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Haftbarhaltung Schuppen LKW Spediteur Schaden und Entladeverzug


AirbusA300 Geschrieben am 14 September 2022



Dabei seit
31 Juli 2019
8 Beiträge
Guten Tag an alle, ich bräuchte mal eure Hilfe.

Ich verstehe es immer nicht wie sich die Schuppen immer aus der Haftbarhaltung herausreden können.
Egal wie man sie haftbar hält, wird es abgelehnt auch wenn der Spediteur vor der Abnahme das dokumentiert hat und Fotos gemacht hat. Gibt es da einen Weg trotzdem das LAGER /SCHUPPEN haftbar zu halten? Kennt sich jemand da aus?


QUOTE:
Nach Prüfung Ihrer Reklamation lehnen wir Ihre Haftungsansprüche vollumfänglich ab. Es handelt sich um das Konnossement unseres Prinzipalen. Wir, als die Firma XXX, fungieren nur als Delivery-Agent. Alle berechtigten Regressansprüche reklamieren Sie bitte beim zuständigen Carrier im Verschiffungshafen.
QUOTE ENDE

Das bekomme ich immer wieder diesen Satz... Es muss doch einen Weg geben die Schuppen dafür haftbar zu halten.

2ter Fall : VERZUG

Entladung der Sammelcontainer am Hambruger Hafen , bei einigen Schuppen dauert es schon 2 Wochen und die Ware ist noch immer nicht entladen, kann man da etwas tun ? oder dagegen angehen ?

VIelen Dank

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Chev Geschrieben am 15 September 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ich sehe den Schuppen auch nicht direkt als denjenigen an, der für Schäden (direkt) haftbar gehalten werden kann.

Letztendlich wurde scheinbar ein Spediteur im Verschiffungsseehafen mit dem Transport beauftragt. Wie es aussieht, scheint dies auf Basis CIF / CFR gewesen zu sein, wenn der deutsche Empfangsspediteur / Auslieferagent am Vertrag nicht beteiligt ist. Somit ist auch auf den Verschiffungsspediteur zuzugehen, welcher dann wiederum nach entsprechendem Recht gegenüber des Anspruchstellenden haftet. Es könnte ggf. ausländisches Recht gelten, wenn kein deutscher Spediteur mit dem Transport beauftragt wurde, welches hier der Fall zu sein scheint.

Ich würde es erstmal über diesen Weg versuchen, da der Empfangsspediteur in erster Linie im Auftrag des Verschiffungsspediteurs handelt. Der Verschiffungsspediteur sollte im House-B/L sichtbar sein, bzw. dieser ist der Aussteller des House-B/L, da es sich ja hier scheinbar um eine Teilpartie (LCL) handelt und um keinen vollen Container (FCL).

Ob ihr jedoch auch direkt an den Schuppen herantreten dürftet, insofern ihr die Kosten auf deutscher Seite (LCL-Umschlagskosten, LCL-Entladekosten) zahlt, was ihr bei CIF / CFR tun müsstet, kann ich zurzeit nicht sagen. Im Endeffekt handelt es sich dann ja (auch) um einen Auftrag zwischen euch und dem Empfangsspediteur, was wiederum durchaus die Möglichkeit zulassen könnte, auch dort direkt in Regress zu gehen.

Wenn ihr eine Transportversicherung abgeschlossen habt (entweder durch euch, oder bei CIF durch den Versender für euch), könnte dies die Situation vereinfachen. Dort reicht ihr den Schaden ein, und die Versicherung kümmert sich um alles Weitere.

AirbusA300 Geschrieben am 12 Oktober 2022



Dabei seit
31 Juli 2019
8 Beiträge
Guten Tag Chev, also hängt es auch an der INCOTERM ab?

Aber das ist doch krass wenn ich nichts mit der Verschiffung zu tun habe, ZB ist das auch bei DAP Sendung eingetroffen dass ich auch die Kosten übernehmen muss. Aber allgemein wieso soll ich dafür zahlen ? vielmehr handelt es sich dabei um eine Unternehmerische Sorgfaltspflicht , das das LAGER welche der COLAODER beauftrag hat sicherstellt dass er Kapazitäten hat oder nicht?

ich kenn mich damit nicht aus leider.....

Chev Geschrieben am 13 Oktober 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Der Incoterm ist sehr entscheidend.

Bei DAP seid ihr mit Ausnahme der Importverzollung + Einfuhrabgaben aus allen Kosten raus. Alles andere trägt der Versender.
Darüber hinaus übernimmt der Versender die Risiken bis Zustellung zum benannten Ort (z. B. an eurem Lager). Das wiederum heißt, dass ihr euch an den Versender wenden müsst - dieser muss euch den Schaden ersetzen und kann/muss selbst in Regress bei seinem Spediteur gehen.

Und hierzu:

Zitieren::

Entladung der Sammelcontainer am Hamburger Hafen , bei einigen Schuppen dauert es schon 2 Wochen und die Ware ist noch immer nicht entladen, kann man da etwas tun ? oder dagegen angehen ?

Regressansprüche zu Lieferfristüberschreitung bei Seefracht-Transporten, insofern sie überhaupt vorliegt und nachgewiesen kann, ist leider nur sehr schwer durchzusetzen - erst Recht in der momentanen Lage (höhere Gewalt, Streik, Corona, etc.)

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