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Exportkontrolle Re-Export Carnet ATA USA


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Rückspiegel Geschrieben am 19 September 2022



Dabei seit
19 September 2022
2 Beiträge
Hallo Forum,

ich erhalte wissenschaftliche Ausrüstung mit Carnet ATA aus den USA, die bei uns für Experimente verwendet werden.

Der Versender schickt (unnötigerweise) auch eine Proforma-Rechnung, auf der er vermerkt hat "Items subject to export control. No Export License required."

Für die Rücksendung in die USA stellt sich mir die Frage der Exportkontrolle.
Ich mache die Exportkontrolle für alle Güter, die wir exportieren. In diesem Fall bin ich mir nicht sicher, ob ich da überhaupt prüfpflichtig bin, da ich den Re-Export nicht veranlassen werde. Das wird alles vom Versender aus den USA veranlasst.
Ich könnte auch nicht vollständig prüfen, da mir die technischen Details der Güter nicht vorliegen.
Eindeutige Regelung für diese Konstellation konnte ich bisher nicht finden.

Hat jemand Erfahrung mit einem Ähnlich gelagerten Fall?

Vielen Dank

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quack Geschrieben am 22 September 2022



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30 Juni 2016
64 Beiträge
Bin der Meinung daß es kein Problem gibt: die Ware ist und bleibt Eigentum des US Versenders und wurde mit
Carnet ATA importiert. Sie geht mit Carnet ATA zurück an den US Versender. Die Ware ist unverändert und bleibt Eigentum
des US Absenders. Exportkontrolle fällt damit weg.

quack

Rückspiegel Geschrieben am 22 September 2022



Dabei seit
19 September 2022
2 Beiträge
Danke für die Antwort quack,

ich denke aber hier gilt das Ausführer-Prinzip.

Dabei sind die Eigentumsverhältnisse m.E. irrelevant. Das Carnet ist ja nur ein Instrument, um die Zollabwicklung bei vorübergehender Einfuhr zu vereinfachen. Wenn ich Ware zur aktiven Veredelung einführe, bin ich bei Re-Export ja auch für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich, ohne Eigentümer der Ware zu sein.

Da das Carnet i.d.R. bei der Spedition verbleibt, die die Ware eingeführt hat und den Rücktransport durchführt, ist die Verantwortung beim Re-Export vielleicht ja auch dort anzusiedeln?

quack Geschrieben am 27 September 2022



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30 Juni 2016
64 Beiträge
[quote="Rückspiegel"]

ich denke aber hier gilt das Ausführer-Prinzip.

In der Praxis wird 'n Carnet ATA sehr oft bei Konferenzen/Ausstellungen etc. verwendet. Dort ist der (ausländische) Ausführer
also meistens auch der Wiederausführer. Das von dir genannte Ausführer-Prinzip könnte also nicht funktionieren.

Aus Erfahrung (bin 75 und Pensionado , mit 45 Jahre Erfahrung im Im/Export) bleibe ich also bei meine erste Aussage.
Falls das nicht ausreicht könntest du Kontakt aufnehmen mit deiner IHK, dort kann man dir mit Sicherheit deine Frage
beantworten.

Quack

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