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Einfuhr - Ursprungskennzeichnung


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Zanna91 Geschrieben am 18 August 2022



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo zusammen,

Gibt es in der EU beim Import Pflicht zur Ursprungskennzeichnung?
Wir haben heute Ware aus Taiwan erhalten, die durch TNT verzollt wurde aber auf der Ware ist keine Ursprungskennzeichnung zu sehen.


Vielen Dank.

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Snowflake Geschrieben am 30 August 2022



Dabei seit
01 Dezember 2017
2 Beiträge
Meinst du wirklich eine Kennzeichnung über den nichtpräferenziellen Warenursprung oder meinst du eine Herkunftskennzeichnung im Sinne von "Made in".
Dies muss nicht immer übereinstimmen, grundsätzlich ist die Verkehrsauffassung des Marktes in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird maßgeblich für die "Made in" Kennzeichnung.
Innerhalb des EU -Binnenmarktes ist meist der nichtpräferenzielle Warenursprung ein Indiz für die "Made in" Kennzeichnung.
In Österreich und Deutschland muss, meines Wissens nach keine Angabe über den Ursprung direkt am Produkt gemacht werden.
Für was benötigst du die Information über den Ursprung?
Kannst du eventuell bei deinem Lieferanten ein Ursprungszeugnis anfordern?

Chev Geschrieben am 12 September 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
An der Ware selbst muss meiner Meinung nach keine Ursprungskennzeichnung vorliegen bzw. ich kenne eine solche Vorschrift nicht.

In der Einfuhrzollanmeldung wird jedoch das Ursprungsland je Position benötigt + ggf. Präferenzursprungs-land (insofern präferenzbegünstigt). Das Präferenzursprungsland muss/kann nur dann gepflegt werden, wenn ich eine entsprechende Begünstigung ausgewählt habe + Codierung entsprechender Nachweise (EUR.1, UE,...). Ansonsten ist lediglich das Ursprungsland (nicht-präferenzieller Ursprung) zu pflegen. Je nach Ware können hierfür Ursprungszeugnisse oder Ursprungserklärungen erforderlich sein, die ebenfalls in der Einfuhranmeldung zu codieren sind und im Zeitpunkt der Anmeldung zumindest vorliegen müssen und bei Bedarf vom Zoll angefordert werden.

Soweit mein Kenntnisstand.

Sollte an der Ware "Made in..." stehen, ist dies meiner Meinung nach völlig belanglos.
"Made in..." ist lediglich eine Verkaufsbezeichnung, unterliegt jedoch keinerlei Zollvorschriften, was die Ermittlung dieses "Ursprunges" angeht. Maßgeblich ist meiner Meinung nach immer das, was der Lieferant als nicht-präferenziellen und/oder präferenziellen Ursprung auf entsprechenden Dokumenten angibt.

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