ist.
Solltet ihr das aus irgendeinem Grund nicht darstellen können und die Ausfuhranmeldung bei einem anderen Ausfuhrzollamt abgegeben als bei dem eigentlich Zuständigem, so würde ich das explizit mit dem Ausfuhrzollamt besprechen.
Der Ladeort muss dennoch korrekt hinterlegt sein, sodass immer eindeutig ist, wo die Ausfuhr tatsächlich physisch begonnen hat. Einfach einen anderen Ladeort angeben, um ein anderes Ausfuhrzollamt auswählen zu können, halte ich mindestens für ordnungswidrig, da bewusst falsche Angaben gemacht werden.
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