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Zollbelege in ATLAS; "Originalausdruck" Definition
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Herby07 |
Geschrieben am 02 März 2007
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Dabei seit 02 März 2007 1 Beiträge
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Hallo;
seit ATLAS bekommen wir von unseren Abfertigungsspediteuren i.d.Regel die Zollbelege ausgedruckt. Manchmal auch als *.pdf-file, das wir uns selbst ausdrucken. Sollte als Beleg eigentlich passen (für zukünftige Zollprüfungen liegt ja alles auf dem Zollserver und ist jederzeit für Prüfer abrufbar).
Unsere Buchhaltung allerdings akzeptiert nur Ausdrucke vom Spediteur oder solche, die uns per Fax geschickt werden (!), da auf den Belegen die Daten des Fax-Kopfes wichtig wären. Grund wäre, dass das Finanzamt die Steuerbelege als Ausdruck von *.pfd-Datei nicht akzeptieren würde.
Ist meiner Meinung nach ein Blödsinn, da es absolut keinen Unterschied gibt, ob ich eine per eMail übermittelte *.pdf-Datei ausdrucken lasse oder ob der Spediteur von Atlas einen Ausdruck macht, und uns schickt.
Hat jemand hier schon Erfahrungen mit dem Finanzamt? Wie muß ein akzeptiert er Steuerbeleg aussehen? Danke schon mal!
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betterlemon |
Geschrieben am 02 März 2007
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Dabei seit 30 November 2006 47 Beiträge
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Hallo Herby,
das haben die Buchhalter sich so ausgedacht...... .
Einzig verbindlich kann dazu die Finanzverwaltung etwas sagen.
Unsere Praxis, auch diverse Male geprüft beruht darauf, das der Kunde den Zolllbeleg zwar in Papierform bekommt, doch ist jedem klar, das dies nur ein Kopieausdruck des Originales ist, das bei der Finanzverwaltung auf dem Server oder sonstwo hinterlegt ist.
Dazu muss es aber eine "Richtlinie" geben..
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Zeemo |
Geschrieben am 03 März 2007
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hi,
aus zwei Gründen kann das, was Eure Buchhalter sagen, schon nicht stimmen:
1.) Das Briefpapier des Spediteurs oder deren Faxkopf sagt ja keineswegs aus, dass das ein Original-STEUER-Dokument ist, sondern höchstens ein Original-SPEDITEUR-Dokument, wenn überhaupt.
2.) Der Steuerbeleg liegt PER DEFINITION, seit Einführung von ATLAS, nicht in papierner, sondern in digitaler Form vor - ein Ausdruck desselben ist also immer nur eine Kopie (auch, wenn der Spediteur ihn ausdruckt). Der Original-Beleg liegt, wie schon erwähnt, der Zollbehörde ohnehin vor.
Ich weiß allerdings nicht, ob es dazu Dienstanweisungen oder sonstige Rechtsvorschriften o.ä. der Finanzverwaltung gibt, bei sowas könnte aber unter Umständen das Zoll-Info-Center helfen, siehe www.zoll.de
Der Steuerbescheid ist ja auch kein Nachweis in irgendeiner Form, dass die Abgaben gezahlt wurden, sondern lediglich eine "Rechnung des Staates", die ausweist, welche Abgaben ANGEFALLEN sind. Ich kenn mich zwar mit Zollprüfungen nicht sonderlich gut aus, aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass an der Echtheit von Steuerbescheiden gezweifelt werden sollte und vor allem warum.
Gruß
Zeemo
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Shorty |
Geschrieben am 05 März 2007
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Dabei seit 22 Januar 2005 352 Beiträge
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Hallo Herby07,
Druck doch einfach die Email auf der Datum und Zeit vermerkt sind mit aus. Dann sollte Deine Bucdhhaltung doch zufriedengestellt sein.
Gruss Shorty
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